Die Proteste von CCC und anderen gegen eine Neufassung des §202 StGB scheinen zu greifen. Der Bundesrat findet den Entwurf des Justizministeriums jedenfalls gar nicht gut:
Auch mit dem Versuch, über eine Ergänzung des Paragraphen 202a StGB das Phänomen „Hacking“ besser zu fassen, ist die Bundesregierung nach Ansicht des Bundesrats gescheitert. Dies sei vor allem darauf zurückzuführen, dass der Entwurf auf den Zugang zu Daten abstelle, kaum aber noch elektronische Geräte existierten, die ohne Datenspeicherung und ‑verarbeitung auskommen. Beispielsweise würde sich nach dem Entwurf wohl strafbar machen, wer sich Zugang zu dem von seinem Kind verschlossenen MP3-Player verschaffe, um die darauf gespeicherten Musikstücke anzuhören. Ebenfalls strafbar machen könnte sich ein Jugendlicher, der sich das von seinen Eltern an einem vermeintlich sicheren Ort verwahrte Passwort für nicht jugendfreie Sendungen im Pay-TV verschafft und sich verbotener Weise eine solche Sendung ansieht, halten die Länder fest. Es handele sich dabei lediglich „um Beispiele aus einer nicht überschaubaren Palette von Handlungen, die unter den neuen Tatbestand fallen würden“.
Ergänzungen
Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
Ein Kommentar zu „Bundesrat gegen Entwurf zur Computerkriminalität“
,
tja is ja echt schade dass bis JETZT hier kein kommentar stand. ich konnte das echt net länger mit ansehen und musste etwas ändern und schwupps… da ist es auch schon passiert
Dieser Artikel ist älter als 19 Jahre, daher sind die Ergänzungen geschlossen.