5 Ergänzungen

  1. 1. Haben die Eltern das Sorgerecht und sind die nächsten Ansprechpartner – auch für den Staat nicht nur für ne Firma. Gäbe es irgendwo Schulden würde auch jede Behörde und Firma die Eltern kontaktieren.

    2. Hier gibt es ein Formular wegen verstorbenen Personen auf FB:
    https://de-de.facebook.com/help/contact/228813257197480?show_form=memorialize_special_requests

    3. Nichts steht über irgendwelchen AGB oder TOS (Terms of Service) und Vertragsbedingungen usw. Demnach muss es ein Gesetz für die Entscheidung geben. Kein Gesetz = keine rechtliche Grundlage.

    4. Hier ist die Adresse, Tel.Nr. und email von FB DE in Hamburch:
    https://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/20355/2151487927/FACEBOOK_GERMANY_GMBH.html?showEmail=true

    Facebook Germany GmbH
    Caffamacherreihe 7
    20355 Hamburg
    +49 40 808076473
    impressum-support@support.facebook.com

    1. 1. Sorgerecht hin oder her: Kinder sind kein Eigentum ihrer Eltern und haben auch Rechte im Verhältnis zu diesen. Schulden sind ein Anspruch Dritter.

      3. Dieses Gesetz nennt sich Grundgesetz. Es wird auch oben genannt. Das Fernmeldegeheimnis schützt die Nachrichten vor Zugriff nicht an der Kommunikation Beteiligter. Das sind auch die Eltern.

      1. Aber wie rechtfertigt man dann, dass Briefe, Fotos und Tagebücher nach dem Tod an die Eltern übergehen? Vorallem Briefe sind doch vergleichbar mit Emails (oder halt Facebook-Nachrichten).

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