Wer in Berlin beispielsweise Hartz4 oder Sozialhilfe bezieht, kann normalerweise den so genannten „Berlinpass“ beantragen. Er berechtigt unter anderem zum Kauf einer vergünstigten Monatskarte im öffentlichen Nahverkehr. Dieser Berlinpass hat Scheckkartenformat und kann bei einer Kontrolle unauffällig zum Monatsticket gezeigt werden.
Um die Berliner Ämter in der Pandemie zu entlasten, hatte das Land Berlin die Ausstellung von Berlinpässen beim ersten Lockdown im März 2020 pausiert. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk kritisiert in einer Pressemitteilung (PDF), dass Menschen mit geringem Einkommen, wenn sie Bus und Bahn vergünstigt nutzen möchten, im Falle einer Kontrolle ihren Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen nun im Original vorzeigen müssen.
Abgelaufene Berlinpässe gelten zwar weiter als Nachweis, wer aber neu Transferleistungen vom Staat bezog – was durch die sozialen Verwerfungen der Pandemie viele Menschen betrifft – hat nun keinen Berlinpass. Diese Personen mussten dann in Bus und Bahnen gegenüber den Kontrollierenden den Bescheid über Sozialleistungen vorzeigen.
Großes Dokument mit vielen Daten

Im Gegensatz zum Berlinpass sind die Bescheide im DIN-A4-Format sehr groß und führen dazu, dass die anderen Fahrgäste mitbekommen, wer ein Geringverdiener oder eine Arbeitslose ist. Betroffene sprechen deswegen von einer Stigmatisierung. Darüber hinaus enthält ein solcher Bescheid eine Vielzahl von Informationen, die eine Kontrolleurin in der Bahn nichts angehen, etwa die Höhe der Transferleistungen, Bankverbindungen und Angaben über Kinder und weitere Bedarfsangehörige.
Smoltczyk mahnt an: „Die weiterhin bestehende Pflicht zur Offenlegung äußerst sensibler Sozialdaten halte ich für datenschutzrechtlich sehr bedenklich. Diese Bescheide enthalten für diesen Zweck nicht erforderliche Informationen über Adressen, Geburtsdatum sowie Grund und Höhe der bewilligten Leistungen. Im Gegensatz zum diskreten berlinpass offenbart der auffällige Bescheid auch allen Umstehenden, dass der Betroffene staatliche Leistungen enthält.“
„Besonders zweifelhaft“
Die rot-rot-grüne Berliner Senatsverwaltung hatte sich nach erster Kritik auf die Position zurückgezogen, dass der Berlinpass eine freiwillige Leistung des Landes Berlin sei und gleichzeitig gesagt, dass die Betroffenen sich doch eine reguläre Fahrkarte kaufen könnten. Auch das kritisiert die Berliner Datenschützerin. Sie halte es „für besonders zweifelhaft“, dass die Senatsverwaltung darauf verweise, dass Betroffene die Wahl hätten zwischen dem Erwerb der regulären Angebote oder der Preisgabe ihrer personenbezogenen Daten. „Datenschutz darf nicht vom Einkommen der Betroffenen abhängig sein“, so Smoltczyk.
Das Land Berlin wird ab März stufenweise wieder Berlinpässe ausstellen, eine Lücke für die Betroffenen könnte aber weiter bestehen bleiben, bis alle wieder einen Berlinpass haben.
