Einheitliche EU-RegelnWie weit ist Deutschland beim digitalen Gewaltschutz?

Noch zehn Monate Zeit bleiben der Bundesregierung, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. EU-Vorgaben verlangen Mindeststandards, auch im Digitalen. Inzwischen sind neue Tatbestände auf dem Weg, doch in anderen Punkten plant die Koalition bisher wenig.

  • Chris Köver
Mensch im roten Blazer am Bundestagspult
Die Pläne der Bundesregierung zum Schutz vor Gewalt: Im Strafrecht klar, der Rest etwas schwammig. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / photothek

Im Frühjahr 2024 geschah in Brüssel ein kleiner menschenrechtlicher Wumms. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich erstmals auf gemeinsame Regeln zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt geeinigt. Zwar waren Vergewaltigungen am Ende nicht Teil der Richtlinie – für Feminist*innen eine Enttäuschung. Doch immerhin schrieb das Regelwerk den Staaten jetzt einheitlich vor, nicht nur Zwangsverheiratungen und Stalking unter Strafe zu stellen, sondern auch Gewalt im Digitalen.

Künftig sollen Cyberstalking, Belästigung und das Weiterleiten von intimen Bildern ohne Einverständnis im Strafrecht verankert werden. Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie endet am 14. Juni 2027. Somit bleiben der Bundesregierung noch rund zehn Monate, um umzusetzen, worauf sich Europaparlament und Rat geeinigt haben.

Eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zeigt jetzt: Während einiges bereits auf dem Weg ist, sieht die Regierung an anderen Stellen gar keinen Handlungsbedarf oder die Verantwortung bei den Bundesländern.

Bildbasierte Gewalt: Was Hubigs Gesetzentwurf vorsieht

Die Richtlinie verpflichtet Staaten etwa dazu, bildbasierte Gewalt einheitlich unter Strafe zu stellen. Ein intimes Bild, das jemand ohne Einverständnis im Netz oder in einer Chatgruppe teilt, oder ein sexualisierter Deepfake mit dem eigenen Gesicht – das ist in Deutschland bislang nur auf Umwegen strafbar. So etwa als Nachstellung, Beleidigung oder Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.

Das soll sich mit einem Gesetzentwurf ändern, den Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Frühjahr vorgestellt hat. Das Gesetz gegen digitale Gewalt sieht zwei Säulen vor. Die eine soll Betroffenen helfen, ihre Rechte auf zivilrechtlichem Weg durchzusetzen – also selbst zu klagen. Die andere Säule betrifft das Strafrecht und sieht dort mehrere neue Tatbestände vor.

So soll etwa strafbar werden, intime Aufnahmen einer Person ohne deren Zustimmung zu erstellen und zu verbreiten. Mit bis zu zwei Jahren Haftstrafe muss rechnen, „wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die eine sexuelle Handlung einer anderen Person abbildet“ oder „die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet“, heißt es dazu im Entwurf.

Kameras prüfen, ob du artig bist.

Da werden wir unbequem. Mit deiner Unterstützung.

Jetzt spenden

Das gilt auch dann, wenn diese Bilder oder Videos nicht echt sind, sondern mit Hilfe von KI-Generatoren erstellt, also Deepfakes.

Auf Nachfrage der Linken zum Zeitplan will die Bundesregierung sich nicht festlegen. Sollte der Entwurf jedoch im Herbst im Bundestag debattiert und noch im kommenden Jahr verabschiedet werden, wären diese Punkte aus der EU-Richtlinie umgesetzt. Der Schutz in Deutschland würde sogar über die europäischen Standards hinausgehen, denn der Entwurf sieht derzeit vor, schon die Erstellung solchen Materials unter Strafe zu stellen, etwa den Prompt in einem Online-Generator. Die EU-Richtlinie setzt erst bei der Verbreitung an.

Keine neuen Regeln zum Schutz vor Belästigung

Strafbar soll laut Hubigs Plänen auch werden, andere heimlich mit einem GPS-Tracker oder anderen vergleichbaren Ortungstechnologien zu verfolgen. Das soll in den bereits existierenden Nachstellungsparagrafen eingehen, wo bereits der Einsatz von heimlichen Überwachungsapps auf dem Handy strafverschärfend wirkt.

Auch damit setzt die Regierung ein Stück der EU-Richtlinie um, die Mitgliedstaaten verpflichtet, die „wiederholte oder ständige Überwachung einer Person mittels Informations- und Kommunikationstechnologie” unter Strafe zu stellen.

An anderen Punkten sieht die Regierung aber offenbar keinen Handlungsbedarf. Die Linke weist in ihrer Anfrage auf diese Stellen hin.

So schreibt das EU-Regelwerk Staaten auch vor, Cyberbelästigung unter Strafe zu stellen, etwa das unaufgeforderte Zusenden sexuell expliziter Bilder oder koordinierte Kampagnen. In Deutschland ist das Zusenden solchen Materials an eine erwachsene Person kein eigener Straftatbestand und wird auch nicht als Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung behandelt.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.


Jetzt abonnieren

Es steht allerdings als „Verbreitung pornografischer Inhalte“ unter Strafe. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf diesen Umstand und hält das für ausreichend. „Es ist anerkannt, dass die Pornographiedelikte neben ihrer primären Schutzrichtung, dem Kinder- und Jugendschutz, auch die sexuelle Selbstbestimmung der Personen schützen, die pornographische Inhalte empfangen.“

Außerdem soll die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aus Gründen des Geschlechts in der EU künftig unter Strafe stehen. Der Volkverhetzungsparagraf nennt diese Kategorie aber bisher nicht. Hierzu ist im aktuellen Gesetzentwurf auch nichts vorgesehen.

Vorbeugen, Unterstützen und Zahlen erfassen

Die EU-Richtlinie betrachtet Gewalt als gesellschaftliches Problem. Neben dem Strafrecht geht es darin auch um Hilfsangebote für Betroffene und Maßnahmen zur Prävention, etwa an Schulen oder in der Arbeit mit Täter*innen. Auf die Nachfrage, was in diesen Bereichen geplant sei, verweist die Bundesregierung auf das Gewalthilfegesetz. Es wurde bereits Anfang 2025 verabschiedet und sieht auch ein Recht auf Beratung in Fällen digitaler Gewalt vor, allerdings erst ab 2032. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt bei den Bundesländern.

Außerdem erarbeite das Bundesfamilienministerium derzeit ein Maßnahmenpaket zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, „insbesondere in den Bereichen Schule und Bildung, Täterarbeit, sozialraumbezogene Prävention und digitale Gewalt“. Dazu seien Modellprojekte geplant.

Das EU-Regelwerk schreibt den Staaten auch vor, systematisch Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt zu sammeln, aufgeschlüsselt nach einzelnen Merkmalen. In Deutschland herrschte hier lange Unkenntnis. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nur angezeigte Taten. Wie häufig bestimmte Taten tatsächlich vorkommen, ließ sich damit nicht sagen.

Diese Lücke sollte eine Dunkelfeldstudie schließen, die das Bundeskriminalamt gemeinsam mit der Regierung Anfang des Jahres vorstellte. Für die Lebenssituationsbefragung (LeSuBiA = Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) befragte das BKA eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu ihrer Gewalterfahrung, auch im Netz. Die Linke kritisiert jedoch, dass die Daten zu wenig aussagekräftig seien, da sie verschiedene Gewaltformen in einer Kategorie vermengen.

Über die Autor:innen

  • Chris Köver

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Netzpolitik, Überwachungstechnologien, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award, dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit und dem Datenschutz-Medienpreis.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24

    Foto: Darja Preuss


Veröffentlicht

Kategorie

Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

5 Kommentare zu „Wie weit ist Deutschland beim digitalen Gewaltschutz?“


  1. Anonym

    ,

    „So soll etwa strafbar werden, intime Aufnahmen einer Person […] einer anderen Person abbildet“, heißt es dazu im Entwurf.“

    Und wieder mal ein Gesetz, dass zwar gut gemeint sein mag, aber wenn man kritisch nachdenkt lediglich einen ganzen Rattenschwanz an Problemen, Unsicherheiten und Gefahren nach sich zieht.

    1. Wie soll denn jemand beim Versenden nachweisen dass er das Einverständnis der anderen Person hat, das Bild weiterzuleiten und vor allem: wem gegenüber soll er das glaubhaft nachweisen?

    2. Wie will man das überhaupt feststellen, dass sowas im Umlauf ist? In sozialen Netzwerken klar, kein Problem, in (unverschlüsselten) Mails auch nicht, aber in z.B. Messengern? Das hieße nichts weniger als eine massive Ausweitung der Chatkontrolle.

    3. Genauso verrückt ist der Plan bereits die Erstellung unter Strafe zu stellen. Wenn man jetzt nicht gerade in einer öffentlichen KI, die sowas noch kann und nicht schon zensiert ist oder man irgendwelche öffentlichen Nudifier oder was weiß ich, was es da gibt, benutzt, wie will man rausfinden, dass da überhaupt was erstellt wurde (Bsp: Person dreht mit der normalen Kamera-App des Smartphones ein Video einer anderen nackten Person ohne deren Einverständnis)? Das ginge nur, wenn man den Traum der Politiker in Deutschland erfüllt, indem man die nächste Eskalationsstufe zündet und bereits in die Betriebssysteme entsprechende Filter o.ä. integriert.

    Aber am besten von allem ist dann das
    „Auch damit setzt die Regierung ein Stück der EU-Richtlinie um, die Mitgliedstaaten verpflichtet, die „wiederholte oder ständige Überwachung einer Person mittels Informations- und Kommunikationstechnologie” unter Strafe zu stellen.“

    Im Grunde müsste die EU dann sich selbst gleich mehrfach bestrafen bei all den Überwachungsprsktiken bzw ‑vorhaben


    1. Anonym

      ,

      Das erfordert die Nachverfolgbarkeit und Integritätsabsicherung aller digitalen Bilder, von der Erstellung mit einem Gerät über die Verbreitung bis zur Anzeige.

      Der Traum von Herstellern und Behörden, aber es dient ja nur dem Guten[tm] 8)


    2. Anonym

      ,

      allgemein: es kann generell nur verfolgt werden, wenn behörden oder betroffene kenntnis haben, bei behörden wird dies wohl primär durch einen strafantrag geschehen der betroffenen.
      zu deinem 1. punkt:
      mir fällt spontan nur 1 szenario ein, wo eine 3. person nacktbilder von anderen legal verbreitet und das sind pornos. und dort gibt es ziemlich sicher schriftliche verträge

      zu deinem 2. punkt: öffentlich zugänglich hast du ja schon behandelt und private wahrscheinlich so wie auch jetzt schon. irgendwer teilt es dem opfer mit, dass bilder/videos die runde machen. dann kann das opfer einen strafantrag stellen mit dem zuträger als zeugen. da muss nichts mit chatkontrolle

      zu deinem 3. punkt: damit deckt man halt ab, dass auch fakes verfolgt werden können, aber du hast vollkommen recht: die verfolgung wer was erstellt hat ist quasi nicht möglich und damit ist man beim thema „was ist ein gesetz wert, wenn es nicht durchgesetzt wird/werden kann“

      allgemein teile ich aber deine befürchtungen, dass unsere, sich selbst als demokratisch beschreibenden politiker, das versuchen werden auszuschlachten um noch mehr überwachung durchzusetzen


      1. Anonym

        ,

        „mir fällt spontan nur 1 szenario ein, wo eine 3. person nacktbilder von anderen legal verbreitet und das sind pornos.“

        Ist schon krass, wie eng und verklemmt die Welt wieder ist.

        „Einer dritten Person zugaenglich machen“ ist wesentlich weiter als „oeffentlich posten“. WNBR? Demo? Femen? Panorama an Baggersee/Strand? Flitzer?


  2. Hi, es wäre wirklich cool, wenn sich die Sexistin Chris entschuldigen würde für den Versuch, Männern die Opferrolle abzusprechen. Jedes 5. Opfer ist ein Mann, jede 5. Täterin weiblich. Wozu spalten, wenn das Problem uns alle angeht?

Schreibe eine Ergänzung!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert