Der J!Cast-Podcast mit der Nummer 26 beschäftigt sich mit dem Thema „Media-bloed – Was darf Satire?“
Ein Blogger veröffentlicht auf seiner Seite eine bissige Parodie auf die agressive Werbung des Media-Markts und erntet damit prompt eine Abmahnung und schließlich eine einstweilige Verfügung des Gerichts.
Doch wird durch die Satire tatsächlich die Marke „MediaMarkt“ verunglimpft? Welche Rolle spielt dabei das Unternehmenspersönlichkeitsrecht und welche Parallelen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht lebender Personen gibt es? Kann die agressive Werbung des MediaMarkts die Maßstäbe einer Rechtsgüterabwägung beeinflussen?Gast der Sendung ist Rainer Utz, Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM und als neuer Mitarbeiter unterstützt ab jetzt Manfred Witzke den Podcast mit Hintergrundinformationen.
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Ein Kommentar zu „J!Cast 26 Media-bloed – Was darf Satire“
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[…] einzelen Blogger und Forenbtreiber. Und achja, manchmal werden sogar Firmen Persönlichkeitsrechte zugesprochen. Da so eine Haftung zudem noch teuer werden kann, bis hin zur Existenzbedrohung, könnte man der […]
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