Das Science Media Center hat sieben Professoren und Wissenschaftlern aus den Bereichen Medienrecht, Medienwissenschaft, Medieninformatik und Datenwissenschaften Fragen zur EU-Urheberrechtsreform und deren Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit gestellt. Die Antworten der Forscher – leider wurden nur Männer gefragt – sind einmütig. Alle Befragten sind der Ansicht, dass Artikel 13 der Reform zu automatisierter Inhaltskontrolle führen würde, zu verpflichtenden Filtersystemen. Die Wissenschaftler stimmen überein, dass es zumindest möglich wäre, die Filter zur Zensur zu verwenden.
Allerdings warnen sie, den Zensur-Begriff in Zusammenhang mit Uploadfiltern leichtfertig zu verwenden. Es handle sich um einen politisch aufgeladenen Begriff, sagt der Medienforscher Stephan Dreyer. Da es um private Unternehmen gehe, die Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen sollen, könne nicht von politisch gewollter Zensur gesprochen werden. Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive müsste bei Zensur staatliches Handeln vor einer Veröffentlichung erfolgen, betont Tobias Keber, Professor für Medienrecht.
Verlust an Meinungsfreiheit
Insgesamt, so die Einschätzung von Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der TU Dortmund, bietet Artikel 13 „zunächst keine Rechtsgrundlage, um unerwünschte Meinungen zu filtern“. Auch wenn nicht von staatlicher Zensur gesprochen werden kann, sehen die Experten dennoch die Gefahr, dass es zu einem Verlust an Meinungsvielfalt durch Filtern von Uploads kommen könnte. Artikel 13 könne ein „Haftungsregime“ etablieren, das den Plattformanbietern starke Anreize setzt, im Zweifel für Rechteinhaber:innen und gegen den Nutzer:innen zu entscheiden. Davon geht Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg aus.
Diese Einschätzung teilt Gostomzyk von der TU Dortmund: Durch Upload-Filter könnte es zu einem Verlust an Meinungsvielfalt kommen, weil viele Beiträge nicht veröffentlicht würden, etwa bei Zitaten oder Satire. Insgesamt, so resümiert er, biete Artikel 13 ein „hohes Risiko für Kollateralschäden.“
Je mehr Marktmacht die Plattformen besäßen und je automatisierter ihre Verfahren seien, desto näher rückten die Systeme dann in den Bereich von zentralen „Infrastrukturen“. Gerade kleinere Anbieter hätten wohl nicht die Ressourcen, eigene Lösungen zu etablieren; eine Folge könnte sein, dass dann die Verfahren der großen Anbieter von den Kleinen zugekauft werden, sagt Stephan Dreyer. „Am Ende stünde der eine Uploadfilter, der über große Teile unserer öffentlichen Kommunikation entschiede.“
Uploadfilter machen Zensur technisch möglich
Einige Forscher warnen, dass das Filtern von Inhalten über urheberrechtliche Kriterien hinausgehen könnte. Die Filter würden es ermöglichen, die Veröffentlichung von allen möglichen Arten von unliebsamem Audio- oder Videomaterial zu verhindern, sagt der Professor für Medieninformatik, Florian Gallwitz. Die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten arbeiten bereits an einem Gesetz, das das verpflichtenden Filter von „terroristischen Inhalte“ vorschreiben soll. (Wir berichteten.)
Die Wissenschaftler sind sich einig, dass automatisierte Systeme bei derzeitigem Technikstand nicht in der Lage sind, Satire und Parodien zu erkennen. So sagt Tobias Keber: „Dass ein Algorithmus [..] alle erdenklichen Formen und Kontexte in Kritik, Satire oder Zitat erkennen kann, halte ich für absolut ausgeschlossen.“ Auch Gallwitz sieht die Gefahr einer Überfilterung: „Beim Einsatz automatischer Uploadfilter kommt es deshalb bei Zitaten und Parodien unweigerlich zum Overblocking, also der Sperrung von zulässigen Inhalten“.
Proteste gegen die Reform in ganz Europa
Die Proteste gegen die Urheberrechtsreform gehen weiter. Zuletzt hatten tausende Menschen vor CDU-Zentralen protestiert, die Proteste hatten auch an Schärfe gewonnen. In den kommenden Tagen gibt es nun Demonstrationen in Nürnberg und Bremen. Für den 23. März sind europaweit Demonstrationen angekündigt, zu denen tausende Teilnehmende erwartet werden. Die Abstimmung im Europaparlament wird vermutlich am 26. März stattfinden.
