Dies ist ein Gastkommentar von Dr. Heinrich Dorn, der in der Privatwirtschaft seit einigen Jahren als betrieblicher Datenschutzbeauftragter tätig ist. Er ist schockiert über geschichtliche Parallelen und verhallende Warnungen.
Wer einen terroristischen Anschlag nutzt, um weitreichende Einschränkungen von Bürgerrechten und eine Totalüberwachung des Internets zu fordern, kann als Tyrann bezeichnet werden. Das kann man jedenfalls schlussfolgern, wenn man die Argumentation Jean-Jacques Rousseaus aus seinem für die Entwicklung der europäischen Demokratie so wichtigen Werkes „Vom Gesellschaftsvertrag“ heranzieht. Zwar bezieht sich Rousseau noch auf „Krieg, Hungersnot oder ein[en] Aufstand“, doch kann seine Argumentation direkt auf die heutige Gefahr terroristischer Anschläge übertragen werden. Das gilt erst recht, da viele Politiker heute betonen, man befinde sich in einer neuen Form von „Krieg gegen den Terror“.
In dem Kapitel „Das Volk“1 schildert Rousseau, dass bei gegen einen Staat gerichteten „Sturmgewittern“ oft die Regierungen selbst sind, die den Staat zerstören. Dann fährt er fort:
Usurpatoren wählen immer derart unruhige Zeiten oder führen sie gar herbei, um, begünstigt vom Grauen der Allgemeinheit vor dem Chaos, destruktive Gesetze durchzudrücken, die das Volk bei kühler Überlegung nie annehmen würde. Die Wahl des Zeitpunkts für die Neuordnung des Staates unterscheidet untrüglich den Gesetzgeber vom Tyrannen: eins der sichersten Erkennungszeichen, die helfen, beider Werke auseinanderzuhalten.
Terrorgefahr als Vorwand
Die Parallelen zu heute sind offensichtlich: Den letzten tragischen Anschlag in London nutzte Theresa May, um eine noch weitergehende Überwachung des Internets und die Einschränkung von Menschenrechten zu fordern. Und das, obwohl Großbritannien schon jetzt ein Überwachungsgesetz hat, das einer Demokratie nicht mehr würdig ist und Frau May außerdem in den letzten Jahren tausende Stellen bei den Sicherheitsbehörden eingespart hatte.
In der deutschen Regierung ist es nicht anders: Konsequent fordern die CDU, angeführt von Innenminister Thomas de Maizière, und die CSU immer mehr Überwachungsmöglichkeiten aller Bürger. Erst in der vergangenen Woche wurde in Trump-Manier ein Gesetz durch den Bundestag gemogelt, das den staatlichen Zugriff auf sämtliche Smartphones deutscher Bürger ermöglicht – unter Umgehung einer öffentlichen Diskussion.
Dabei sind die Überwachungsgesetze in aller Regel bloßer Aktionismus, der von dem Versagen der Sicherheitsbehörden und der staatlichen Gewährleistung funktionsfähiger Sicherheitsbehörden ablenken soll. Denn es ist natürlich viel einfacher, destruktive Gesetze durchzudrücken, als eine effektive Arbeit der Sicherheitsbehörden zu gewährleisten.
Eine Neuordnung des Staates
Es mag in einem Rechtsstaat lange Zeit hingenommen werden, die Ängste der Bevölkerung auszunutzen und angeblich einen „harten Staat“ sicherzustellen – obwohl die Bundesregierung derzeit sehenden Auges reihenweise verfassungswidrige Gesetze verabschiedet und sich nicht für die Rechtmäßigkeit ihres Handelns interessiert. Bei nichts wird das so deutlich wie beim neuen Gesetz zum Staatstrojaner, mit dem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf IT-Sicherheit bewusst ignoriert werden. Das Volk schaut zu, denn man hat ja Angst vor den aktuellen Sturmgewittern. Aber das Aushöhlen des Rechtsstaates kann sich schnell rächen. Man denke an Donald Trump, der plötzlich an der Macht ist und sich nicht für Recht und Gesetz interessiert, oder an Recep Tayyip Erdoğan, der eine Demokratie in nur wenigen Jahren in eine Diktatur wandelte.
Der Gesetzgeber wählt die unruhige Zeit einer Gefahr islamistischen Terrors für eine Neuordnung des Staates (zum Beispiel durch Aufhebung des Föderalismus bei den Sicherheitsbehörden, indem er eine deutschlandweite Datenbank der Polizeibehörden fordert) – ein untrügliches Zeichen!
1 Hier zitiert nach: Jean-Jacques Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag: Oder Prinzipien des Staatsrechts (Kleine Philosophische Reihe), 2. Aufl., 2008, marix Verlag, S. 82–83.
