Nach einer Gesetzesänderung darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) seit diesem Monat Smartphones und Datenträger von Geflüchteten durchsuchen. Das war auf scharfe Kritik von Flüchtlingsorganisationen, Anwälten und Bürgerrechtlern gestoßen. Nun will die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ klagen, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Schon im Gesetzgebungsprozess hatte der Deutsche Anwaltverein „tiefgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ geäußert und auch die Bundesdatenschutzbeauftragte hält es für nicht verfassungsgemäß. Während am Anfang der Debatte noch davon geredet wurde, dass die Maßnahme nur in einzelnen Fällen angewandt werden solle, kündigte das Bundesamt für Migration an, dass es schon vor der ersten Anhörung die Datenträger spiegeln und analysieren wolle – und damit zum Standardinstrument machen will. Von diesem schweren Grundrechtseingriff wären im Jahr 2016 bis zu 150.000 Geflüchtete betroffen gewesen.
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