Die Online-Demonstration von „Libertad!“ und „Kein Mensch ist illegal“ gegen die Lufthansa-Webseite im Rahmen der Kampagne „Deportation Class“ im Juni 2001 war keine Gewalt, Nötigung oder Computersabotage, sondern eine legitime Form der öffentlichen Meinungsäusserung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt entscheiden hat. Libertad fühlt sich – fünf Jahre nach der Demonstration und ein Jahr nach der haarsträubenden Verurteilung durch das Amtsgericht Frankfurt („Mausklick = Gewalt“) – durch das Urteil bestätigt:
„Das Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht werden, dort kann und muss man auch dagegen protestieren.“
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2 Kommentare zu „Online-Demonstration doch legal“
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Wird das Land der eV.s Eidestaatliche Versicherungen und Einstweillige Verfügungen ziviler ?
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[…] Erfreulich: Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärt Online-Demonstrationen für doch legal. […]
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