Contact TracingJa zur App, nein zum Zwang

Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich heute für eine Tracing-App ausgesprochen – auf freiwilliger Basis und ohne Bewegungsprofile. Doch die Freiwilligkeit ist umstritten.

Menschen mit Smartphones in einer U-Bahn.
Bald stellt sich wohl die Frage: wer hat eine Contact Tracing-App installiert – und wer nicht? CC-BY-NC-ND 2.0 i bi

Bund und Länder sind in ihrem heutigen Treffen zu einer Übereinkunft gekommen, wie es im Umgang mit der Corona-Pandemie in Deutschland weiter geht. An den geltenden Kontaktsperren soll sich vorerst wenig ändern, sie bleiben bis zum 3. Mai bestehen.

Auch zur technischen Umsetzung des Contact Tracing haben sich die Regierungschefs von Bund und Ländern geeinigt: Sie setzen auf das System „Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“ (PEPP-PT), das von einem internationalen Team rund um das Fraunhofer Institut für Nachrichtentechnik (Heinrich-Hertz-Institut) entwickelt wird. Dieses gilt als datenschutzfreundlicher als andere Lösungen, da es nicht auf Bewegungsprofile angewiesen ist. Zudem unterstreicht die Beschlussempfehlung des heutigen Treffens den gesamteuropäischen Charakter der Technologie – und spricht sich für eine freiwillige Nutzung der App aus.

Zuvor hatte es in Deutschland eine breite Debatte über angemessene technische Lösungen zur Nachverfolgung von Infektionsketten gegeben. So veröffentlichte die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina am Montag eine Stellungnahme zur Pandemie mit Vorschlägen, wie eine schrittweise Rückkehr zum gesellschaftlichen Normalbetrieb aussehen könnte.

Die Wissenschaftler:innen hatten unter anderem empfohlen, dass im Angesicht der gegenwärtigen Pandemie-Erfahrungen „auf europäischer Ebene die Datenschutzregelungen für Ausnahmesituationen überprüft und ggfs. mittelfristig angepasst werden“ sollten.

Insbesondere sollte die Nutzung von „freiwillig bereit gestellten personalisierten Daten, wie beispielsweise Bewegungsprofile (GPS-Daten) in Kombination mit Contact Tracing in der gegenwärtigen Krisensituation ermöglicht werden.“ Dies erlaube präzisere Modellierungen und Vorhersagen des Pandemieverlaufs.

Regierungschefs weichen beim Datenschutz von Leopoldina-Empfehlungen ab

Das Papier der Leopoldina galt gemeinhin als wichtiger Orientierungspunkt für das heutige Treffen. Die Kanzlerin selbst hatte diese als „sehr wichtig“ für das weitere Vorgehen von Bund und Ländern bezeichnet.

Doch die heutige Beschlussempfehlung weicht in einigen für den Datenschutz zentralen Punkten von den Empfehlungen der Akademie ab. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die empfohlene Verknüpfung von freiwillig gespendeten GPS-Standortdaten mit dem Contact Tracing. Der Grund dafür dürfte auch in der breiten Kritik liegen, die die Leopoldina-Empfehlungen geerntet hatte.

So hatte der Bundesdatenschutzbauftrage Ulrich Kelber angemerkt, dass öffentliche Debatten über Pflichtinstallationen das Vertrauen der Bevölkerung in die Anwendungen zerstörten. Außerdem müssten alle zusätzlichen Funktionalitäten oder Pflichten in einer datenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden, moniert Kelber.

Peter Schaar, der bis 2013 der obersten Datenschutzbehörde vorstand, wies zudem darauf hin, dass eine Verknüpfung von GPS und Bluetooth-Daten Anonymität unmöglich mache. Um Bewegungsprofile einzelnen Personen zuzuordnen, reichten oft schon wenige Datenpunkte. Kontakt-Tracing ohne Ortung sei aus Sicht des Datenschutzes vorzuziehen, schrieb Schaar auf Twitter.

Mit Contact Tracing zurück in die Normalität?

Schon vor der Stellungnahme der Akademie war klar, dass technische Lösungen zum Contact Tracing in jedem Exit-Plan eine große Rolle spielen würden.

In Deutschland arbeitet ein internationales Team seit Wochen am PEPP-PT Rahmenwerk, für das sich die Regierungschefs von Bund und Ländern heute entschieden ausgesprochen haben. Es soll auch die Grundlage für eine Handy-App des Robert Koch-Instituts bilden.

Auch Google und Apple hatten angekündigt, gemeinsam an einer Schnittstelle zu arbeiten, die das Contact Tracing über die Grenzen von Betriebssystemen hinaus möglich machen sollte.

Doch technische Contact Tracing-Lösungen stehen vor einem grundsätzlichen Problem: Damit Infektionsketten auch nach Ende oder Lockerung der Kontaktsperren über Smartphone-Apps nachverfolgbar sind, müssten diese von mindestens 60 Prozent der Bevölkerung genutzt werden. Und genau daran könnte es hapern.

In einer Umfrage für den Bayrischen Rundfunk gaben beispielsweise nur 56 Prozent der Befragten an, eine entsprechende Anwendung freiwillig nutzen zu wollen. Die Entwickler:innen der jetzt von den Regierungschefs auserkorenen PEPP-PT Lösung hoffen, mit einer datensparsamen Umsetzung möglichst viele potentielle Nutzer:innen anzusprechen. In den vergangenen Wochen mehrten sich jedoch auch Stimmen, die eine automatische Installation mit Widerspruchslösung für alle Endgeräte fordern.

Eine verpflichtende Corona-App?

Tilman Kuban, Bundesvorsitzender der Jungen Union, forderte gegenüber der Welt, die neue Tracing-App solle automatisch auf Endgeräten installiert werden. Nutzer:innen müssten sich dann aktiv dagegen entscheiden, teilzunehmen. Die Anwendung böte eine Möglichkeit, gewohnte Freiheiten schneller wieder ausleben zu können, so Kuban.

Auch CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge hielt eine Pflicht zur Nutzung der Anwendung für möglich. Eine auf Freiwilligkeit basierende Lösung würde von vielen Bürger:innen trotz ihres Potenzials ungenutzt bleiben, befürchtete er.

Hansjörg Durz, digitalpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag, schlug gegenüber dem Handelsblatt eine Lösung vor, die Nutzer:innen der App exklusive Vorteile gewährte. „So könnten Grundrechte wie die Bewegungsfreiheit denen wieder gewährt werden, die die App installiert haben“, schlägt Durz vor. Ob die Nutzung einer App noch als freiwillig gelten kann, wenn die individuelle Ausnahme von der Kontaktsperre an sie gekoppelt ist, scheint jedoch fragwürdig.

Keine verpflichtende Installation

Die Forderungen nach der verpflichtenden Nutzung von Tracing-Apps erfuhren jedoch breite Kritik – selbst das Innenministerium äußerte sich verhalten. Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) unterstrich gegenüber dem Handelsblatt, dass eine Tracing-App nur dann ihren Funktion erfülle, wenn sie von der Bevölkerung angenommen und als nützlich empfunden werde. „Dabei wäre es hinderlich, wenn der Gebrauch der App den Bürgern verpflichtend auferlegt würde“, so Mayer.

Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) befürwortete die freiwillige Nutzung der App und betonte, wie wichtig die Zweckbindung der erhobenen Daten sei. Die Installation und Verwendung der App müsse auf strikter Freiwilligkeit beruhen – nur so könne sie von der Bevölkerung akzeptiert werden und effizient funktionieren. Der Datenschutz müsse dabei höchste Priorität haben. „Es muss also klar sein, dass die Daten nur für diesen begrenzten Zweck genutzt werden, in welcher Frist Daten gelöscht werden und dass sie nicht personalisiert sein dürfen.“

Für Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte war klar, dass man erst versuchen müsse, Ängste vor der Tracing-App aus dem Weg zu räumen. Gesetzliche Verpflichtungen zur Nutzung der App seien rechtlich wohl gangbar, für die Demokratie aber ein fatales Zeichen, so Buermeyer gegenüber der Welt.

Die Regierungschefs von Bund und Ländern scheinen die Einwände berücksichtigt zu haben. In der heutigen Beschlussempfehlung schreiben sie laut Medienberichten, der Einsatz der App solle auf Freiwilligkeit basieren.

Die Grenzen der Freiwilligkeit

Gleichsam bleibt ein Problem bestehen: Ein Zwang, die App zu installieren, kann auch ohne rechtliche Regelungen auftreten. So weist die Stiftung Datenschutz darauf hin, dass auch Arbeitgeber:innen Zugang zu ihrem Werksgelände aus Sicherheitsgründen beispielsweise an eine installierte Tracing-App koppeln könnten.

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Aus diesem Grund warnt das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung in einer auf Eigeninitiative erstellten Datenschutz-Folgeabschätzung für die Bluetooth Tracing-Technologie vor Szenarien, die „eine implizite Nötigung zur Nutzung der App“ bedeuten. Das Forum fordert, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, damit Dritte weder Einsicht in die App verlangen dürfen, noch prüfen, ob diese überhaupt installiert ist. Laut den Expert:innen wäre eine solche einschränkende Verordnung nach dem Infektionsschutzgesetz möglich.

Denn wie weit der Begriff der freiwilligen Nutzung ausgelegt werden kann, zeigt das Beispiel Südkorea: Hier übermitteln die Menschen angeblich freiwillig ihre GPS-Daten genauso wie mögliche Symptome. Wer das allerdings nicht tut, wird von den Behörden angerufen, berichtet die ARD-Korrespondentin für Südkorea, Kathrin Erdmann: „Man muss morgens und abends eintragen, ob man Fieber hat, ob man hustet. Macht man das nicht, ruft ein Beamter an und fragt, was los ist.“

Wie die Freiwilligkeit in Deutschland rechtlich und organisatorisch gesichert werden kann, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

2 Ergänzungen

  1. der Weg zum totalen Staat wird konsequent beschritten, wenn wundert es? Rückblickend haben sie diese Agenda die letzten 20 Jahre betrieben, sich immer wieder neue Dämonen geschaffen vor denen wir uns zu fürchten haben und für Sicherheit sehr gerne auf unsere Freiheit verzichten. Ja immer nur ein bisschen, nimmt aber immer einen Teil ist bald nichts mehr übrig und was weg ist bleibt weg, alles andere wäre illusionär. Die „Lockerungen“ sind ein Witz, die Versammlung ist doch unsere einzige Möglichkeit gemeinsam gegen staatliche Beschlüsse zu protestieren. Besonders aufgefallen ist mit, Leute mit Kindern befürworten die Maßnahmen meistens, gerade für kommende Generationen müssen wir doch versuchen eine Welt zu schaffen, in der es noch Freiheit gibt, oder sehe ich das doch alles zu eng?

  2. Da die App gerade auf zentralen (Regierungs?)Server und intransparent closed source schwenkt, womit es de facto keine Vertrauensgrundlage mehr gibt, wird es zu einem Zwang kommen. Die Gelegenheit fuer die ueblichen Verdaechtigen ist einfach zu gut, da werden Traeume wahr.

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