EuGH-UrteilFrankreich darf Pornoseiten zu Alterskontrollen zwingen

Darf Frankreich im nationalen Recht festlegen, dass Pornoseiten das Alter ihrer Nutzer*innen prüfen müssen? Zwei Anbieter aus Tschechien klagten dagegen, der Europäische Gerichtshof formulierte Bedingungen.

  • Chris Köver
Screenshot zeigt Logo und URL von XVideos
Der Betreiber von XVideos hat gegen die französischen Alterskontrollen geklagt. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Pond5 Images

Frankreich darf Anbieter von Pornoseiten unter bestimmten Umständen dazu verpflichten, das Alter ihrer Nutzer*innen zu überprüfen – auch wenn diese ihren Sitz in einem anderen EU-Staat haben. So urteilte heute der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Frankreich verpflichtet alle Anbieter von pornografischen Inhalten im Netz seit Juni 2025 zu harten Alterskontrollen. Ein einfacher Klick, dass man über 18 ist, reicht seitdem nicht aus. Plattformen müssen das Alter ihrer Nutzer*innen über einen Drittanbieter verlässlich prüfen lassen. Das betrifft auch die weltweit populärsten Seiten PornHub, XHamster und XVideos.

Zwei der Unternehmen zogen dagegen vor Gericht: Die tschechischen Firmen WebGroup Czech Republic und NKL Associates betreiben die Seiten XVideos und XNXX. Sie gehören seit Jahren zu den meistbesuchten Pornoseiten weltweit.

Sie argumentierten, Frankreichs Regeln verstießen gegen das „Herkunftslandprinzip“, festgehalten in der E‑Commerce-Richtlinie. Diese sieht vor, dass Anbieter in der EU in dem Staat reguliert werden, in dem sie ihren Firmensitz haben – im Falle der beiden Unternehmen sollte also tschechisches Recht gelten, nicht französisches.

Der Europäische Gerichtshof wies das in seinem heutigen Urteil zurück. Demnach gelte zwar das Prinzip, dass Anbieter in der EU in dem Land reguliert werden, in dem sie ihren Firmensitz haben. Allerdings seien unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen davon möglich, etwa wenn es um den Jugendschutz geht.

Damit das erlaubt sei, müsse Frankreich allerdings zunächst das Herkunftsland bitten, selbst aktiv zu werden, und anschließend sowohl dieses Land als auch die EU-Kommission über seine Pläne verständigen.

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Auswirkungen auf nationales Social-Media-Verbot

Der Gerichtshof hat dabei nicht geprüft, ob diese Voraussetzungen im Fall von Frankreich gegeben waren oder ob harte Alterskontrollen tatsächlich die einzige wirksame Methode darstellen, um Kinder vor Pornografie zu schützen. Das muss jetzt der französische Staatsrat tun, der den Fall vor den EuGH gebracht hat.

Die Entscheidung könnte jedoch indirekte Auswirkungen auf die Debatte um ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche haben, die derzeit vehement in der EU geführt wird. Frankreich ist eines der Länder in der EU, die ein solches Verbot vorbereiten.

„Das Urteil macht deutlich, dass Altersbeschränkungen für soziale Medien ebenfalls gegen den Grundsatz des Herkunftslandes verstoßen würden“, sagt Simeon de Brouwer vom europäischen Dachverband European Digital Rights. Mitgliedstaaten, die solche nationalen Verbote einführen wollten, müssten demnach ebenfalls nachweisen, dass das Verbot notwendig sei und dass die Maßnahmen im Herkunftsland einer Plattform nicht ausreichten.

Das dürfte im Fall eines Social-Media-Verbots schwerer sein als bei nationalen Altersbeschränkungen für Pornoplattformen, weil es im Fall von Social-Media-Plattformen durchaus Alternativen gibt, etwa die Plattformen für alle Nutzer*innen sicherer zu machen.

Unabhängig von dem Fall stehen die beiden klagenden Porno-Plattformen auch auf dem Prüfstand in der EU. Die EU-Kommission hat vor einem Jahr Verfahren gegen XNXX und XVideos eingeleitet, ebenso gegen Konkurrenten Pornhub und Stripchat. Auch hier geht es um Jugendschutz und Alterskontrollen: Sie sollen Minderjährige unzureichend vor schädlichen Inhalten schützen – ein Verstoß gegen das Gesetz für digitale Dienste (DSA). Das bestätigte die Kommission im März in einer vorläufigen Feststellung.

Das DSA sieht keine Pflicht für Alterskontrollen vor. Er verpflichtet Anbieter aber zu Maßnahmen, um Minderjährige vor Inhalten wie Pornografie zu schützen. Die Plattformen können sich nun zu der Feststellung äußern. Stellt die Kommission abschließend einen Verstoß fest, droht ihnen eine Strafe in Höhe von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes.

Über die Autor:innen

  • Chris Köver

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Netzpolitik, Überwachungstechnologien, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award, dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit und dem Datenschutz-Medienpreis.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24

    Foto: Darja Preuss


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10 Kommentare zu „Frankreich darf Pornoseiten zu Alterskontrollen zwingen“


  1. Anonym

    ,

    Wozu eig. Grenzen setzen, wenn man einfach nur „Jugendschutz“ rufen muss? So treibt der EuGH nichts weiter vor als ein fragmentiertes Internet.


  2. Marvin

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    Wie schon bei der Vorratsdatenspeicherung ist der Europäische Gerichtshof offenbar auf die Kommissions- und Regierungslinie umgeschwenkt. Dass Kinder- und Jugendschutz oder „Terrorismus“ als Feigenblättchen zur Rechtfertigung immer weiter ausufernder Zensur und Überwachung missbraucht werden, weiß auch das Gericht. Trotzdem winkt es neuerdings jede neue Regelung mit so großen Hintertüren durch, dass wir Grund- und Menschenrechte ehrlicherweise direkt abschaffen könnten statt mit der Rechtfertigung „Jugendschutz“.

    Warum?


    1. Weil der EuGH, anders als unser Bundesverfassungsgericht, keine wissenschaftlichen Mitarbeiter hat. Das ist mein absoluter Ernst. Das wird schon seit einiger Zeit kritisiert, denn es ist eben die höchste Ebene und die dort gemachten Entscheidungen für ganz Europa bindend.

      „Several cases that illustrate the recurring problem of the lack of science-based reasoning in the Court’s judgments are then identified, highlighting the shortcomings of its approach.“

      https://www.cambridge.org/core/journals/international-and-comparative-law-quarterly/article/use-of-scientific-experts-in-environmental-cases-before-the-european-court-of-human-rights/5B8B1E7E7CE23862DFA8DA6B26D453C2


  3. Anonym

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    Naja, erst mal ist es ein Geoblock. Soll Frankreich doch VPNs verbieten. Da gilt doch ganz klar: „VPN-Schutz für dein Land“. Fast so wie „Jugendschutz auf deinem Gerät“, nur halt eine Geräteklasse weiter oben. Das darf man natürlich so nicht sagen.


  4. Ralf Bendrath

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    Die eigentlich Bombe steckt im letzten Absatz der EuGH-Pressemitteilung. Da wird nämlich das Hosting-Privileg aus der e‑Commerce-Richtlinie und dem Digital Services Act eingeschränkt:
    „Insoweit weist der Gerichtshof darauf hin, dass ein Anbieter, um als „Hosting“-Anbieter eingestuft zu werden – der grundsätzlich von der Verantwortung für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen befreit sein kann –, weder Kenntnis noch Kontrolle über diese Informationen besitzen darf. Ein Anbieter, der mittels eines Algorithmus bestimmt, unter welchen Bedingungen, auf welche Weise und in welcher Rangfolge solche Informationen weiterverbreitet werden oder nicht, übt jedoch eine Kontrolle über diese Informationen aus, so dass er
    nicht von der Verantwortung befreit ist.“
    Das kann noch massive Folgen für Online-Plattformen mit algorithmischen Timelines haben. Ich denke, das lehnt sich an an jüngste Entscheidungen, dass Firmen wie Google für die KI-generierten Zusammenfassungen haftbar sind.


    1. Anonym

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      Was letztlich interessant wäre. Nicht dass das die Intention hinter derzeitigen Gesetzen wäre, aber kann man Social Media dazu zwingen, Nutzern Kontrolle zu geben?

      Denke an sinnvolle konfigurierbare Suche, Auswahl von Algorithmen etc.


    2. Anonym

      ,

      Mit Verlaub, das ist Blödsinn. Also selbstverständlich nicht, was Ralf Bendrath da sagt! Ganz im Gegenteil! Sondern, dass Algorithmen automatisch eine derartige Verantwortung implizieren. Es gibt eine Unzahl von Protokollen und Algorithmen, ohne die eine Internet-Präsenz gar nicht möglich wäre. Routing, aber auch Sortier- und benutzergesteuerte Filterfunktionen müssen und dürfen nichts mit der Wertung von Inhalten zu tun haben. Ein Internetanbieter ist keine Polizei und kein Richter.

      Es gibt jedoch eine Ausnahme. Wenn der Anbieter die Nutzerinformationen für eigene Interessen, etwa Werbung nutzt, dann ist er genau dafür natürlich verantwortlich. Google, Meta, TicToc und Co. Können sich nicht hinter dem Hosting-Privileg verstecken. Denn sie hosten nicht. Sie handeln mit Daten und machen sie sich damit klar und sprichwörtlich zu eigen.

      Ich würde sagen, der EuGH handelt hier „gut gemeint, doch nicht gut gemacht“. Das ist nicht unbedingt seine „Schuld“. Vor einer Umsetzung müssen Ziele definiert werden. Die Umsetzung muss an den Zielvorgaben geprüft werden. Hat man natürlich andere, gar geheime Ziele, so kann eine Prüfung nicht sachgerecht und unabhängig erfolgen. Die Folge ist ein Interpretationsspielraum, letztlich Willkür und endlose Diskussion. Habt ihr nichts zu tun in der EU?

      Und das geht ausdrücklich nicht an Ralf (und viele andere auch)! Dem/denen sollte man lieber mal danken.


      1. Anonym

        ,

        R.B. schreibt aber u.a. von algorithmischen Timelines, nicht nur Algorithmen.

        Die Debatte krankt allerdings an amerikanischen Kriegsbegriffen wie „Algorithmen (in diesem Kontext)“. Letzterer dient der nivellierung ins nichts, weil die Leute, die das Wort benutzen, letztlich als Deppen hingestellt werden (zurecht oder nicht, im jew. Falle). Das ist so ähnlich wie einen ungünstig klingenden Begriff für ein zu zerstörendes Thema zu wählen. Verblödungsmetriken.

        Algorithem etc. ja, Papier tötet auch. Wir täten gut daran mal begriffliche Standards zu setzen, wie wir Sachen wissenschaftlich sinnvoll benennen können. Offensichtlich geht es um die Auswahl von Inhalten, die eine Person zu gesicht bekommt.


  5. Joachim

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    „Allerdings seien unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen davon möglich“

    Na ja, wenn „unter bestimmten Umständen“ nachträglich Ausnahmen möglich sind, dann hat man offensichtlich Dinge nicht bedacht. In der Softwareentwicklung nennt man so was schon mal Gasfabrik. Es stinkt. Es wird immer komplizierter und komplizierter und Samstags geht es nie.

    Statt dessen ist doch die Idee nicht so falsch. Jugendschutz hat Verfassungsrang. Wir haben eine wenigstens in Teilen fragwürdige Industrie, die sich weder um Rechte von Darsteller*innen kümmert, noch um Jugendschutz. Wir haben Zypern als Teil der EU und können nicht gegen dort ansässige Firmen vorgehen. Statt dessen möchten wir die Anonymität im Netz aufheben und Straßen ins Rotlichtviertel (= Netzsperren) sperren.

    Auf deutsch: Du bist Schuld. Weder Regierungen, noch die EU (mit ihrer Gasfabrik) noch die Industrie. Du bist das Arschloch – jedenfalls wird das vermittelt und mir die Verantwortung zugeschoben. Das ist nicht nur unverhältnismäßig. Das ist übergriffig und unverschämt.

    Halt halt, man hat doch ganz andere Interessen. Wir überwachen, mit 6G demnächst ultimativ, wir drücken jedem eine Identifikationsnummer auf, verschärfen bei sinkender Kriminalitätsrate Polizeigesetze, führen Daten zusammen und lassen KI entscheiden. Könnte es sein, dass es nicht um Jugendschutz geht sondern um Kontrolle? Um die Deutungshoheit? Um Macht und um Geld? Internet ist nach so vielen Jahren Neuland und das will man immer noch nicht begreifen.

    Kann es sein, das nicht sein kann, was nicht sein darf? Ich fürchte, das kann sein. Aber das finde ich dann peinlich.


  6. Anonym

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    Naja, die Form der Urteile haben schon Dolchstoßpotential. Das kommt dabei heraus, wenn man sich nicht auf prinzipielle Umgangsformen einigen kann. Die Prinzipien aus dem Analogen werden in Partikularform rübergesuppt, allmählich und ohne Plan. Nur kommen keine Prinzipien an, außer Zerstörung, Überwachung, Kontrolle.

    Keine Ahnung was die sonst für Übersetzer haben.

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