Konferenz der Datenschutzbeauftragten: Notfalls gegen Privacy Shield klagen.

„They put ten layers of lipstick on a pig“ – Max Schrems via Twitter

Am 6. und 7. April tagten die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in Schwerin, dabei ging es auch um Privacy Shield, den Safe-Harbor-Nachfolger, der in Zukunft den Datenaustausch zwischen Firmen in der EU und den USA regeln soll. Safe Harbor war vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt worden und auch Privacy Shield zog massive Kritik auf sich, da es mitnichten einen einheitlichen Datenschutzstandard dies- und jenseits des Atlantiks garantiert.

Auch die Datenschutzbeauftragten sehen noch einige Fragezeichen und wollen diese in der Artikel-29-Gruppe zur Sprache bringen. Die Artikel-29-Gruppe besteht aus den Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedsstaaten und dem EU-Datenschutzbeauftragten und berät die EU-Kommission in Datenschutzfragen.

Der bisher vorgelegte Entwurf genüge nicht, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu garantieren. Besonders beim Thema Nationale Sicherheit gibt es Probleme, daran scheiterte bereits Safe Harbor. In den USA ist die Weiterleitung von Daten an US-Geheimdienste standardmäßig und ohne große Hürden vorgesehen. Um europäischem Recht zu entsprechen, müsste diese Standardweiterleitung gestrichen werden. Privacy Shield gibt vor, diese Weiterleitung klar begrenzen zu wollen, Massenüberwachungsdaten dürften nur noch in sechs Fällen genutzt werden. Doch dazu gehören dehnbare Begriffe wie „Cybersecurity“ und „länderübergreifende kriminelle Bedrohungen“.

Die Empfehlungen der Artikel-29-Gruppe sind für die Kommission nicht bindend, doch in dem Beschluss der deutschen Datenschutzbehörden findet sich folgender Absatz:

Sollte die [EU-Kommission] die Adäquanzentscheidung treffen, ohne die Defizite auszuräumen, wird die Art-29-Gruppe befürworten, dass diese Entscheidung (etwa durch Musterklagen einzelner Datenschutzaufsichtsbehörden) durch Vorlage an den EuGH überprüft wird.

Die gemeinsame Stellungnahme der Artikel-29-Gruppe wird bald erwartet. Es bleibt spannend, ob die Punkte des deutschen Beschlusses aufgegriffen werden, wie sich die Kommission entscheidet und ob es letztlich wieder einmal zu einer Klage kommen wird.

Neben Privacy Shield beschäftigten sich die Datenschutzbeauftragten außerdem mit Wearables, Terrorismusbekämpfung und der EU-Datenschutzgrundverordnung. Die Beschlüsse lassen sich hier nachlesen.

3 Ergänzungen

  1. Bürgerrechte werden von der Politik abgeschafft. Letzte Zuflucht sind Gerichte. Helfen die auch nicht mehr, dann ist Ende mit Bundesrepublik.

    1. Wenn Sie das Geld haben, klagen Sie ruhig. Gehen Sie aber von mindestenz 3 Instanzen aus, um nicht überrascht zu werden.
      Zwischen EUR 1500- 20000 können es da schnell werden. Mit einem KOMPETENTEN Anwalt viel mehr…

  2. Merkel kommt kurz aus deem Hinttern der USA, schöpft Luft und dann kommt so ein Schwachsinn!
    Den USA KANN man nicht trauen!
    Schon mal in der letzten Zeit Zeitung gelesen?

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