Staatstrojaner: Deutschland will keine Exportkontrollen für Überwachungstechnologien, fördert den Export sogar

Im Gegensatz zu Großbritannien will die deutsche Bundesregierung den Export von Überwachungstechnologien an autoritäre Regime nicht kontrollieren. Zwar hat das Auswärtige Amt solche Technologien in die Sanktionen bestimmter Staaten aufgenommen. Für generelle Exportkontrollen ist aber das Wirtschaftsministerium zuständig – und das fördert diese Exporte sogar noch.

Letzte Woche berichteten wir, dass die britische Regierung anfängt, den Export von Überwachungstechnologien wie Trojaner-Software zu regulieren. Diesem Beispiel will die deutsche Bundesregierung nicht folgen.

Ebenfalls letzte Woche gab es eine Konferenz Internet und Menschenrechte im Auswärtigen Amt, wo das immerhin Thema war:

Müssen neue Richtlinien her, um den Export von westlicher Überwachungstechnologie in solche Staaten zu verhindern?

Außenminister Guido Westerwelle hielt dort eine Grundsatzrede, in der er wohlklingende Worte zum Thema verlor (eh er gleich im nächsten Absatz zum „geistigen Eigentum“ kam):

In repressive regimes political activists are confronted with threats to their personal security.

These regimes must not be given the technical means to spy on and harass their citizens. The Federal Government initiated with other EU partners the inclusion of internet and mobile phone surveillance technology in the EU sanctions regime vis-à-vis Syria and Iran.

Kai Biermann machte auf Zeit Online daraus die Schlagzeile Westerwelle will Exportverbot für Überwachungstechnik:

Westerwelle will die Ausfuhr solcher Systeme EU-weit verhindern.

Das ist nicht ganz korrekt. Westerwelle und das Auswärtige Amt haben lediglich Technologien zur Internet- und Mobilfunküberwachung in die existierende Sanktionen gegen die beiden spezifischen Staaten Iran und Syrien aufgenommen. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts bestätigte gegenüber netzpolitik.org:

Die Bundesregierung hat sich in den zuständigen EU-Gremien dafür eingesetzt, dass Überwachungstechnologien für Internet und Telefon in die gegen Syrien und Iran verhängten EU-Sanktionen eingeschlossen werden. Die Sanktionen sind Anfang 2012 in Kraft getreten.

Damit endet das Engagement des Auswärtige Amts, das sich auf Sanktionen gegen spezifische Staaten beschränkt. Generelle Exportkontrollen und die Frage, welche Güter unter „Rüstung“ und „Dual-Use“ fallen, sind Aufgabe des Wirtschaftsministeriums. Und dort sperrt man sich gegen Exportkontrollen. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erklärte gegenüber netzpolitik.org:

Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, dass Exporte von Überwachungstechnologien, die zur Unterdrückung der Meinungs- und Pressefreiheit im Internet eingesetzt werden können, in erster Linie durch Regelungen in den entsprechenden Sanktionsverordnungen beschränkt werden.

Zwar beteiligt man sich darüber hinaus an Diskussionen auf internationaler Ebene. Genauere Informationen dazu oder auch nur die Position der Bundesregierung oder der Wirtschaftsministeriums waren jedoch nicht zu erfahren.

Der Grüne Bundestagsabgeordnete Dr. Konstantin von Notz erklärte gegenüber netzpolitik.org:

Das federführende Bundeswirtschaftsministerium drückt bislang, wenn es um entsprechende Exporte deutscher Firmen an autoritäre Herrscher geht, nicht nur immer wieder beide Augen zu, sondern tut darüber hinaus alles dafür, deutsche Firmen beim Export zu unterstützen und effektive Kontrollen zu verhindern.

Die Bundesregierung tut also nicht nur nichts gegen den Export von Überwachungstechnologien, sondern fördert diese aktiv. Auf eine kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion erklärte die Bundesregierung, sogar Exportkreditgarantien zu geben:

Unterstützt die Bundesregierung in irgendeiner Form, zum Beispiel durch die Gewährung von Hermes-Bürgschaften, den Export derartiger Überwachungstechnologien?

Die Bundesregierung übernimmt auch Exportkreditgarantien zur Absicherung der Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der Telekommunikationstechnik. Bei ausfuhrgenehmigungspflichtigen Exporten setzt eine Hermesdeckung das Vorliegen einer Ausfuhrgenehmigung voraus.

In gewisser Hinsicht ist das nur konsequent. Immerhin ist Deutschland auch drittgrößter Rüstungsexporteur der Welt – und stolz darauf. Wegen der Wirtschaft, Deutschland will ja Export-Weltmeister sein. Warum sollte man dann bei Überwachungstechnologien oder „Dual-Use“ Gütern strenger sein als bei Panzern?

Einzig in der Opposition gibt es kritische Stimmen. Die Linkspartei fordert seit langem ein umfassendes Exportverbot für Waffen und Überwachungstechnologien. Die Grünen fordern ebenfalls schon lange, das „doppelte Spiel bei Überwachungssoftware endlich beenden“. Auch ein paar Netzpolitiker von SPD, CSU und FDP äußern sich besorgt.

Nur die Bundesregierung sieht das nicht ein. Und so können wir weiter singen: „Deutsche Technik, deutsches Geld, morden mit in aller Welt.“

6 Ergänzungen

  1. Wie wollte man den Export auch kontrollieren. Wenn es nicht offiziell läuft, nutzt man eben den Schmuggler- und Schwarzmarkt. Dazu sind die Grenzen einfach zu offen. Die Bundesregierung befürchtet vermutlich dass Ihnen Steuereinnahmen entgehen. (Vgl.: Medikamenten & Drogen)
    Der sinnvollste Weg wäre keine derartigen Technologien herzustellen, aber…

  2. Bin ja mal gespannt wie das gejammer losgeht, wenn man bei einem von den Regierungs-Flitzepiepen so einen germanischen Trojaner mit einem Controlserver im Iran auf dem Rechner findet…

  3. „….will die deutsche Bundesregierung den Export von Überwachungstechnologien an autoritäre Regime nicht kontrollieren“

    Das hätte wohl ein „Erich Mielke“ und die Stasi auch so gesehen…..
    Was soll man eigendlich dazu noch sagen, gerade zu Politikern aus einem Land welches in 2 der grausamsten Diktaturen geschichliche Lehren ziehnen müssten, was Überwachungstechnologien anrichten können.

  4. kann ich eh net verstehen

    machen sich die firmen eigentlich nicht strafbar in deutschland
    so eine software zu entwickeln? (hackerparagraf verbietet das:

    2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
    -> herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    )

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