Unter dem Blogbeitrag von Prof. Henning Ernst Müller zur Sperrung einer Webseite, die für den 13. Februar zur Blockade des vsl. größten Aufmarsches rechtsextremer Kräfte in der europäischen Nachkriegsgeschichte aufruft, gibt es ein, nun, amüsantes Update:
In diesem Videobericht des „Dresden Fernsehen“ erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, dass es sich bei dem Vorgehen gegen die Internetseite um „eine Bitte“ der Staatsanwaltschaft gehandelt habe.
Thomas Stadler glaubt angesichts des Statements, dass sich die Staatsanwalt offenbar bewußt ist, keine ausreichenden Befugnisse gehabt zu haben, um die Sperrung der Webseite „dresden-nazifrei.de“ anzuordnen:
Diese Aussage der Staatsanwaltschaft kann man angesichts des Umstandes, dass es sich um eine Verfügung handelt, die ausdrücklich und im Wortlaut eine Anordnung gegenüber dem LKA enthält, allenfalls als unfreiwillig komisch betrachten
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