Vor allem Prominente, Youtuber und Politiker waren betroffen, als im Dezember 2018 in einem „Adventskalender“ persönliche Daten im Internet auftauchten. Telefonnummern, Adressen, bei manchen auch Ausweis-Kopien und private Fotos veröffentlichte 0rbit – so das selbstgewählte Pseudonym. Die Ermittlungen wegen des sogenannten Doxings dauern an, die Hauptvorwürfe lauten: Verdacht des Ausspähen von Daten und Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Dass Medien wochenlang über den Doxing-Fall berichteten, dass manche Politiker sogar einen „Angriff auf die Demokratie“ heraufbeschwörten, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine breite Aufklärungskampagne startete, das alles liegt wohl an der Prominenz der Betroffenen.
Doch dass gegen den Willen von Opfern persönliche Daten ins Netz gestellt werden, ist kein Einzelphänomen, es betraf schon vorher Aktivistinnen, Journalisten, Pornodarstellerinnen. Sie bekommen weniger Aufmerksamkeit und sie bekommen von den Behörden eine andere Behandlung. Das zeigen auch die Antworten des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage von Anke Domscheit-Berg, der netzpolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag.
Betroffene werden nicht einheitlich informiert
Dort heißt es, das Bundeskriminalamt habe alle „§-6-BKAG-Personen“ informiert, die von der Adventskalenderveröffentlichung betroffen waren. Paragraf 6 des BKA-Gesetzes regelt den Schutz von Mitgliedern der Bundesverfassungsorgane, dazu gehören etwa Bundestagsabgeordnete und Regierungsmitglieder. Es sei eine „inividuelle Gefährdungsanalyse“ erfolgt und den entsprechenden Personen ein Sicherheitsgespräch angeboten worden. Alle anderen? Wurden offenbar nicht informiert, zumindest nicht vom BKA. Grundsätzlich, so das Innenministerium, seien für Gefahrenabwehr und den Schutz von Personen die Bundesländer zuständig.
Domscheit-Berg findet es „erschreckend, dass das BKA nicht alle Personen informiert hat, die von den Doxing-Fällen betroffen waren.“ Sie könne sich, so Domscheit-Berg weiter, „überhaupt keinen Grund vorstellen, warum das nicht gemacht wurde“.
Auch bei anderen Datensammlungen und ‑veröffentlichungen ist die unterschiedliche Behandlung Betroffener ein Problem. Auf Feindeslisten rechtsextremer Gruppen finden sich die Namen Tausender politischer Gegnerinnen und Gegner. Manche dieser Adresssammlungen wie die Liste mit dem sprechenden Namen „Wir kriegen euch alle“ kursierten nicht nur intern, sondern landeten schließlich auch im Internet. Ob die Menschen auf dieser Listen informiert wurden, hing von der zuständigen Behörde ab.
„Die Bundesregierung tut so, als ginge sie das alles nichts an“
Ermittler in Hessen beispielsweise trafen sich mit Betroffenen, in Nordrhein-Westfalen überließ man die Einschätzung örtlichen Polizeidienststellen. Und das BKA? Fühlt sich zum einen nicht zuständig, zum anderen bezeichnete es die zahlreichen kursierenden Listen lapidar als „Informationssammlungen“. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass gelistete Menschen konkret gefährdet sind, heißt es auf der Website der Polizeibehörde.
Bei der „Wir kriegen euch alle“-Liste ermittelt das BKA nicht, schreibt das Innenministerium. Ob die Länderpolizeien aktiv geworden sind, wisse man nicht. Domscheit-Berg kritisiert das: „Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung nichts dazu sagen will, wie mit den rechten Feindeslisten umgegangen wird.“ Es gebe bundesweit ein Problem mit solchen Listen, „wir haben einen zunehmenden Rechtsterrorismus, rechte Netzwerke bei Polizei und Bundeswehr und die Bundesregierung tut so, als ginge sie das alles nichts an“.
