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Geheimdienstreform: BND-Skandal zur Unzeit

In Kürze soll der gesetzliche Umbau der Geheimdienste durch den Bundestag gebracht werden. Eine bessere Kontrolle der Geheimdienste steht der massiven Ausweitung der Befugnisse allerdings nicht gegenüber. Nicht erst seit dem Skandal um den Ex-BND-Chef Hanning wäre dies jedoch dringend nötig.

  • Constanze
BND-Zentrale
Das Gebäude des Bundesnachrichtendienstes in Berlin, mit Überwachungspalme. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / imagebroker

Das war schon eine Bombe, die gestern im politischen Berlin einschlug. Am Vormittag tickerten die Spionage-Vorwürfe und die Verhaftung des ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning über alle Kanäle, auch in der internationalen Presse. Hanning war nicht nur BND-Chef, als die den deutschen Geheimdiensten wohlbekannten Todespiloten aus Hamburg die gekaperten Flugzeuge in New York in die Wolkenkratzer steuerten. Er und der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wurden danach auch zu Architekten des Ausbaus der Überwachungsgesetze nach 9/11, die „Anti-Terror-Gesetze“ genannt wurden und bis heute Bestand haben.

Der derzeitige Vorsitzende des die Geheimdienste kontrollierenden, aber geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), Marc Henrichmann (CDU), sagte in den tagesthemen, Hannings Fall hätte „an den Grundfesten gerüttelt“. Niemand hätte sich so etwas auch nur vorstellen können, sofern sich die Vorwürfe erhärten würden. Er forderte pflichtschuldig „lückenlose Aufklärung“.

Wie bei früheren BND-Skandalen wird es wohl dabei bleiben. Die Idee, dem Treiben beim BND ernsthaft Grenzen zu setzen, hat im ohnehin als zahnlos verrufenen PKGr wohl niemand mehr.

Der parteilose Spitzenbeamte Hanning galt als Scharfmacher. Er arbeitete nach seinem siebenjährigen Dienst als BND-Präsident auch als beamteter Staatssekretär im Bundesinnenministerium und verantwortete das damals heiß umkämpfte BKA-Gesetz, das auch die Nutzung von Staatstrojanern enthielt. Im PKGr war er ein häufiger Gast, ebenso in den verschiedenen Untersuchungsausschüssen des Bundestags, die sich immer wieder daran versuchten, die Skandale des BND aufzuklären. Berüchtigt war Hanning dabei für seine professionellen Erinnerungslücken und das absichtliche Verschweigen von Informationen. Sogar wissentlicher Rechtsbruch und das überzogene Pochen auf Geheimhaltung wurde ihm und dem BND von seinem langjährigen parlamentarischen Kontrolleur Hans-Christian Ströbele (Grüne) vorgeworfen. Geheimhaltung sei keine „Lizenz zum Lügen“, hielt er Hanning damals vor. Ströbele kassierte dafür vom Ausschussvorsitzenden eine Rüge, der Ex-BND-Chef lächelte den Vorhalt weg.

Der sicherheitspolitische Hardliner Hanning, der Verdächtigen von Straftaten auch schon mal Wanzen unters Bett klemmen wollte, wird nun selbst als Straftäter verdächtigt. Vorgeworfen werden ihm mutmaßliche landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchter Landesverrat und Spionage.

Gegen Hanning und einen anderen pensionierten Beamten laufen zeitgleich Ermittlungen im Fall von Christina Block und einer Kindesentführung. Einem beauftragten israelischen Unternehmen und den beiden Ex-Beamten wird vorgeworfen, es geplant zu haben, den Kindsvater und dessen familienrechtlichen Anwalt mit fingierten Pädophilie-Vorwürfen zu diskreditieren. Dazu sei im September 2023 unter anderem eine von der israelischen Firma beschaffte Festplatte mit über 500 kinderpornographischen Bildern und 64 Videos auf dem Wohngelände des Kindsvaters platziert worden. Diese Ermittlungen haben wohl auch die jetzigen Vorwürfe erhärtet.

Schutzwürdiges Wissen versilbern

Hannings Beamtenkarriere endete bereits 2009, als ihn der frisch ins Amt gekommene Innenminister Thomas de Maizière (CDU) fristlos und ohne eine geordnete Übergabe an einen Nachfolger in den einstweiligen Ruhestand versetzte. Die Chemie zwischen den beiden soll nicht gestimmt haben.

Doch Hanning blieb als Geheimdienstexperte in der öffentlichen Debatte gefragt, rückte im Dezember 2009 in den Aufsichtsrat der Bundesdruckerei ein und begann eine Beraterkarriere. Er arbeitet in mehreren Unternehmen, darunter die Pluteus AG, betreibt gemeinsam mit seiner Frau die Firma HanningConsult, wurde Motorola-Lobbyist und versuchte, in seinem ehemaligen direkten Arbeitsfeld Geschäfte zu machen, etwa einen Bodycam-Deal mit der Bundespolizei für Motorola einzufädeln.

Bei der Pluteos AG war ein zweiter Geheimdienstchef involviert: Hans-Georg Maaßen, der ehemalige Verfassungsschutz-Chef. Er beriet Pluteos, wie er dem stern damals bestätigte. Das Unternehmen residierte gediegen im schweizerischen Luzern.

Dass ein Geheimdienst-Chef sein besonders schutzwürdiges Wissen versilbert, ist in Deutschland also kein Einzelfall. Es ist auch nicht strafbar, wenngleich ethisch durchaus fragwürdig. Dass der Ex-Staatsdiener Hanning an dubiosen Finanztransaktionen einer lettischen Bank beteiligt gewesen sein soll und offenbar – wenn die Vorwürfe stimmen – noch lange Jahre nach seiner Amtszeit an ausgesprochen sensible Informationen kam und sie laut der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts möglicherweise an mindestens zwei Geheimdienste durchgestochen haben könnte, wäre nicht nur strafbewehrt. Es zeigt zugleich, dass Spitzenpersonal aus der Welt der Geheimen den immanenten Transparenz- und Kontrollmangel offenbar jahrelang unbemerkt für ihre Zwecke nutzen können.

Skandal zur Unzeit

Jeder BND-Skandal kommt für den Geheimdienst zur Unzeit, auch diesmal. Denn die Kontrolle der Geheimdienste soll gerade stark umgebaut, das Trennungsgebot aufgeweicht und die technischen Überwachungsmaßnahmen ausgebaut werden. Das sieht ein Geheimdienste-Gesetzentwurf (pdf) vom Juli vor, der sowohl dem Bundesnachrichtendienst als auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz erheblich mehr Befugnisse geben soll.

Beide dürften künftig noch mehr hacken und automatisierte Massendaten-Analysen ausführen, auch mit Hilfe von KI und auch bei besonders sensiblen biometrischen Daten. Dazu kommt die massenhafte Telekommunikationsauswertung durch den BND, der nun noch länger und umfangreicher speichern dürfte.

Der BND soll neue mächtige Instrumente bekommen

Die Kontrolle des BND soll nach dem Entwurf stärker auf den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) übergehen. Dieser gerichtsähnliche UKRat besteht aus neun unabhängigen Juristen mit einem Mitarbeiterstab, der hinter verschlossenen Türen prüft. Die Humanistische Union beklagt „Kontrolllücken“ im Entwurf und insgesamt eine nur unzureichende Kontrolle. Die bisherige strukturell defizitäre Kontrolle wird jedenfalls nicht verbessert.

Bisher überprüft auch der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) und seine Fachabteilung den BND. Diese unabhängige Kontrolle soll ein strukturelles Defizit des Rechtsschutzes ausgleichen. Denn wegen der weitgreifenden Intransparenz und Geheimhaltung beim Geheimdienst sind Auskunfts- und Benachrichtigungspflichten für Betroffene von Überwachungsmaßnahmen kaum durchsetzbar oder existieren gar nicht erst. Einen individuellen Rechtsschutz gibt es daher kaum. Diese Kontrollbefugnis durch den BfDI als einzige unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde soll nun wegfallen.

Kontrolle ist bei den Geheimen nicht gerade wohlgelitten. Hanning beschwerte sich in einem alarmistischen Namensbeitrag mit dem Titel Absurdistan in Karlsruhe! (Bild) schon nach der letzten Ausweitung der BND-Befugnisse, die 2020 beim Bundesverfassungsgericht verhandelt wurden, über die angeblich immer strafferen gesetzlichen Zügel. Das sei gefährlich, denn gäbe es strengere Kontrollen, würden die großen ausländischen Geheimdienstpartner den Datenhahn zudrehen. Das Höchstgericht blieb allerdings von der Belehrung via Bild unbeeindruckt.

Denn der jetzige gesetzliche Umbau geht auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurück, die mal wieder für einen zeitgleichen Ausbau herhalten müssen. Das Gericht hatte dem BND unter anderem eine hauptamtliche und gerichtsähnliche Kontrolle verordnet. Für die Nachbesserungen läuft eine Frist bis Ende des Jahres. Allerdings liegt seit März 2025 auch noch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das aktuelle BND-Gesetz vor.

Die neue Bundeskanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) nannte den Umbau bei der ersten Lesung im Bundestag die größte Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste unseres Landes. Dass aber neben die erheblich ausgeweiteten Befugnisse eine verbesserte Kontrolle gestellt wird, ist nicht vorgesehen. Eine Regelung, wonach die Geheimdienstchefs ihr sensibles Wissen nach Ende des Dienstes nicht mehr versilbern dürften, findet sich auch nicht darin.

Die Haftbefehle gegen Hanning und seinen BND-Adlatus Manfred D. wurden heute durch einen Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Vollzug gesetzt.

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8 Kommentare zu „BND-Skandal zur Unzeit“


  1. Anonym

    ,

    Weshalb kommt von der SPD fast nichts zum Thema Geheimdienstreform?
    Ist die SPD tatsächlich eine Rentnerpartei, die sich fast nur noch für Rentner und deren Belange interessiert, wie kürzlich jemand in meinem Umfeld meinte.
    War die SPD nicht auch einmal eine Bürgerrechtspartei?


    1. Anonym

      ,

      „Weshalb kommt von der SPD fast nichts zum Thema Geheimdienstreform?“

      Von der SPD als Teil der Regierung kommt die Geheimdienstreform. Was denn noch?

      „War die SPD nicht auch einmal eine Bürgerrechtspartei?“

      Wenn man die 2 Wochen Schmude 1982 rauslaesst, war der erste SPD-Bundesinnenminister Otto Schily, der mit dem „Anti-Terror Katalog“. Das beantwortet diese Frage mit „nein“.


  2. Irene Latz

    ,

    „… „Kontrolllücken“ im Entwurf und insgesamt eine nur unzureichende Kontrolle.“
    —
    => das ist für mich die wirklich brennende Frage: warum funktioniert der UKRat nicht?
    Dieser hat die Befugnisse, uneingeschränkt zu prüfen einerseits, und direkt zu sanktionieren andererseits: das war es, was nach Snowden als fehlend in der Geheimdienstkontrolle beklagt, und mit dem UKRat „behoben“ wurde -
    der UKRat müsste so gute Arbeit leisten, dass unser BfDI tiefenentspannt beim Geheimdienst nachschauen könnte.
    Dass der BfDI jetzt aber dort ausgeschlossen (!) werden soll, – gerade jetzt, wo der BND offenbar zum operativen Rechtsstaats-Verletzer (wie seinerzeit der GCHQ: da passt Hanning ja wirklich gut …) gemacht werden soll, das ist unfassbar !!!
    Moritz Hennemann wehrt sich gegen den Ausschluss, habe ich positiv überrascht zur Kenntnis genommen. Dann warte ich jetzt auf den Bundestags-Sturm, der die fragwürdige Arbeit des UKRats unter die Lupe nimmt, und solange auch nicht über BND-Befugnisse diskutiert, bis da die Rechtsstaatlichkeit erst einmal wieder hergestellt sein wird !


  3. Christoph Schmees pc-fluesterer.info

    ,

    Danke Constanze für den ausführlichen Bericht!
    Wessen Interessen vertreten diese so genannten Volksvertreter eigentlich? Meine jedenfalls nicht. Einmal mehr müssen Gerichte die Politik im Sinne des Volkes korrigieren. Verkehrte Welt.


    1. Anonym

      ,

      In Hamburg gibt es einen VHS-Kurs „Demokratie-Fitness“. Da würde ich Hanning eigentlich lieber sehen, als Kursleiter für etliche Jahre, mit Fussfessel. Angefangen in Bundesländern, wo es brennt.

      Im Knast bekäme er zu allem Überfluss noch Promi-Status. Volkshochschulen dagegen können auf volle Kurse und Kassen hoffen, und den Kurs des Leiters wieder korrigieren, Win Win.


  4. Dass ein Ex-BND-Chef und ein Ex-NATO-Generalsekretär zusammen im Aufsichtsrat einer lettischen Bank in russischem Besitz saßen, finde ich zwar in mehrfacher Hinsicht eigentlich bedenklich, aber inzwischen auch nicht mehr überraschend.

    Was mich aber wirklich aufhorchen lässt: Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen für ihr Versagen haften? What?


  5. Peterle

    ,

    Junge, Junge. Wenns soweit ist, hat er dem Herrgott aber ’ne Menge zu erklären…
    Die Biographie allein schrecklich..und dann in eines der höchsten Ämter.


  6. Anonym

    ,

    Das traurige ist ja auch noch das nur die AfD von genau solchen Skandalen profitiert…

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