Heute: Berliner Rede zum Urheberrecht (Update)

Heute Abend ab 19:00 Uhr will unsere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine „Berliner Rede zum Urheberrecht“ halten. Damit möchte sie den dritten Korb der Urheberrechtsreform einleiten und ein paar grundsätzliche Statements abgeben. Mal schauen, ob was Neues dabei herauskommt. Ich schau mir das live vor Ort an und werde hier mitbloggen. Das erscheint dann in diesem Beitrag immer als Update.

Update: Unten stehen die wichtigsten Passagen, die Kommentierung und ein Fazit zum Schluß.

Update: Kurz vor 19:00 Uhr füllt sich der Saal. Vollkommen überraschend kann hier jeder reinkommen. Am Eingang wird niemand kontrolliert.

Ulrich Wickert fängt mit einer Einleitung an und erzählt aus seinem Leben. Kurzzusammenfassung: Sein Werk gehört ihm, er ist der Urheber und Staat soll das mal durchsetzen. Dachte, er wäre vielleicht etwas differenzierter, war aber eher die Holzschlagargumentation. Bisschen peinlich und billig fand ich, dass er erstmal erzählte, wie er als junger Mensche Texte von anderen geklaut hat und nun als gut-gestellter Urheber gerade das an anderen kritisiert und mehr Durchsetzung seiner Interessen fordert.

Ich hab mir gerade schon das Redemanuscript organisiert und kann eigentlich wieder nach Hause gehen. Kurzes Überfliegen, bevor ich jetzt weiter in die Tiefe gehe:

Leistugsschutzrecht wird kommen, soll aber keine Gefahr für Verlinkungen und Zitate darstellen.
Creative Commons hat sie nicht ganz verstanden, dazu später mehr.
Provider sollen stärker in die Verpflichtung genommen werden, um datenschutzfreundlich 2-Strikes zu bekommen.

Jetzt nochmal genau lesen.

Also jetzt konkret zur Rede. Einleitende Worte wie:

„Den Besitzstandswahrern, die ihre Augen vor der neuen Realität der digitalen Welt verschließen, stehen auf der anderen Seite jene gegenüber, für die das Urheberrecht ein blanker Anachronismus geworden ist. Sie halten es in der Netzwelt für überholt; es ist für sie nur eine überkommene Blockade des weltweiten Wissenstransfers und der digitalen Kreativität. Sie ignorieren den einzelnen Autor. Sie bezeichnen sich als „digital natives“, um als Eingeborene einer digitalen Welt die Regeln der analogen nicht länger akzeptieren zu müssen. Aus den Schwächen der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz folgern sie die mangelnde Geltung des Urheberrechts überhaupt; ganz so, als ob eine Rechtsverletzung deswegen irrelevant würde, weil sie besonders häufig vorkommt. Die Meinungsführer dieses Lagers sehen im Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen, nur noch ein sozialschädliches Monopol. Die Piratenpartei sagt das in ihrem Programm ganz klar: „Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab“. Ist Kopierschutz wirklich eine Frage der Moral? Da werden große Worte zu sehr kleiner Münze gemacht.“

Kommentar: Ähm, was versteht Leutheusser-Schnarrenberger unter „digital natives“? Hat ihr jemand mal erklärt, dass dies ein künstlicher Begriff ist, um wissenschaftlich (oder auch nicht) die junge Netz-Generation zu beschreiben? Und dass die Meinung der sogenannten „digital natives“ vielfältiger ist, als dies hier klingt? Dummer Lapsus, man muss die junge Netz-Generation nicht so polemisch heruntermachen, nur weil junge Menschen geltende Regeln und Gesetze in Frage stellen. Aber vermutlich ist das die Absetzung von der Piratenpartei, die mag Leutheusser-Schnarrenberger wohl nicht.

Leutheusser-Schnarrenbergers Überlegungen zum Urheberrecht gehen von vier Prämissen aus:

1. „Das Recht muss die Selbstbestimmung der Kreativen sichern“.

(Expliziter Verweis, dass auch GNU-und CC-Lizenzen auf dem Urheberrecht aufsetzen.

2. „Es geht beim Urheberrecht auch um die Persönlichkeit und Individualität des einzelnen Urhebers“ Auch in der Wissensgesellschaft ist „Schwarmintelligenz“ ein verfehltes, ja gefährliches Konzept. Dahinter steckt der naive Glaube an eine digitale Objektivität. Urheberschaft und Authentizität eines Werkes sind auch Indizien, um den Wet und die Wirkung richtig einschätzen zu können. Das gilt nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für andere Bereiche. Die anonyme Kollektivierung von Wissen und Werken ist deshalb der falsche Weg. Die Verfechter von Open Source scheinen das ganz ähnlich zu sehen. Die sechs Creative-Commons-Lizenzen, die derzeit angeboten werden, haben verschiedene Bedingungen, eine ist aber bei allen sechs gleich: die Pflicht, den Namen des Urhebers zu nennen. Dies zeigt sehr deutlich: Das Urheberrecht hat nicht nur eine materielle Seite, es hat auch einen ideellen Aspekt, es geht auch um Persnlichkeit und die Anerkennung desjenigen, der ein Werk schafft“.

Kleiner Kommentar: Die CC-Lizenzen haben die Namensnennung als Bedingung, weil vor allem das kontinentale Urheberrecht dies voraussetzt und man dies dann für international standardisierte Lizenzen benötigt. Das hat erstmal wenig mit einer Kritik an „Schwarmintelligenz“ zu tun. Wikipedia als gerne gewähltes Beispiel für „Schwarmintelligenz“ nutzt auch Creative Commons Lizenzen. Ein Vorteil für die Wikipedia: Als Urheber wird das gesamte Kollektiv „Wikipedia“ genannt und nicht mehr jeder einzelne Editor einer langen Versionshistorie, wie bei der GNU-FDL. Das gilt übrigens auch für zahlreiche erfolgreiche freie Software Projekte, die in Institutionen wie Stiftungen/Vereine ihre Urheberrechte bündeln. Knapp daneben für Leutheusser-Schnarrenberger.

3. „Damit komme ich zu meiner 3. Prämisse und das ist die Leistungsgerechtigkeit“ Wo die Zuordnung zwischen Werk und Urheber preisgegeben wird, droht die Gerechtigkeit auf der Strecke zu bleiben (Plagiatsdebatte). Die unreglementierte Nutzung fremder Werke führt schnell zum Ausnutzen anderer. Es ist nicht faur, wenn die Bestseller-Autorin ihren Ruhm und Erfolg auf die Leistung eines unbekannten Bloggers gründet und dies noch nicht einmal kennzeichnet. Und es ist auch nicht fair, wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten….“

Kommentar: Spielt sie damit auf die leicht absurde Forderung des VDZ ab, dass Zeitungen von Facebook an Werbeeinnahmen beteiligt werden, wenn sie eine Facebook-Fanpage zur Bekanntmachung ihrer Inhalte haben?

„Das Internet ist ein besonders freiheitliches Medium, aber ich warne vor Missverständnissen. Im Englischen hat das Wort „free“ zwei Bedeutungen. Es bedeutet zum einen „frei“ im Sinne von politischer und gesellschaftlicher Freiheit. Es bedeutet zum anderen auch „kostenfrei“, gratis. Das Internet muss freiheitlich bleiben, aber es muss nicht zwingend gratis sein. Wer Freiheitlichkeit mit Unentgeltlichkeit gleichsetzt, zieht einen Trugschluss. Das Konzept von „Open Culture“ ist deshalb ein Irrtum. Wo ist der Autor, wo die Zuordnung kreativer Werke zu ihren Schöpfern und zu rechteinhabern verschwimmt, da erodiert die Basis für Kreativität und kulturelle Vielfalt. Filesharing und Sharehosting sind keine politischen Statement. Für unauthorisierte Gratis-Angebote im Internet zahlen wir langfristig alle einen hohen Preis. Die Freiheit im Internet darf deshalb nicht zur Entrechtung der Kreativen missverstanden und mißbraucht werden.“

Kommentar: „Open Culture“ verwechselt sie wohl mit „Free Culture“. Und „Free Culture“ steht eben nicht für die berühmte und dem Begriff immer gerne unterstellte „Freibiermentalität“, sondern dass man selbstbestimmt kreativ sein darf. In diesem Fall ist die richtige Übersetzung von „free“ die Freiheit. Dazu gehört die gesamte Remix-Kultur, also das Recht, mediale Einflüsse zu remixen und Kultur dadurch weiterzuentwickeln. Es wäre schön, wenn man bei so einer Grundsatzrede vorher mehr recherchiert hätte.

4. „Dieser Aspekt der materiellen Gerechtigkeit führt zu meiner vierten Prämisse: Wir brauchen Regeln, die die kulturelle Vielfalt sichern“.

… Nur der funktionierende Markt mit der individuellen Entlohnung der Leistung durch ein breits Publikum demokratisiert die kultur und garantiert die Vielfalt. Auch deshalb brauchen wir klare Regeln zum Schutz der Kreativen. Und wir brauchen sie nicht nur in Deutschland, wir brauchen sie europaweit.

Kommentar: Vielleicht hab ich ja was verpasst, aber haben wir die nicht schon längst mit dem Urheberrecht? Das Problem ist ja eher, dass das alles so kompliziert ist, dass man ohne Jurastudium da kaum noch durchschaut, aber der normale Internetnutzer damit ständig konfrontiert ist, wenn man medienkompetent einen Computer nutzt und zum Sender wird. Ich würde ja sagen: Wir brauchen andere Regeln, die einfacher sind und die gesellschaftlichen Realitäten berücksichtigt. Und nicht umgekehrt versucht, die gesellshcaftlichen Realitäten dem Urheberrecht anpassen zu wollen mit einer Verschärfung.

Aber eigentlich meint sie das, was später kommt: Also eine europäische Harmonisierung der Regeln für Verwertungsgesellschaften.

„Die Schaffung von Schutzrechten ist das eine, ihreeffektive Durchsetzung ist eine andere. Hierzu hat der deutsche Gesetzgeber in der Vergangenheit schon wichtige Grundlagen geschaffen. Su wurde beispielsweise mit dem Durchsetzungsrecht der Auskunftsanspruch gegenüber Dritten eingeführt. Der Rechteinhaber kann nun direkt gegen den Provider vorgehen und von ihm Auskunft verlangen, wer eine bestimmte Ip-Adresse genutzt hat. Hierzu bekomme ich viele positive Rückmeldungen (Kommentar: Kann ich mir vorstellen, in der Abmahnindustrie werden sicher auch neue Jobs geschaffen). Trotzdem: Wie wir künftig die Durchsetzung des Urheberrechts sicherstellen, ist vielleicht die größte Herausforderung, vor der wir im Urheberrecht stehen. das Urheberrecht bleibt wirkungslos, wenn der materielle Schutz nicht durch wirksame Instrumente zu seiner Durchsetzung flankiert wird.“

Kurzer Ausflug folgt, dass Abmahnungen für viele etwas unangenehm sind. Das klingt wie die neue Linie, die immer von Musikindustrie, FDP & gefordert wird, andere Wege Richtung 2- oder 3-Strikes zu gehen.

Es gebe verschieddene Möglichkeiten:

– Frankreich-Weg mit 3-Strikes. „Das ist keine Alternative, denn das ist ein tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit und kann angesichts der großen Bedeutung des Internets im Alltag eine harte Strafe sein.“

– Kulturflatrate. „die stellen sich einige offenbar so vor, wie eine Internet-GEZ“.

Kommentar: Das mit der „Internet-GEZ“ lese ich auch immer, gerne von FDPlern. Dabei wäre eine Kulturflatrate genauso eine „Zwangskollektivierung der Rechte“, wie wir es bei der Provatkopie und der Geräteabgabe schon haben. Das ist keine GEZ, sondern was anderes.

Kulturflatrate findet sie daher nicht toll.

Es geht weiter zu Abmahnungen.

„Wie kann das geschehen? Bislang sind Abmahnungen durch die Rechteinhaber eines der wenigen Instrumente. Aber gerade weil die für viele so unvermittelt kommen, werden Abmahnungen häufig als ungerecht empfunden. Tatsache ist auch: Es gibt schwarze Schafe im Abmahngeschäft, die sich darauf spezialisiert habe, aus dem ABmahnungs-Massengeschäft ordentlich Kapital zu schlagen.“

Als Alternative gäbe es Warnhinweise (2-Strikes):

„Allerdings ist für mich eines ganz klar: Eine gesetzlich angeordnete Kontrolle des individuellen Surfverhaltens kann es nicht geben. Aus gutem Grund habe ich als Abgeordnete gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Das Warnhinweis-Modell kann deshalb nur dann in Betracht kommen, wenn sich dies technisch ohne eine Inhaltskontrolle und Datenerfassung realisieren ließe. Die Diskussion um Warnhinweise, die vom Provider ausgehen, folgt dem Ansatz, den wir stärker in den Blick nehmen sollten. Statt auf den einzelnen User und die individuelle Urheberrechtsverletzung abzustellen könnte es sehr viel effektiver sein – und auch den einzelnen User weniger belasten – wenn auch die Provider mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen“.

Kommentar: Warum sollten das die Provider? Die Telekom darf auch nicht in meinen Telefongesprächen checken, ob ich das eine Urheberrechtsverletzung mache. Das klingt nach Aufweichung der Haftungsregeln und evtl Filterphantasien für p2p-Seiten und 1-Click-Hoster.

„An dieser Verantwortung fehlt es im Internet leider an vielen stellen. (Kurzer Ausflug zu 1-Click-Hostern) … Die Reaktion er Provider auf solche offenkundigen Rechtsverletzungen erschöpft sich viel zu häufig darin, die Verantwortung allein auf die User abzuschieben. Losgelöst davon, was rechtlich von ihnen verlangt wird, sollten die Provider aber ein vitales Eigeninteresse daran haben, ihre Geschäftsmodelle nicht als PLattform für illegale Aktivitäten mißbrauchen zu lassen. Es liegt auf der Hand, dass ansonste der Ruf nach Regulierung later werden wird.“

Kommentar: Wink mit dem Zaunpfahl an ISPs, mal freiwillig zu kooperieren, bevor es schärfere Gesetze gibt.

Kurzer Exkurs, dass man nicht auf Sieten werben sollte, die Urheberrechtsverletzungen unterstützen.

„Trotzdem müssen natürlich auch Staat und Politik ihre Hausaufgaben machen. Dazu gehört für mich, dass wir jedenfalls in der Diskussion um die Fortentwicklung der Providerhaftung klar Position im Interesse der Urheber beziehen“…

Dann gehts noch um Orphan Works.

Fazit: Keinerlei Überraschung in der Rede gefunden. Das Urheberrecht soll stärker geschtzt werden, Verbraucherinteressen kommen kaum vor (Außer bei kein 3-strikes) und auch Themen und Positionen wie Leistungsschutzrecht, Kulturflatrate und datenschutzfreundliches „freiwilliges“ 2-Strikes durch Kooperation der Provider mit Rechteinhaben haben wir hier oft gebloggt.

Die Rede ist eher ein einschleimen bei den Urhebern durch Leutheusser-Schnarrenberger und keine Liebeserklärung an das Internet.

Ich hör jetzt mal auf. Leutheusser-Schnarrenberger redet zwar noch, aber ich bin mit den wichtigen Punkten durch. Später gibts nochmal mehr Fazit nach dem Empfang im Anschluß.

Und nochmal ein Fazit nach dem Empfang:

Wenig verwundert war ich, als ein Vertreter der Msikindustrie lächelnd auch mich zukam. Er schien zufrieden zu sein und nach der Rede konnte ich das auch verstehen. Anderen Urheberrechts-Lobbys ging es ähnlich, da war für jeden was dabei. Aus Sicht der Provider scheint es nicht so schlimm zu sein, wie man das vielleicht rauslesen kann. Aber: Das hätte auch schlimmer sein können. Wenn man vom Worst-Case ausgeht, ist man wohl glücklich, wenn es nicht so schlimm wird. Aber wer denkt an die Verbraucher/Bürger? Das Bundesjustizministerium hat sie nicht wirklich berücksichtigt, oder soll man sich freuen, dass niemanden derzeit das Internet weggenommen werden soll, wenn man eine Urheberrechtsverletzung wiederholt begeht und wir weiterhin Links setzen dürfen, die nicht unters Leistungsschutzrecht fallen?

Und warum muss Leutheusser-Schnarrenberger mehrmals etwas polemisch gegen das Netz schießen, wenn die FDP sich als Vertreter von digitalen Bürgerrechten verkaufen will? Ist das nicht die falsche PR-Strategie, auch wenn mit dieser Rede eine andere Öffentlichkeit erreicht werden sollte (Was im Netzzeitalter eh nicht mehr klappt)? Oder soll hier verkauft werden, dass wir ale glücklich sein könnten, denn es hätte noch viel schlimmer kommen können?

Die große Frage des Abends ist aber: Sollte der dritte Korb der Urheberrechtsreform nicht eigentlich um Wissenschaft & Bildung gehen un warum hat Leutheusser-Schnarrenberg diesem Aspekt keinen Raum eingeräumt? Einmal hat sie Open Access gesagt, aber das war in einem anderen Zusammenhang. Insofern traurig, dass diese richtigen Aspekte für eine Wissensgesellschaft vollkommen fehlen und man sich im Bundesjustizministerium darum wohl auch keine großen Gedanken macht. Die Berliner rede war eher eine Ansprache an die Unterzeichner des Heidelberger Appells als an die Bedürfnisse von Wissenschaft und Bildung.

Mit anderen Worten: Leutheusser-Schnarrenberger hat die Chance vertan, eine wegweisende Rede für das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft zu halten. Es gab nichts Neues und positiv überraschendes, eher bekannte Floskeln als Zusammenfassung in einem Text. Schade.

Hier ist übrigens das vollständige Transcript der Rede.

63 Ergänzungen

  1. Wäre die Rede einen deut schlechter geworden, wenn sie Barthes nicht erwähnt hätte? Hätte ihn irgendjemand vermißt? Nein.

    Warum also muß sie sich blamieren, indem sie zeigt, daß sie keinen Schimmer hat, wer das war und was er gesagt hat?

  2. Mal eine Frage zum Urheberrecht. Sie hat ganz oft gesagt, dass der Urheber entscheidet, was mit seinem Werk geschehen darf.
    Wie ist das genau bei einem Musiker, der bei einem Label unter Vetrag steht. Hat er die Rechte an seiner Musik und kann sagen, was damit geschieht?
    Zum Beispiel, ob der Song für einen Werbespot verwendet werden darf oder nicht?

    (Ich in da leider nicht so ganz gut Informiert.)

  3. @markus: Wenn du das Manuskript irgendwo, irgendwie digital hast gibts da ja vielleicht gibts eine Möglichkeit das nach geltendem Recht den Lesern hier legal zur Verfügung zu stellen?

    Daniel

  4. Das war ja mal eine Enttäuschung. Ich hatte Schnarre bislang für eine der wenigen fähigen Minister dieser Regierung gehalten, aber mit dieser Rede hat sie mich vom Gegenteil überzeugt. Sie schien größtenteils gar nicht zu wissen, wovon sie sprach. Die Snippetpreviews auf Google News verglich sie mit dem „Nachdrucken einer Zeitung“. Sie will weiterhin Hyperlinks im Netz erlauben, ebenso das Zitatrecht unangetastet lassen, aber gleichzeitig will sie ein Leistungsschutzrecht für die armen Zeitungsverlage: ja wie soll denn das dann im Fall Google News greifen? Und wenn es das nicht tut, wozu brauchen wir es dann überhaupt?

    Bei den privaten Urheberrechtsverletzungen wünscht sie sich mehr Verantwortung der ISPs. Die sollten doch bitte auf die „offensichtlich illegalen“ One-Click-Hoster reagieren und sie sperren oder am besten gleich per Deep Packet Inspection den Webtraffic filtern (alles freiwillig versteht sich, wie damals die freiwilligen Zensursula-Verträge).

    Am liebsten wäre ihr, so sagte sie zum Schluss, wenn dem illegalen Downloader ein Warnhinweis vom ISP auf dem Bildschirm erscheine, was (wie jeder weiß) ohne DPI nicht machbar ist. Und das aus dem Mund der Frau, die einst vehement gegen Lauschangriff und Vorratsdatenspeicherung zu Felde zog.

    Man merkte dass nun auch Schnarre sich von der Contentmafia hat einlullen lassen. Ein wirklich trauriges Schauspiel war das.

  5. @michi: die plattenfirme besitzt normalerweise nur die rechte an der aufnahme (das sog. leistungsschutzrecht), nicht an den kompositionen.

    da sind die zusammenhänge aber zu kompliziert, um es hier in den kommentaren aufzudröseln. falls es dich interessiert, im musiker-board.de gibts einen musibusiness-bereich, wo solche fragen behandelt werden…

    außerdem meint die justizministerin imho nicht sowas wie plattenverträge (die die künstler freiwillig und bewusst eingehen), sondern dass werke von dritten ohne nachfrage, erlaubnis und bezahlung verwertet werden.

  6. Danke für die ausführliche Zusammenfassung, Markus. Kann mich Hanno nur anschließen.

    Trotzdem fand ich, dass dieser Vergleich hinkt: „Warum sollten das die Provider? Die Telekom darf auch nicht in meinen Telefongesprächen checken, ob ich das eine Urheberrechtsverletzung mache.“

    Verletzungen in Telefongesprächen sind natürlich eine andere Liga – zum einen mangels Dauerhaftigkeit, zum anderen wegen ihrer begrenzten Zahl von Leuten, die erreicht werden.

    Damit das klar ist: Ich bin nicht dafür, aber der Vergleich hinkt einfach.

  7. Ich muss zugeben ein wenig enttäuscht von „Schnarre“ bin ich ja doch. Aber sie wird wohl nicht ohne Grund in der FDP sein. Find’s ganz witzig, dass die Ministerin einer Partei, die sich grundsätzlich gegen Regulierungen aller Art extrem sträubt, nun sogar eine Regulierungsverschärfung (!) fordert. Wobei die (damalige) Regulierung im Markt freilich die Banken/Wirtschaft von fragwürdig entstandene Profiten abhalten sollte, während letztes der Wirtschaft Profite sichern (,bzw. in Wunschträumen sicher auch erhöhen) soll. Aber für den Bürger kann’s ja ohnehin nicht genug Regeln geben. :rolleyes:

  8. Was mich so unglaublich wütend macht ist das das Volk quasi keine Mitbestimmungsrechte bei solchen Entscheidungen hat.

    Die Lobbys und die Politik bestimmen was Sache ist, die interessen der Menschen kommen unter die Räder. Ist das Demokratie ?

    Klarmachen zum Ändern,

    Wählt Piratenpartei

      1. @Markus
        Ich antworte mal für den Piratenparteiwähler, als Pirat und Parteimitglied.

        Das Urheberrecht wurde geschaffen, um die Interessen der Urheber gegen die Verwerter und andere Urheber rechtlich zu regeln. Bis vor 50 Jahren war es als Privatmensch nahezu unmöglich, mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten. Als sich das mit der Kompaktkassette zu ändern begann, ging man der direkten Konfrontation mit den „Raubkopierern“ aus dem Weg, indem ein Ausgleich über die Urheberrechtsvergütung auf Speichermedien geschaffen wurde.
        Seit Mitte der 90er ist das nicht mehr praktikabel, da jeder Konsument verlustfreie, digitale Kopien erschaffen, auf Medien mit exponentiell wachsender Datendichte vorhalten und ans andere Ende der Welt schicken kann, ohne den Adressaten zu kennen.
        Seitdem wird das Urheberrecht zum Schutz der Verwerter vor den Konsumenten missbraucht und immer weiter in diese Richtung ausgebaut.
        Gleichzeitig werden mehr und mehr Konsumenten selbst zu Urhebern und Remixern (Fanwork, Satire usw.) ohne eigene kommerzielle Verwertungsabsicht. Das wird komplett ignoriert und als Kollateralschaden abgewürgt.

        „Nur der funktionierende Markt mit der individuellen Entlohnung der Leistung durch ein breites Publikum demokratisiert die Kultur und garantiert die Vielfalt.“ <- Das ist Bullshit, Kultur wird durch die Teilhabe jedes einzelnen demokratisiert. In einer lebhaften, demokratischen Kultur gibt es Kreative, Multiplikatoren und Sponsoren (meist zahlende Konsumenten). Demokratisch heißt auch Teilhabe für jedermann, egal, wie begrenzt seine Mittel und wie klein seine Nische sein mag. Genau dem steht das aktuelle Urheberrecht mit seiner Fixierung auf ein breites Publikum und der Monopolisierung von Kulturgut durch die Verwerter entgegen. Vielfalt ist ein Begleiter der Freiheit, daher steigt die Anzahl der veröffentlichten Alben auch an, seit es den Monopolisten schlecht geht.

        Das aktuellen Ansätze gehen also insgesamt in die falsche Richtung, die Piraten fordern einen direkten Ausgleich zwischen Urhebern und Konsumenten, bei dem die Verwerter als optionale Dienstleister der Urheber außen vor oder nur indirekt betroffen sind. Wie dieser Ausgleich finanziell erfolgen soll, muss dabei bewusst offen bleiben, um kein Geschäftsmodell zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
        Das Geschäftsmodell, nichtkommerzielle Kopien unter Strafe zu verbieten, hat dabei keine Zukunft.

        Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist zu achten (Plagiate ohne Nennung der Quelle a la Hegemann sind schlecht, mkay), dazu gehört IMHO auch die Möglichkeit, auf Namensnennung zu verzichten, wenn gewünscht. Nicht umsonst schreiben viele unter Pseudonym, ich auch.

        Newsaggregatoren und Suchmaschinen nützen sowohl Konsumenten als auch den Urhebern/Verwertern, deren Inhalte sie vermitteln. Sofern die Verwerter das nicht wünschen, können sie Spider mittels robots.txt und Konsumenten mittels Paywall aussperren. Suchmaschinenbetreiber bieten also eine rein freiwillige Dienstleistung an und sind dafür nicht zur Kasse zu bitten.

        Zum Thema Netzneutralität und Providerhaftung fange ich erst gar nicht an, sonst kriege ich Magengeschwüre.

        Was übrigens bei bisher jeder Urheberrechtsnovelle versprochen wurde, waren Verbesserungen im Bereich Bildung und Forschung, Stichwort Open Access. Die Piraten unterstützen diesbezüglich die Empfehlungen des
        Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (Berliner Erklärung, haben wir seit Jahren im Parteiprogramm). In diesem
        haben sich mit Hochschulrektorenkonferenz, Wissenschaftsrat, Leibniz-
        und Helmholtz-Gemeinschaft sowie Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft
        sechs große Wissenschaftsorganisationen und über 350 weitere Verbände,
        Fachgesellschaften und Institutionen zusammengeschlossen. Für die gab es bisher immer den Korb, deshalb heißt es wohl so.
        Stattdessen: Bibliotheken, Museen und Archive erhielten eine begrenzende Regelung
        für elektronische Leseplätze,
        ebenso wie der Verhinderungsparagraph zum Versand von elektronischen
        Kopien.
        Unvergessen auch die ungefragte Rechteübertragung für
        unbekannten Nutzungsarten an älteren Werken – namentlich
        Online-Veröffentlichungen – von den Urhebern an die Verwerter.

        Lieber Pirat als Raubritter!

        Es gibt eine aktuelle, sehr ausführliche Pressemitteilung der Piraten zum Thema, leider ist der Server gerade down, sonst müsste die unter http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-100613-Presseverleger-Wissenschaftler-oder-Nutzer-Wer-kriegt-den-Dritten-Korb zu erreichen sein.

  9. Lasst uns weitermachen wie bisher!

    Die von mir hoch geschätzte Schnarre will sich von der innovationsfremden Industrie Markterhaltungsgesetze schreiben lassen? Und damit will sie zurück ins vorletze Jahrzehnt? Das können wir doch auch!

    Die versuchen die Zeit zurückzudrehen – wir werden weiterhin deren Versuche, in die vordigitale Zeit zurückzukehren, brechen, indem wir besser sind. Okay, wir werden kriminalisiert, Informations- und Kommunikationsfreiheit werden von der FDP gestrichen. So what?

    Wenn der Gesetzgeber nicht die Realität akzeptiert, wir aber die Massen der digitalen Realität sind, dann gibt es für uns kein Gesetz! Lasst es und brechen!

  10. In meinem Buch Urheberrechtsfibel http://www.contumax.de habe ich mir die Mühe gemacht, jeden einzelnen Paragraphen des Urheberrechts kritisch zu kommentieren. Das meiste ist Schrott, viel zu vieles ist völlig Unverständlich. Die Interessen der Allgemeinheit werden ständig mit Füßen getreten. Vorschläge für eine tiefgreifende Reform habe ich im Nachwort meines Buchs gemacht.

  11. Der Satz „Das Konzept von ‚Open Culture‘ ist deshalb ein Irrtum“ ist ja Wahnsinn!

    Eine Frage: Wer ist zum Dialog am 28.6. eingeladen? Welche Verbände diskutieren da mit?

    1. @Kirsten: Da sind die „üblichen interessierten Kreise“ eingeladen. Also alle, die irgendwas mit Urheberrecht zu tun haben. Presse und Öffentlichkeit bekommt sonst keinen Zutritt. Ich hab eine Einladung erhalten, weiß aber noch nicht, ob ich am 28.6. dahin kann.

  12. Einige Punkte sind unklar geblieben:

    Als sie von Provider Haftung spricht meint sie damit ISPs, die rapidshare „freiwillig“ sperren sollten. Oder spricht sie nur von Host Providern, für die strengere Regeln gelten sollen, so dass Rapidshare ähnliche Geschäftsmodelle in Deutschland nicht möglich sein sollen.

    Was die konkrete Ausgestaltung des Leistungsschutzrechts angeht hat sie ja eigentlich nichts gesagt. Es soll Zitate und Links nicht beeinträchtigen.
    Was bleibt denn da übrig?
    z.B. die PC abgabe bei großen Unternehmen, eine Art Kulturflatrate, die sie kurz zuvor noch abgelehnt hatte
    Snippets schützen? Ich glaube nicht, dass das viel verändern wird. Dann kürzt google die eben (zeigt nur noch Überschriften an) anstatt was zu bezahlen

  13. das ist ne ziemlich schwache Vorstellung markus: Nein, nicht SLS – die war recht differenziert und hat sich an den Problempunkten nicht vorbeigemogelt.
    Deine Kritteleien sind jedoch recht bemüht: Auch Du gerierst Dich als „digital native“ – die unpräzisierte Verwendung dieses nicht eindeutig definierten Begriffs durch SLS ist eine Deiner Kritteleien.
    Urheberrecht ist eine Herausforderung – ob das uns nun gefällt oder nicht: Die Fundamentale Herrschaft über mein „geistiges Eigentum“ gebe ich auf, sobald ich es mit mit jemandem Teile: Ob ich dies mache ist selbstredend auch von den Folgen dieser Herrschaftsaufgabe („was hab ich davon?) bestimmt.
    Hier müssen wir um einen vernünftigen Ausgleich der Interessen ringen – im Gegensatz zu vielen anderen lässt sich SLS auf diese Interessengegensätze ein.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Culture zeigt übrigens einen Stand des Verständnisses von OpenCulture – aber Markus hat ne gültige Definition für OpenCulture und die Abgrenzung zu FreeCulture ?
    Die auch ungerechtfertigte Anmaßung von Deutungshoheit und Autorität ist ein Problem von uns Eingeborenen der digitalen Welt – wobei die Küken sich als besonders kompetent gerieren …

    1. @thias: Die Wikipedia-Seite zu Open Culture war tatsächlich neu für mich: http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Culture Vielleicht erklärt eine fehlende englischsprachige Seite auch, warum der Begriff nicht genutzt wird, sondern seine Ursprünge bei einer Wiener Konferenz im Jahre 2003 hatte? http://en.wikipedia.org/wiki/Open_Culture

      Und sorry, wenn man statt Free Culture dann Open Culture sagt und dasselbe meint, ist dies hier denn differenziert?

      „Wer Freiheitlichkeit mit Unentgeltlichkeit gleichsetzt, zieht einen Trugschluss. Das Konzept von “Open Culture” ist deshalb ein Irrtum. Wo ist der Autor, wo die Zuordnung kreativer Werke zu ihren Schöpfern und zu rechteinhabern verschwimmt, da erodiert die Basis für Kreativität und kulturelle Vielfalt. „

      Jedes erfolgreiche Open Source Projekt zeigt doch, dass das Unsinn ist.

  14. Ach, herrje, da habe ich gestern meinen Frust böse in die Kommentare geballert.

    Okay, zur Versachlichung folgende Veranschaulichung: Wenn ich nur oft genug die Tasten [0] und [1] in zufälliger Abfolge auf meiner Tastatur tippe – etwa so: 01000101010111100010101010 … – ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass dabei etwas urheberrechtlich geschütztes in Binärform entsteht – die Bits und Bytes eines Bildes, eines Textes, einer Musik vielleicht. Es können aber auch Kommunikationsdaten eines Chatprogramms sein, oder eines Blogeintrags unter CC-BY-Lizenz, oder sie gehören einfach nur zu diesem Kommentar.

    Das bedeutet, dass alles, was digitalisiert werden kann, also all das, was sind in 0 und 1 abbilden lässt, in einer vernetzten Welt nicht zu kontrollieren ist. Ist. Nicht.

    Anstatt also weiter an Relikten aus vergangenen Zeiten (Durchsetzung des Urheberrechts) festzuhalten – was vor allem die innovationsfremde Verwertungsindustrie nur zu gerne tut. – Aber das ist ja auch verständlich: die ist groß, reich, dick, schwer, behäbig, satt, träge und zufrieden mit der Welt wie sie bis Mitte der 1990er Jahre war. Diese Welt wollen sie zurück haben.

    Jedenfalls: Anstatt weiter an Relikten aus vergangenen Zeiten (Durchsetzung des Urheberrechts) festzuhalten, müssen wir uns darum Gedanken machen, worum es in Wahrheit geht: die Vergütung der Urheber.

    1. @Tharben Daß beim zufälligen Tippen von 0 und 1 etwas urheberrechtlich Geschütztes herauskommt, mag ja sein. So what. Das Tippen allein würde ja noch nicht zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht führen. Du kannst im stillen Kämmerlein auch 100.000 Mal den kompletten Neuromancer abtippen – nichts passiert.
      Wenn Du dagegen nicht zufällig 2-3 Seiten des Romans abtippst und dann als Dein Werk ausgibst, kann das durchaus Konsequenzen haben.

      Das neue und doch sehr ominöse (um nicht zu sagen: leicht durchschaubare) Leistungsschutzrecht ist dagegen etwas anderes.

      Und nur, weil etwas alt und Relikt ist, ist es noch lange nicht hinfällig. Da sollte immer noch mal geschaut werden, wer da welche Vorteile hat (UrhG). Das ist eben alles nicht so leicht.

      Ach ja: Ich bin für Open Access und CC :-)

  15. Frage mich wann die Content-Industrie endlich pleite genug ist, um sich keine Lobbyisten mehr leisten zu können.

  16. Frage mich wann die Content-Industrie endlich pleite genug ist, um sich keine Lobbyisten mehr leisten zu können.

    Je mehr ein Sektor zu verlieren hat, desto mehr Energie (und damit Geld) wird er in Lobbyismus stecken. Ein allgemein als „rent seeking“ bzw. „rent defending“ bekannter Effekt. Die Verlage liefern dazu gerade den empirischen Beweis.

  17. Vielen Dank für die Zusammenfassung und Deine Kommentare, Markus!

    Hier wird wieder einmal ganz klar reine Politik für die Wirtschaft betrieben und nicht für die Bürger.

    Im Originaltext liest man:
    „Da würde dann etwa ein User den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: „Hallo, was Du da gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht“.“

    Da braucht sie dann wohl Deep Packet Inspection.

  18. @Michael H. Gerloff (#38)

    Du kannst im stillen Kämmerlein auch 100.000 Mal den kompletten Neuromancer abtippen – nichts passiert.

    Es geht nicht darum, was ich in meinem stillen Kämmerlein mache, sondern um die Petabytes an 0 und 1, die täglich durch die Datennetze flitzen: Telefongespräche, Chats, eBooks, Filme, Texte, Musik, Bilder, Tweets, …

    Welche 0 ist urheberrechtlich geschützt, welche ist es nicht? Nochmal: Ein Urheberrecht, das die Realität leugnet, ist de facto nichtig.

  19. Zu den verwaisten Werken:

    Wäre es nicht sinnvoll, wenn verwaiste Werke gemeinfrei werden?
    Wie war denn da die Position?

  20. Das Konzept des geistigen Eigentums ist ein Irrweg der Geschichte.
    Es macht einfach volkswirtschaftlich keinen Sinn, Objekte, die teuer zu entwickeln aber billig zu reproduzieren sind, restriktiv nur einem Teil der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.
    Was macht es für einen Sinn, die Entwicklung auch noch viele Male durchzuführen und dabei immer etwas möglichst Ähnliches aber nach künstlichen Regeln doch nicht zu Ähnliches herzustellen?

    Das gilt nicht nur für Text oder Programme sondern auch für Medizin und Ähnliches. Prinzipiell alles, bei dem Entwicklungs- und Herstellungskosten stark auf Ersteres fokusiert sind.

    Das momentane System hat nicht nur ein nach seltsamen Kriterien funktionierendes Entlohnungssystem, es bestraft auch die Nutzer, anstatt sowohl diejenigen zu belohnen, die primär Entwickeln, als auch diejenigen, die eine sinnvolle Anwendung und Weiterentwicklung finden.

    Man braucht eine gewisse Menge an Parallelentwicklung, um auch Alternativen richtig auszutesten, aber brauchen wir das in einem Maße wie momentan?

    Ich denke, irgendwann wird dieses System kippen und sich ins Gegenteil umkehren, um die Verteilung und Nutzung der geistigen Entwicklung zusätzlich zu der Entwicklung selbst zu maximieren.

  21. K A T A S T R O P H E !!

    Also die „open culture“-Verwechslung mit „free culture“ fand ich ja auch peinlich.

    Wieder viele schöne Containerbegriffe und wenig Inhalt. Muss man Ihr jetzt noch dankbar sein, dass wir das französische „three strikes and you are out“-Modell nicht übernehmen? Schlimm genug, dass es so einen Unsinn überhaupt gibt.
    Auch die dritten Beteiligten im Context, die User selbst, kommen zu kurz in Ihrer Rede. Ja, ich bin auch für Schutz geistigen Eigentums, aber in der digitalen Welt ist die Balance eindeutig verloren gegangen.

    Für den kommenden Termin am 28. Juni mache ich mir nicht allzuviel Hoffnung. Die Kriegskassen der Lobbyisten sind prall gefüllt. Noch! Leider!

  22. @Tharben
    Vielleicht habe ich Dich ja falsch verstanden, aber Du kannst ein digitalisiertes Werk nicht auf seine Grundbestandteile – Nullen und Einsen – reduzieren und dann verlangen, das Werk müsste so behandelt werden, als wäre es nicht mehr als Null und Eins.

    Eine mp3-Datei besteht aus ungefähr 50 Millionen Nullen und Einsen, in einer nicht zufälligen Reihenfolge. Das macht den Unterschied. Es wird dir nicht gelingen, zufällig einen Popsong zu würfeln.

    Nur weil ein Werk durch Digitalisierung in eine 0/1-Konfiguration transformierbar ist, verliert es seine Einzigartigkeit nicht. Nicht die Nullen und Einsen an sich machen das Werk, sie bereiten lediglich den digitalen Boden, auf dem Werke gedeihen.

    Eine pdf-Datei kann man ausdrucken. Gemäß deinem Ansatz würde dieser pdf-Ausdruck ebenso keinen urheberrechtlichen Schutz genießen können, weil ja Holzfasern nicht schützenswert sind.

    Ums mal überspitzt darzustellen: Das Gehirn von Frau Leutheuser-Schnarrenberger ist nicht mehr als eine Ansammlung von Milliarden bedeutungsloser Nervenzellen, ihre Worte sind nicht mehr als von Stimmbändern modulierte körperwarme Luft. Sind die Worte unserer Bundesjustizministerin daher bedeutungslos?

    „Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile“ sprach bereits der analoge Aristoteles.

  23. Tolles Konzept, daß die Verlage da haben, mache ich in Zukunft auch so:

    Ich stell meine Waren an den Straßenrand, stell noch ein Schild daneben auf: „Ware kostenlos zum mitnehmen“ (äquivalent zur robots.txt). Anschließend gehe ich dann zur Regierung, beschwere mich über die Kostenloskultur und verlange dass der Staat für jedes Produkt das jemand mitgenommen hat mit Hilfe eines „Warenschutzrechts“ Geld eintreibt.

  24. @AndreasM (#46)

    Das Konzept des geistigen Eigentums ist ein Irrweg der Geschichte.
    Es macht einfach volkswirtschaftlich keinen Sinn, Objekte, die teuer zu entwickeln aber billig zu reproduzieren sind, restriktiv nur einem Teil der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.

    Zu dieser Frage kommt noch ein weiterer Aspekt. Wir sind durch die Digitalisierung an einem Punkt angelangt, an dem die Ausschließbarkeit der Nutzung geistigen Eigentums de facto nicht mehr gegeben ist, bzw. allenfalls durch enormen technischen Aufwand und die Abschaffung etlicher Grundrechte sicherzustellen wäre. Was ist damit gemeint? Einen Tonträger (alternativ Text- oder Filmmedium) konnte man kaufen, und wenn man ihn weitergab, war man sein Examplar los. Heute kann man von Dateien unendlich viele Kopien machen und weitergeben, ohne dass es etwas kostet, und ohne dass es jemand effizient verhindern kann. Damit sind Text, Bild und Ton zu einem öffentlichen Gut geworden, und die Produzenten dieser Güter sollten sich nach anderen Einnahmequellen umsehen. Und die gibt es ja! An jedem der genannten hängen „ergänzende“ private Güter dran, deren Einnahmen die Produktion des öffentlichen Gutes finanzieren können. Der Kinobesuch ist das private Gut zum rohen Film. Der Konzertbesuch das private Gut zu puren Musik. Das Buch ist das private Gut zum Text. Für diese Dinge sind die Leute bereit zu zahlen, und die Ausschließbarkeit der Nutzung lässt sich ohne weiteres gewährleisten.

  25. Tolles Konzept, daß die Verlage da haben, mache ich in Zukunft auch so:

    Ich stell meine Waren an den Straßenrand, stell noch ein Schild daneben auf: “Ware kostenlos zum mitnehmen” (äquivalent zur robots.txt).

    Eben. Praktisch alle Zeitungen haben eine robots.txt auf ihrer Website, aber keine schließt Google oder sonsteine Suchmaschine aus. Aber sich dann beschweren, dass Google indiziert?

    FAZ
    Zeit
    Süddeutsche
    WAZ
    Bild

    Nur mal als Beispiele.

  26. @Hadron (#48)

    Nein, nein, du verstehst nicht.

    Schau: ich sage nicht, dass wir die Wahl hätten, urheberrechtlich geschützte (und somit nutzungsbeschränkten) Nullen und Einsen von nicht nutzungsbeschränkten Nullen und Einsen zu unterscheiden oder nicht. Diese Wahl gibt es nicht, weil man es nicht kann.

    Beispiel: Nimm die digitalisierte Aufnahme eines Popsongs, also ein urheberrechtlich geschütztes Werk – sagen wir: eine OGG-Datei. Wenn du die Daten dieses Werkes unter die Lupe nimmst, wirst du, wie du schon ganz richtig sagst, einen riesen Haufen von Millionen von 0 und 1 sehen. Nun kann man sagen: Okay, lass uns exakt diese Abfolge von Strom an und Strom aus urheberrechtlich schützen.

    Ich mache nun folgendes: Ich zerlege die OGG in 7 Teile (in meinem stillen Kämmerlein), nimm einen dir unbekannten Algorithmus und würfle die Nullen und Einsen so durcheinander, so dass du mit den cleversten Untersuchungen beim besten Willen nicht mehr feststellen könntest, welches Werk denn wohl dieser neue Haufen von 0 und 1 ist.

    Diesen Haufen schicke ich durchs Datennetz und meine 100 Freunde aus dem Internet wissen, welchen Algorithmus sie anwenden müssen, um wieder die alte Abfolge herzustellen. Das habe ich denen nämlich auf einem dir unbekannten Weg mittels eines dir unbekannten Verfahrens gesagt.

    Um es ganz klar zu sagen: Das Prinzip des Ausschließlichkeitsrechtes ist dank Digitalisierung und Vernetzung nicht mehr durchsetzbar, weil es nicht mehr in den Realitätsrahmen passt, der zur Zeit der Entwicklung dieses Prinzip ein vollkommen anderer war. Das Prinzip, auf dem das Urheberrecht beruht, ist nicht mit der Digitalisierung und Vernetzung kompatibel zu machen. Man müsste schon das Netz de facto abschalten oder weltweit alle Endgeräte vernichten. Einen anderen Weg wird es nicht geben.

  27. @markus
    ich hab den Verdacht, Du solltest Dir die Rede von SLS nochmals anhören – die war deutlich differenzierter, als Deine „Würdigung“.
    Ja, die Unterscheidung von Free as in Beer und Free as in freedom hat SLS in Ihren Worten getroffen – und sich zur Verantwortung für die Freiheit bekannt und gegen die Versprechung von Freibier: Irgendwie ehrlich – oder siehst Du das tatsächlich anders ?
    Allerdings gehst Du nachlässig mit Begriffen um:
    1) Java von Sun steht seit 2006 unter der GPL und ist nicht umsonst – Sun und Larry Ellison sind geradezu Kronseugen für die Bedeutung von „intellectual property“
    2) (wichtiger) Es gibt viele „OpenSource“ Lizenzen, wobei die Abgrenzung zum tradiertem Lizenzmodell der „closed Source“ Produkte am Kern der GPL vorbei geht: Es dreht sich um „free software“ (the Kathedral and the Bazar …) – und die darf auch verkauft werden: Die ganzen „Schachtel Distributionen“ sind ein Weg …
    Aber nicht jeder Preis ist monetär: Die GPL fordert klare Gegenleistung für die Erteilung des Nutzungsrechts: Die Software muss frei bleiben.
    Die GPL ist exakt deshalb die erfolgreichste offene Lizenz, weil sie das Urheberrecht nutzt: Die BSD Lizenz lädt zum „klauen“ der kreativen Leistungen ein – und der Tritt folgt. (IP Stack und Kerberos in NT, dafür waren die BSD Derivate ausgesperrt)

    „Ich will aber alles für umsonst haben“ ist keine politische Haltung: Interessenausgleich und Kompromiss lassen sich nicht umgehen – egal wie laut gelärmt wird.

  28. @TecoScr:
    Es ist ja nicht ausgeschlossen, andere Entlohnungssysteme für die eigentlichen Urheber einzuführen.
    So könnte ich mir durchaus vorstellen, aus Steuermitteln ein Budget dafür zur Verfügung zu stellen und dieses dann auf vier Entlohnungssysteme aufzuteilen:

    1. Nach Nutzung) Die ungefähre Nutzung erheben und dann sublinear nach Nutzerzahlen (oder auch Nutzungsintensität einbeziehen) einen Teil des Budgets verteilen.

    2. Nach Unterstützung) Ähnlich Flattr den Nutzern ermöglichen, diejenigen auszuwählen, die sie unterstützen möchten und dann nach Unterstützung einen Teil des Budgets zuteilen.

    3. Preise) Preise in verschiedenen Kategorien ausloben, die dann mit einem Teil des Budgets dotiert sind.

    4. Challenges) Über ein Verfahren (direktdemokratische Wahl oder Jury oder …) werden Herausforderungen bestimmt und schriftlich niedergelegt. Wer eine Herausforderung erfüllt, der bekommt die damit verbundene Geldsumme.

  29. Genial, die Dame.

    Eine Kulturflatrate, die Künstlern auch dann noch ein gewisses Einkommen sichern soll, wenn ihre Werke umfangreich kopiert werden: Findet sie zu pauschal und sowieso zu kompliziert.

    Ein Leistungsschutzrecht, das Verlegern – nicht den Urhebern – ein zusätzliches Einkommen bescheren soll, wenn die von ihnen vertriebenen Werke von Dritten genutzt werden: Müssen wir haben. Sofort.

    Wie kann man eigentlich klaren Verstandes eine derart widersprüchliche Position — gegen eine „Internet-GEZ“ aber für die „Verleger-GEZ“ — vertreten?

  30. Als Ex-Musiker, Photograph und jemand, der auch schon das eine oder andere Patent bearbeitet hat, habe ich natürlich eine etwas gefärbte Haltung zum Urheberrecht und zum geistigen Eigentum im Generellen.

    Komma Aber:

    Die Diskussion hier zefällt schon wieder in Scheingefechte über die Verwertungs und Kopierrechte, während das tatsächliche Urheberrecht, dass heisst: Ich gelte als Erschaffer und Erfinder und Urheber, darf das sagen und vergebe alle weiteren Rechte (so Verwertung, Nutzung, Vervielfältigung) wie es mir gefällt und nur mit gesellschaftlich anerkannten Beschränkungen (so wie z.B. Patente veröffentlicht werden und auslaufen).

    Aus meiner Musikersicht z.B. kenne ich zu viele Beispiele, von man als Urheber Verwertungsrechte an eine Plattenfirma zur Herstellung von z.B. 5000 Exemplaren. Die dann 20000 herstellen und verkaufen und aber nur 5000 abrechnen wollen und sich darauf berufen, das man ja die Verwertungsrechte komplett abgegeben hätte, weil die Verträge ja immer so lauten usw.

    Und da hätte ich dann schon gerne ein tragfähiges Urheberrecht, dann nämlich, wenn jemand anderes mit meinem Werk Geld verdient, ich aber nicht.

    Zur Nichtverfolgbarkeit von Kopierrechtsverletzungen: Warum nicht in den Internetservice Vertrag aufnehmen: Alles, was ich uploade oder veröffentliche, hat mich als Urheber oder ich habe (nachweisbar) das Recht dazu.

    1. Das was da im letzten Absatz steht ist sehr fragwürdig. Das würde bedingen, dass der Vetragspartner des ISPs den Anschluss exklusiv nutzt und kontrolliert, dass keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Dazu müsste er den Traffic von jedem Nutzer des Internetzugangs überwachen. Das wäre illegal. Dadurch würde man sich dann als Vetragsnehmer in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Der Zugang zu Internetanschlüssen würde auf die Vertragsnehmer beschränkt.

      Mal abgesehen davon, dass es auch sein kann, dass der von dem Vertragsnehmer genutzte Computer durch eine dritte Person illegal genutzt wird ohne dass es ihm bekannt ist (Trojaner).

      Die Resourcen die in ungenutzten Internetzugängen liegen können durch \Störerhaftung\ und der daraus folgenden allgemeinen Verunsicherung kaum durch die Allgemeinheit genutzt werden. Die Mobilfunkkonzerne freut es.

  31. @togusa, ich glaube du meintest meinen letzten Absatz.

    Das ist natürlich nur ein Gedankenexperiment, aber was ist wenn?

    Natürlich kann immer etwas anderes passieren, aber in wievielen Fällen wird mein von mir gezahlter DSL Anschluss von anderen Personen benutzt?

    Wenn ich meine heutige Internetnutzung betrachte, kommen Urheberrechtsverletzungen iSv Kopierrechtsverletzungen nicht vor. Und ich frage mich natürlich, warum andere Leute soo darauf beharren, Kopierrechtsverletzungen abzuschaffen?

    Und zu deinem letzen Absatz: Die Resourcen die in ungenutzen Internetzugaengen … können kaum durch die Allgemeinheit genutzt werde, die Mobilfunkkonzerne freut es.

    Die Mobilfunkkonzerne haben bislang nur mittels dem von Leuten durch eigene Sprache fabrizierten Verkehr die Netze voll bekommen. In Zukunft wird auch durch eigene Bilder, Filme das Netz allein voll werden. Da brauche ich den mehrdfachen Upload von Spiderman II nicht als Netzfüller.

  32. Hallo,

    bei der derzeitigen Regierungskris wird da nicht viel rauskommen. Urheberrecht greift international, weil jeder alles im Internet kaufen kann. Für relativ wenig Geld eröffnet man einBür auf den Seychellen und wen interessiert das Urheberrecht. Einige meinen sogar: Lasst mich doch kopieren denn an das Original kommt ihr nie ran. Ich befürchte wieder mehr Bürokratie und Hindernisse in der Arbeit.

    Viele Grüße

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