Polizeigesetz-Erweiterung in Schleswig-HolsteinSchwarz-Grün will dich beim Autofahren filmen

Die Regierungskoalition von Schleswig-Holstein hat die sowieso schon überbordende Polizeigesetznovelle noch einmal deutlich verschärft. Künftig sollen KI-Kameras Handysünder jagen, bewaffnete Drohnen erlaubt und heimliches Filmen und Abhören einfacher werden.

  • Martin Schwarzbeck
Ein fahrendes Auto im Fadenkreuz.
Mit Videoüberwachung, die automatisch Gegenstände und Verhalten detektiert, will Schleswig-Holstein gegen Handysünder vorgehen. – Vereinfachte Pixabay Lizenz: Tyler Clemmensen, Bearbeitung: netzpolitik.org

Die schwarz-grüne Regierungskoalition von Schleswig-Holstein treibt gerade ein Polizeigesetz durch den Landtag, das massive neue Befugnisse mit sich bringt: automatisierte Datenanalyse nach Palantir-Art sowie Videoüberwachung, die selbstständig Gesichter erkennt, Verhalten bewertet und Menschen über das Kameranetzwerk verfolgt. Gerade wartet der Innenausschuss des Landtages auf die schriftlichen Stellungnahmen von Expert*innen dazu.

Die Regierungskoalition nutzte die Zeit, um das Polizeigesetz noch einmal deutlich zu verschärfen. Mit einem Änderungsantrag will sie dem Gesetz weitere Befugnisse hinzufügen.

Demnach soll die Polizei von Schleswig-Holstein künftig in fahrende Autos filmen dürfen. Dabei soll Videoauswertungssoftware zum Einsatz kommen, die automatisch detektiert, ob die Autofahrenden elektronische Geräte in der Hand halten.

Unschuldigen frontal ins Gesicht filmen

Vermutlich nimmt die Zahl der Menschen tendenziell ab, die keine Freisprecheinrichtung im Auto haben und deshalb illegalerweise beim Autofahren mit dem Handy am Ohr telefonieren, oder die ihr Telefon nicht über Sprache steuern und deshalb darauf herumtippen müssen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein sieht in den Praktiken aber dennoch ein so großes Problem, dass sie zu dessen Behebung einer Unzahl von unschuldigen Autofahrenden und deren Mitfahrer*innen, frontal ins Gesicht filmen will – auch wenn „die von vornherein hierzu keinerlei Anlass gegeben haben“, so die Gesetzesbegründung.

Wird dabei ein Verstoß festgestellt, können die Videobilder dazu genutzt werden, um das Kennzeichen des Fahrzeugs auszulesen und auch die steuernde Person zu identifizieren. Die automatisierte Überwachung darf nur stichprobenhaft eingesetzt werden. Das heißt laut Begründung, dass die Polizei vorher festlegen soll, an welchem Straßenabschnitt sie wie lange die Fahrenden filmt. Ist die Zahl der erfassten Verstöße besonders hoch, darf die Polizei aber auch dauerhaft diese Verhaltenserkennungs-Kameras einsetzen.

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Der Einsatz soll zudem offen erfolgen, was wohl darauf hinauslaufen wird, dass vor dem überwachten Straßenabschnitt ein Schild auf die Überwachung hinweist. Je nach Tempolimit auf diesem Streckenabschnitt ist die Wahrnehmbarkeit dieses Schildes dann mehr oder weniger gegeben.

„Höheres Maß an normenkonformem Verhalten“

Die schwarz-grüne Regierungskoalition hofft, so die Gesetzesbegründung, durch die präventive Maßnahme ein „höheres Maß an normenkonformem Verhalten“ zu bewirken, das letztlich Menschenleben schützen soll, die sonst durch eventuell abgelenkte Verkehrsteilnehmer*innen gefährdet seien.

Außerdem erlaubt der Änderungsantrag zum Polizeigesetz den Einsatz bewaffneter Drohnen zur Abwehr feindlicher Drohnen. Bewaffnung meint dabei die Ausrüstung mit Mitteln unmittelbaren Zwangs – also beispielsweise auch mit Netzen, die andere Drohnen zu Boden bringen.

Darüber hinaus werden mit dem Änderungsantrag auch die Hürden für heimliche Video- oder Audioaufnahmen gesenkt. Solche Aufnahmen sollen der Polizei beispielsweise schon erlaubt sein, wenn diese die sexuelle Selbstbestimmung einer Person bedroht sieht oder Gefahren für Infrastruktur „mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ erkennbar sind. Womöglich können damit auch heimlich Menschen abgehört werden, die beispielsweise drohen, eine Straße zu blockieren.

Update, 27.7.2026, 23.10 Uhr: Letzter Absatz gelöscht. Die dort erwähnte Ausnahme von den Berichtspflichten ist nicht Teil des Änderungsantrags, sondern des vorhergehenden Gesetzentwurfs.

Über die Autor:innen

  • Martin Schwarzbeck

    Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042

    Foto: Darja Preuss


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26 Kommentare zu „Schwarz-Grün will dich beim Autofahren filmen“


  1. Warum machen die unionsgeführten Regierungen Gesetze gegen die Bürger und nicht für den Bürger? Ganz wie im Feudalismus wollen sie ihre Machtposition stärken und eine Einflußnahme des Souveräns nach Möglichkeit verhindern. Hatten wir das nicht schon mal in der jüngeren Geschichte?


  2. Anonym

    ,

    In der Zusammenfassung des Artikels wird über bewaffnete Drohnen berichtet. Dies wird im Artikel selbst jedoch nicht besprochen und es sind auch keine Quellen, die das belegen referenziert. Ich bitte daher darum, das dies entweder im Artikel behandelt oder aus der Zusammenfassung entnommen wird.


    1. Martin Schwarzbeck

      ,

      Ich bitte darum, vor dem Formulieren von Beschwerden den Text zu lesen.

      „Außerdem erlaubt der Änderungsantrag zum Polizeigesetz den Einsatz bewaffneter Drohnen zur Abwehr feindlicher Drohnen. Bewaffnung meint dabei die Ausrüstung mit Mitteln unmittelbaren Zwangs – also beispielsweise auch mit Netzen, die andere Drohnen zu Boden bringen.“


      1. Anonym

        ,

        Das ist übrigens wichtig (für die die davon gerettet werden).

        Angesichts KI und Hardware, sowie dem allmählichen Einsickern entsprechend einfach trainier- und nutzbarer Systeme ins Irgendwo, will ich unbedingt, dass die Polizei über (weitestgehend) hard-kill-Fähigkeiten gegen Drohnen verfügt. Denn Jammer, so schön sie sind, werden da nicht helfen. Man muss die Dinger grillen, verbiegen, explodieren, oder wirksam einfangen. Es gibt im Prinzip auch Drohnen ohne zugreifbare rotierende Teile, so könnte manches Fangsystem versagen, oder es skaliert nicht gut genug. Utopisch ist es, einen Angriff komplett mit der lokalen Polizei abzuwehren. Die Reaktionszeit wird wohl zu kurz sein, und ein richtiger Angriff wird viele Drohnen haben. ABER, wenn die erst gucken müssen, kann die Polizei Heckenschütze spielen, und einen Teil der Welle abfangen, in der Hoffnung, dass die Menschen in sicherheit Kommen. Schrotwaffen sind inzwischen auch ganz gut. Ich denke die Polizei wird solche bekommen müssen, sowie Drohnen mit solchen (…).

        Nun sind die „Container voller Drohnen“, die autonom den Anschlag fahren, noch nicht Realität für Terroristen. Container werden gescannt, Warenhaus und Mengen an Sprengstoff wären auch ohne Drohnen ein bekanntes Problem. Den Schritt ins Mittelalter, also Drohne mit Messer, oder Drohne mit 3D-Waffe oder improvisierter Druckluftvorrichtung, halte ich da für wahrscheinlicher, allerdings auch schwieriger zu bauen und zu trainieren. Spezifisches Terrortraining für Navigation in Städten fehlt vielleicht auch noch.

        Drohne gegenüber dem klassischen Bomber: der Abstand zum Tatort, Automatisierung, die Schwierigkeit, sie „in Person“ aufzuhalten?


    2. Anonym

      ,

      Man braucht Aufmerksamkeit und Spenden, also optimiert man auf Aufregung und Empoerung. Letztlich unterscheidet sich das nicht von anderem klickbait, ist aber natuerlich fuer das Gute[tm] und gegen das Boese[tm].


      1. Anonym

        ,

        Aufmerksamkeit ist eine Grundlage für die Aufrechterhaltung von Demokratie und Rechtstaat. Ein zuviel gibt es hier nicht wirklich.


  3. Anonym

    ,

    Wenn die Regierung bestimmen darf wie jemand Zuhause masturbiert, dann darf er auch Menschen in der Öffentlichkeit überwachen, um Straftaten zu verhindern/aufzuklären. Da gibt es schließlich pot. Opfer und ein Geschehen muss rekonstruiert werden können.


    1. Notorisch Rhetorisch

      ,

      Ich halte die Basisthese (Masturbation kontrollieren) schon für Fehlerhaft, außer man wäre Religiöser Fundamentalist (Sex NUR zur Fortpflanzung) und da sähe ich auch; aus dessen Sichtweise; das einzige Potentielle „Opfer“.
      Kurz: Sind die Deutschen schon wieder am Aussterben das man so was bräuchte?

      Erinnert mich an den Film „Natürlich Blond“ in dem im Jur. Unterricht über einen Samenspender theoretisiert wird das jede Masturbatorische Handlung dann als „böswilliges Verlassen“ geahndet gehörte – weil daraus kein Kind werden könnte. :-)

      Die Tendenz ist gleich: Einschränken aller Optionen bis nur noch eine übrig bleibt – die Normenkonforme, oder die welche $Firma am meisten Einbringt. :-/


  4. Freidenker

    ,

    Mit Bezug auf den Artikel zu den Vorhaben in Baden-Württemberg und diesen hier stelle ich mir gerade folgende Fragen:

    1. Was in aller Welt reitet die Grünen, so einem Gesetz zuzustimmen??

    2. Welche Partei kann man in Deutschland noch wählen?


    1. Pranee

      ,

      Zu 2.: Die Piratenpartei.


      1. Freidenker

        ,

        Jupp, nur frage ich mich auch hier, ob sich die Piraten (noch oder wieder?) in der Selbstdemontage befinden oder endlich aus ihr auferstanden sind.


      2. Punkt

        ,

        Würde ich gerne. Wurde in meinem Bundesland nicht zur Wahl zugelassen, weil zu wenig Unterstützungsunterschriften. Schade.


        1. Pranee

          ,

          Dann ist das Nichtwählen zugelassen, da du bei der Wahl dein eigenes Gewissen nicht verraten kannst.


          1. Anonym

            ,

            Wer nicht wählen geht, hat das Wahlergebnis ebenso zu verantworten.


          2. Punkt

            ,

            Ich werde auf jeden Fall meinen Stimmzettel ordnungsgemäß ausfüllen, damit meine Stimme gezählt wird. Nichtwähler stärken nur die Partei, die sie auf keinen Fall wollen.


    2. bnj_max

      ,

      Kritik an dem Entwurf ist ohne Weiteres möglich und an vielen Punkten auch sinnvoll. Der Artikel arbeitet jedoch stellenweise mit sehr weitgehenden Zuspitzungen, ohne die jeweiligen Voraussetzungen und Begrenzungen genauer einzuordnen. So wird ein an dokumentierte Lageerkenntnisse gebundener Einsatz über Stichproben hinaus ohne nähere Einordnung als „dauerhaft“ bezeichnet. Auch die pauschale Aussage, die Hürden für heimliche Aufnahmen würden gesenkt, wird den tatsächlichen Änderungen kaum gerecht.

      Offensichtlich fehlerhaft ist die Darstellung zur Berichtspflicht. Der Änderungsantrag nimmt die Datenanalyse nicht von der Berichterstattung an den Landtag aus und greift diese Frage inhaltlich überhaupt nicht auf. Ausgenommen war bereits im ursprünglichen Entwurf nur der deutlich enger gefasste IT-gestützte Abgleich. Gerade weil der Entwurf genügend tatsächlich diskussionswürdige Fragen aufwirft, wäre eine präzisere Auseinandersetzung mit seinem Inhalt hilfreicher gewesen. Weniger Schlagwort, mehr Recherche hätte dem Artikel gutgetan.


      1. Martin Schwarzbeck

        ,

        Vielen Dank für die Kritik.
        Sie haben völlig Recht mit der Berichtspflicht. Da ist mir ein Fehler unterlaufen und ich bin mit den Dokumenten durcheinander gekommen. Die fand sich tatsächlich schon zuvor im Gesetzesentwurf. Da hätte ich sauberer arbeiten müssen. Ich habe den Absatz gelöscht und stattdessen einen erklärenden Vermerk hinzugefügt.


    3. Anonym

      ,

      Frage 1 ist ganz schwer, ich versteh’s auch nicht.
      Zu 2.: Die Linke


  5. Gwen Rose Falkner

    ,

    Tja, damit sind die Grünen bei mir durchgefallen.


  6. Fahrenheit451

    ,

    Glaubt denn jemand wirklich, ernsthaft!, dass es bei diesen Überwachungsgesetzen darum geht, Handys am Steuer zu vermeiden oder Personen vor sexuellen Übergriffen zu schützen?

    Gefühlt wird jeden Tag ein neues Puzzleteil zur vollkommenen Verhaltens- und Meinungskontrolle hinzugefügt, immer mehr Überwachung, immer mehr Maßregelung, immer mehr Befugnisse des Staates, immer weniger Freiheit und Grundrechte. Mit welchem Ziel? Doch nicht zum Wohle der Bürger!?


  7. Joachim

    ,

    Man muss aber auch mal ganz klar feststellen, dass eine Ablenkung durch ein „Handy“ Menschen in Lebensgefahr bringen kann. Und auch, dass Drohnenfanggeräte, etwa ein Netz keine Schusswaffe ist und sich nicht gegen Lebewesen richtet.

    Nur, dass muss auch klargestellt werden. Ein Kameras schränken meine Reisefreiheit ein. Warnschilder, die mir kein Wahl lassen sind übergriffig. „Bewaffnete“ Drohnen toppen überwachende Drohnen und können Superkameras sein. Die Dinge können missbraucht werden, sowohl offiziell, als auch inoffiziell und illegal. Niemand kommt auf die dumme Idee, einen Panzer zur Verkehrskontrolle einzusetzen.

    Always use the right tool! Freilich, die Hersteller der „Tools“ sehen das anders.

    Zusammen mit KI-Systemen graut es mir. Denn ich arbeite jeden Tag mit und an LLMs (KI) und weiß sehr genau wo deren Grenzen sind, wieviel Energie die in der Summe verbraten und was die mit Menschen machen. Intelligent ist da jedenfalls nichts. Wer sich blind darauf verlässt, der schafft sich (seinen Job) selbst ab. KI ist nur ein Werkzeug und maximal so „schlau“ wie der Bediener.

    Kurz, die Vorstellungen von Politik und Polizei sind blauäugig, gefährlich und demokratiegefährdend. Die technische Begründung ist hier jedoch leider sehr viel zu lang.


    1. Anonym

      ,

      Netze könnten funktionieren. Hätte ich die Wahl, würde ich Polizist/Drohne mit dafür gemachter Schrotmunition definitiv bevorzugen. Bei Netzen denkt man an den Lone Wolf mit einer Drohne, oder 5. Das ist vordergründig kackennaiv.

      Der punkt mit der „Vision“ ist allerdings gut. Jedes System mit irgendeiner Form von Imaging spielt in die Kategorie mit rein, und wird diesbezüglich nicht harmlos sein.

      Was LLMs betrifft ist das zweischneidig. Erfahrene (Top-?) Softwarearchitekten können mit den modernsten (Coding!) Systemen (Harness to hell), erstaunliches vollbringen, wohl mit der Frage, dass ich nicht weiß, inwiefern die Securityspezialisten sind, und den Teil wirklich gut beantworten können. Vordergründig können die das nicht, denn 20x Zeitersparnis bedeutet, den Code nicht überprüft zu haben. Da führt kein Weg dran vorbei. Fefe ist leider gerade nicht in dem Maße verfügbar :p.

      Was ich mit zweischneidig eigentlich meine ist, wenn EU-irgendwieleute sagen, wir müssten nicht die LLMs nachbauen (erforschen?), sondern Industrieprozesse etc. Da ist was dran, aber strategisch wäre etwas Augenmerk darauf nicht so dumm. Die Idee ein Europäisches Äquivalent zu „Abomination Nr. 12“ schaffen zu müssen, bleibt dennoch vollkommen idiotisch.


  8. clooney

    ,

    „präventive Maßnahme [um] ein „höheres Maß an normenkonformem Verhalten“ zu bewirken.“

    Schöner wird’s heut’ nicht mehr.

    Mich gruselt.


    1. Anonym

      ,

      Ihnen ist aber schon klar, dass Gruppen und Gesellschaften seit Anfang der Menschheit genau darauf beruhen? Ein fundamentaler Bestandteil sozialer Interaktionen und Strukturen ist das Aushandeln und Durchsetzen von Normen. Nennen Sie es Konventionen, Bräuche, Gesetze, Riten, wie auch immer.

      Die Fähigkeit, Normen des Zusammenlebens bewusst und fortlaufend auszuhandeln ist eine Definition von Mensch.


  9. Anonym

    ,

    Also das Maß an Normenkonformem Verhalten: aufgrund ganz ganz rudimentärer mathematischer Ausbildungsreste, interessiert mich hier natürlich brennend, was für ein Maß da angelegt wird, und was es aussagt. Gerne auch weiterhin erklären, was es aussagen soll.

    Der sich schnell radikalisierend Lone Wolf kennzeichnet sich bzgl. normenkonformem Verhalten bis zum Anschlag ungefähr so:
    1111111111111111111111111111111111111111111111111(1/2)0

    Der professionellere tüftelnde Terrorist kennzeichnet sich bzgl. normenkonformem Verhalten bis zum Anschlag ungefähr so:
    11111111111111111111111111111111111111111111111110

    Tja, äh…


  10. Notorisch Rhetorisch

    ,

    > auch wenn „die von vornherein hierzu keinerlei Anlass gegeben haben“, so die Gesetzesbegründung. … Wird dabei ein Verstoß festgestellt

    Frage: Ist das nicht bereits wie eine (m.W. nicht erlaubte) Schleppnetz-fahndung?

    Man fischt im Trüben und angelt sich den Beifang raus zum anklagen.

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