Technische Debatten müssen nicht langweilig sein, so verworren die Thematik zuweilen sein mag. So etwa bei der Frage, was hinter den Kulissen bei der Zusammenschaltung von Netzen passiert. Erstaunlich hitzig ging es bei einem gestrigen Streitgespräch auf der Digitalkonferenz re:publica zu. Andererseits: Wer hat sich nicht schon mal geärgert, wenn eine Website nur im Schneckentempo oder gar nicht lädt? Und erst recht, wenn sie über eine andere Leitung blitzschnell auftaucht?
Es diskutierten der Netzaktivist Thomas Lohninger von der Digital-NGO epicenter.works und Jakob Greiner, hochrangiger Manager der Telekom Deutschland. Als Vermittler fand sich der Tech-Journalist Falk Steiner zwischen den Parteien auf der Bühne wieder.
Der Vorwurf des Netzaktivisten an den größten deutschen Netzbetreiber ist schwerwiegend und mit vielen Alltags-Beispielen untermauert: So soll die Telekom absichtlich ihre Netzkapazitäten verknappen und sich von Online-Diensten extra bezahlen lassen, damit ihre Angebote bei den Nutzer:innen am anderen Ende der Leitung ruckelfrei ankommen. Das würde die Netzneutralität untergraben, ein Zwei-Klassen-Netz errichten und der Telekom ein Terminierungsmonopol verschaffen, das eigentlich der Vergangenheit angehören sollte.
„Bullshit!“, sagt dazu der Telekom-Manager Greiner. Dass der Netzbetreiber Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen nicht ins Netz lassen oder etwa die Latenz hochschrauben würde, wäre „Blödsinn“ und überdies eine unerlaubte Verletzung der Netzneutralität. Außerdem habe man doch erst unlängst zum wiederholten Male den Chip-Netztest gewonnen, sagte der Manager. Ob dabei aber Marktmacht ausgenutzt wurde und unnötig Geld geflossen ist – immerhin Kernpunkt des Streits –, lässt sich mit diesem Test nicht beantworten.
Technikdebatte mit weitreichenden Folgen
Vor einem Monat hat das Bündnis Netzbremse eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Mit an Bord sind neben epicenter.works die Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Stanford-Professorin Barbara van Schewick.
Konsequenzen könnte das Ergebnis der noch laufenden Untersuchung auch außerhalb Deutschlands haben. Auf EU-Ebene bereitet die Kommission einen Gesetzentwurf vor, den sogenannten Digital Networks Act. Darin wollen vor allem große Ex-Monopolist:innen wie die Telekom einen Mechanismus verankern, der ihnen ein „faires“ Stück vom Kuchen garantieren soll.
Ihr Argument: Eine kleine Anzahl großer Online-Dienste, etwa Facebook, YouTube oder Netflix, verursache den Löwenanteil des weltweiten Datenverkehrs. Für die Durchleitung zu den Nutzer:innen wollen sie deshalb mindestens einen „marktüblichen Preis“ verlangen – was auch immer das genau ist, schließlich ist der sogenannte Interconnection-Markt praktisch vollständig unreguliert und somit notorisch intransparent.
Ist ein zweiseitiger Markt in Ordnung?
Dass es sich um einen zweiseitigen Markt handelt, räumt die Telekom ganz offen ein: „Wir bedienen beide Seiten“, so wie es Visa, Mastercard und andere Dienstleister auch machen würden, sagte Greiner. Umgelegt auf den Telekommunikationssektor heißt das: Auf der einen Seite bezahlen Festnetz- und Mobilfunkkunden den Netzbetreiber dafür, Zugang zum Internet zu erhalten. Laut EU-Gesetz darf es dabei keine „Diskriminierung, Beschränkung oder Störung“ geben, unabhängig von Sender und Empfänger oder den Inhalten.
Auf der anderen Seite stehen eben die Inhalteanbieter, die sich, zumindest in der Vergangenheit, oft mittels „Settlement-free Peering“ kostenlos mit den Netzbetreibern zusammengeschaltet haben. Diese Praxis soll ein Ende haben, fordern Telekom, Orange und andere.
Dies könnte durchaus der Knackpunkt der Untersuchung durch die Bundesnetzagentur werden: Erfasst die entsprechende EU-Verordnung diesen Markt überhaupt? Wird damit vielleicht nicht der „Letter of the law“, aber der „Spirit of the law“ verletzt – also der ursprüngliche Sinn des Gesetzes? Braucht dieser Interconnection-Bereich womöglich eine eigene Regulierung? Und wie sollte diese aussehen? Oder ist das alles eher ein kartellrechtliches Problem, sollte sich herausstellen, dass dominante Akteure ihre Marktmacht missbrauchen, um sich auf Kosten des offenen Internets zu bereichern?
Regulierer sehen bislang kein grundsätzliches Problem
Für Thomas Lohninger ist „auf keinen Fall“ ein neues Gesetz notwendig: „Wir haben schon die Regeln zu Netzneutralität, die muss man nur durchsetzen“, fordert der Netzaktivist. Er verweist auf mehrere Untersuchungen von BEREC, dem Gremium europäischer Regulierungsbehörden für Telekommunikation. Zuletzt habe die Behörde im Vorjahr nicht zum ersten Mal festgestellt, dass der unregulierte Interconnection-Markt im Großen und Ganzen gut funktioniere – von einigen wenigen Ausreißern wie der Telekom abgesehen, so Lohninger.
Die streitet sich derzeit vor Gericht mit Meta, zu welchen Bedingungen der Datenaustausch zwischen der Meta-eigenen, inzwischen weltweit ausgebauten Infrastruktur und dem Netz der Telekom stattfinden soll. Über zehn Jahre lang hatte der US-Konzern für eigens eingerichtete Übergabepunkte bezahlt, um dann plötzlich einen drastischen Preisnachlass von 40 Prozent zu verlangen. Die Verhandlungen scheiterten, der Datenverkehr jedoch nicht. Meta schickte die Pakete einfach weiter über die Leitungen, ohne zu bezahlen.
Zumindest die erste Runde hat Meta verloren, das Landgericht Köln hat zu Gunsten der Telekom entschieden. Das Berufungsverfahren läuft. Dabei dürften jedoch vertragliche Details im Mittelpunkt stehen und weniger die Netzneutralität. Sogar BEREC schrieb in besagtem Bericht, dass in letzterer Hinsicht laut Bundesnetzagentur keine Hinweise auf Probleme vorliegen würden.
Telekom will neue Schiedsrichter
Immerhin hat der Gerichtsstreit jedoch einen kleinen Einblick in diesen abgeschotteten Bereich ermöglicht. Einen ähnlich tiefen Einblick wie das Gericht dürfte auch die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde erhalten. An dieser Stelle waren sich im Streitgespräch alle einig: Offenkundig gibt es ein Problem und das soll sich die Behörde gründlich ansehen. Ob daraus eine gesetzlich verankerte, neue Schiedsrichter-Instanz folgen wird, wie es die Telekom fordert, bleibt offen.
Jedenfalls läuft aus Sicht der Telekom ohnehin alles transparent ab. So stützt sich die Beschwerde von Netzbremse vor allem auf Hinweise von Telekom-Kund:innen, zu einem großen Teil sogar aus dem eigenen Support-Bereich. Dies sei doch „alles öffentlich“, sagte Telekom-Manager Greiner.
Was man auch beobachten kann: ist die Internetverbindung instabil oder deutlich langsamer als sonst beim Aufruf von Webseiten, dann ist im Speedtest wundersamerweise nichts/nicht viel davon zu sehen. Da fragt man sich, ob Anfragen zu bekannten Speedtest-Seiten priorisiert werden…
Echt, nach gefühlten 50 Jahren Netzneutralitätsdebatte kommen wir zum Schluß, das der Regulator das regeln muß?
Wer hätte das am Anfang gedacht?
>“Auf der anderen Seite stehen eben die Inhalteanbieter, die sich, zumindest in der Vergangenheit, oft mittels „Settlement-free Peering“ kostenlos mit den Netzbetreibern zusammengeschaltet haben. Diese Praxis soll ein Ende haben, fordern Telekom, Orange und andere.“
Wer Hersteller von Geräten und Betriebssystemen gegen Bezahlung usw., dazu bringt „Bloatware, 24/7 Livepush, Telemetrie“ auf Geräte zu installieren und somit die Datenmengen ins Netz drastisch erhöht, für Markforschung, Werbung und oder die Nutzer inzwischen auch per „KI“ auszuspionieren usw. usw.
Ja! Diese Art des Datenflusses und Priorisierung sollte denen teuer in Rechnung gestellt werden. Denn im wesentlichen sind diese sinnlich nicht durch die Nutzer verursacht worden. Und solche Datenflüsse die Datentarife der Nutzer enorm belasten.
Heute kann man die Option „On-Demand“ nicht mehr nutzen, da alles direkte vom Internet erreichbar sein muss. Und dank IPv6 verfolgbar wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bloatware
https://de.wikipedia.org/wiki/On-Demand
> Ja! Diese Art des Datenflusses und Priorisierung sollte denen teuer in Rechnung gestellt werden.
Die Netzneutralität schreibt vor, dass Netzbetreiber den Datenverkehr unabhängig von Absender, Empfänger oder Inhalt behandeln müssen. Eine Abrechnung bestimmter Datenströme würde gegen dieses Prinzip verstoßen. Doppeltes Abkassieren darf dem Netzbetreiber auch auf keinen Fall erlaubt sein und wenn Provider Peering gezielt erschweren oder künstlich verknappen, ist das eindeutig ein Fall für die Kartellaufsicht und nicht für neue Gebührenmodelle.
> Denn im wesentlichen sind diese sinnlich nicht durch die Nutzer verursacht worden. Und solche Datenflüsse die Datentarife der Nutzer enorm belasten.
Die Nutzer sind zu 100 % selber schuld wenn sie ungebildet sind und diese Dinge nicht deaktivieren oder sich Geräte kaufen, auf denen das nicht möglich ist.
> Heute kann man die Option „On-Demand“ nicht mehr nutzen, da alles direkte vom Internet erreichbar sein muss. Und dank IPv6 verfolgbar wird.
IPv6 ist im Kontext der Netzneutralität absolut unwichtig. Es ist nur ein technisches Protokoll zur Adressierung von Geräten im Internet.
Deine Forderungen schaden uns allen, denn ihre Erfüllung würde aus dem offenen Netz ein Zwei-Klassen-Netz machen.
Grundsätzlich bezahle ich als Kunde eines Internet-Anbieters für den Traffic, ganz unabhängig davon ob up- oder downstream. Warum sollten die Anbieter dann noch Geld von den Contentanbietern erhalten. Das Internet ist ein peer-to-peer Netz. Es gibt keine spezifischen Konsumenten oder Anbieter. Jeder Teilnehmer kann alles sein. Auch wenn die Provider ständig versuchen, ein Anbieter/Konsumenten Modell zu etablieren, z. B. durch Provider-NAT, verweigereung von Dual-Stack und IPv6 Prefixes oder von festern öffentlichen IPv4 Adressen. In meinem Ort wird GF ausgebaut und der Anbieter will nur NAT liefern und weder IPv6 Prefix noch IPv4 Adresse. Auch will er keine sym. Bandbreite liefern. Das alles widerspricht dem Grundgedanken des Internets. Beim Peering ist die DTAG sowieso nicht offen und an den üblichen Peerings gar nicht oder nur mit sehr kleiner Bandbreite vertreten, um z. B. professionelle Nutzer mit meheren Stadorten zur Telkom zu zwingen, sofern an einem der Standort nur DTAG verfügbar ist. M. M. n. ist das der Mißbrauch einer Marktbeherrschenden Stellung, aber die Kartellbehörden tun leider gar nichts gegen die mafiösen Organisationen.
Jakob Greiner ist kein „hochrangiger Manager der Telekom“, sondern deren Cheflobbyist in Brüssel.