Noch ist das Überwachungspaket in Österreich nicht beschlossen, schon meldet Gerhart Holzinger, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), seine Zweifel an. In einem Interview mit der Tageszeitung Die Presse stellt der Jurist die Sinnhaftigkeit des Unterfangens generell in Frage und fürchtet, „die Menschen werden irgendwann der Überwachungsmaßnahmen überdrüssig werden, weil sie sich mit Recht fragen, wieso Millionen von Bürgern Sicherheitskontrollen über sich ergehen lassen müssen, wenn diejenigen, die wirklich gefährlich sind, sehr häufig ohnedies durch die Maschen dieses Netzes hindurchschlüpfen“.
Teil des umfangreichen Gesetzespakets sind unter anderem Staatstrojaner, Netzsperren, erweiterte Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung und Registrierungspflicht im Mobilfunk. Ob das alles „sinnvoll und notwendig“ sei, beantwortet Holzinger mit:
Über die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit möchte ich nichts sagen; das wäre ein politischer Beurteilungsmaßstab. Außerdem würde die Regelung, sollte sie denn kommen, mit Sicherheit beim VfGH anhängig gemacht werden. Nur so viel: Der Verfassungsgerichtshof hat bisher in allen Verfahren über die Sammlung und Weitergabe von Daten auch vergleichsweise harmlose Eingriffe sehr akribisch geprüft und wiederholt Regelungen aufgehoben. Unser Maßstab ist dabei Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Achtung des Privat- und Familienlebens, Anm.), der massenhaften Überwachungsmaßnahmen enge Grenzen setzt.
Präsident des Verfassungsgerichtshofs, braucht man so was noch? Diese lästigen Posten muss man mit Leuten besetzen, die entweder bedingungslosen Kadavergehorsam inhaliert haben, besser noch man schafft den ganzen Quatsch gleich komplett ab, dann kann endlich barrierefrei durchregiert werden.
ja, die Polen zeigen uns, wie man Gewaltentrennung nicht nur hintenherum auflöst. Keine Angst, auch in Österreich ist so viel „Ünabhängigkeit“ nur von den zwei Einheitsparteien erlaubt, solange sie sich nicht gegen ihre Vorstellungen richtet. Früher haben sie halt einfach die Verfassung geändert, wenn sie gegen uhre Interessen ausgelegt wurde. Heute geht das über anonyme Koruptionsanzeigen gegen oberste Verwaltungsrichter mit anschließender Aufhebung ihrer Entscheidung um sich nochmal zu überlegen ob man wirklich entlang der Verpflichtungen aus den Klimaverträgen gegen die wirtschaftlichen Interesen entscheiden darf. Von der Rolle von parteilich punzierten Staatsanwaltschaften ganz abgesehen. Polens PIS macht es nur offen und transparent, was in vielen „etablierten“ westlichen Demokratien komplexeren „politischen“ Prozessen unterliegt. Ein deutscher Generalbundesanwalt agiert nicht vollkommen unabhängig von politischen Führungen und Parteien. Mindestens die Hälfte der Unabhängigkeit der Justiz wird durch die Funktion der Staats-Anwälte bedingt. Die kollegialen Verbindungen zwischen Staatsanwälten und Richtern können nur noch durch Laienrichter und Geschworene gestört werden, die man ja in Österreich auch beseitigen will.
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