Erinnert sich noch jemand an das angekündigte Löschgesetz? Als Nachfolger des Zugangserschwerungsgesetz geisterte die Existent Anfang des Jahres durch die Medien. Veröffentlicht wurde bisher nichts. Und das bleibt wohl auch erstmal so, wie Staatssekretär Max Stadler (FDP) aus dem Bundesjustizministerium gestern dem Bundestag erklärte:
Klar ist, dass nach einem Jahr evaluiert wird, wie man weiter vorgeht, insbesondere ob es bei dem von der neuen Bundesregierung favorisierten Grundsatz „Löschen statt Sperren“ bleibt oder ob es zu einer Rückkehr zu den Zugangserschwernisregelungen der früheren Koalition aus CDU/CSU und SPD kommen wird. […] Sie haben meinen Ausführungen entnommen, dass dem Bundestag von der Bundesregierung derzeit kein Entwurf für ein eigenes Löschgesetz vorgelegt worden ist. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage: Darüber gibt es interne Gespräche, die aber bisher nicht zu dem Ergebnis geführt haben, dass wir Ihnen einen solchen Gesetzentwurf hätten vorlegen können.
Auf eine Nachfrage von Lars Klingbeil (SPD) ob denn die Presseberichte stimmen würden, die darüber berichtet hatten, antwortete Stadler:
Nach Ablauf des einen Jahres – ich habe es präzisiert – wird entschieden, wie weiter verfahren wird. Dass es innerhalb der Bundesregierung schon jetzt Überlegungen gibt, dem Bundestag einen eigenen Gesetzentwurf für ein Löschgesetz vorzulegen, haben Sie den Pressemeldungen richtig entnommen. Diese Überlegungen sind aber noch nicht zu einem Ergebnis gekommen, sodass Ihnen bisher ein solcher Gesetzentwurf, wie Sie unschwer feststellen konnten, noch nicht vorgelegt worden ist.
Mit anderen Worten: Die FDP will das Löschgesetz wohl, die CDU/CSU will das nicht und wartet das Jahr ab und möchte dann lieber das Zugangserschwerungsgesetz nutzen.
Ansonsten sollte man sich den 19. Februar 2011 merken, da läuft wohl die Evaluationsphase aus, denn am 19. Februar wurde der Anwendungserlass des Bundesinnenministerium an das Bundeskriminalamt verschickt, „mit dem sichergestellt wurde, dass die kritisierte sogenannte Sperrinfrastruktur nicht ins Werk gesetzt wird.“