BundeskartellamtGoogle muss bessere Mitsprache bei Datenverarbeitung ermöglichen

Google sammelt durch verschiedenste Dienste Daten und kann so detaillierte Profile über seine Nutzer*innen erstellen. Diese brauchen bessere Wahlmöglichkeiten, was mit ihren Daten geschieht, sagt das Bundeskartellamt.

Smartphone auf dem das Google-Logo eingeblendet ist
Die Google Suche, Google Maps und Google Play gehören zu den Diensten, über die der Konzern Daten sammelt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Wire

Das Bundeskartellamt hat Google abgemahnt. Der Konzern müsse seinen Kund*innen bessere Wahlmöglichkeiten darüber geben, wie ihre Daten verarbeitet werden. Die aktuellen Konditionen zur Datenverarbeitung sehen vor, dass Google Daten aus verschiedensten seiner Dienste sammeln und so detaillierte Nutzerprofile anlegen kann.

„Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Laut dem Bundeskartellamt seien die bisher angebotenen Wahlmöglichkeiten zu intransparent, zu pauschal und teils gar nicht vorhanden. Damit verstoße Google gegen die deutschen Vorschriften für Digitalkonzerne.

Nutzende müssen Verknüpfung von Daten ablehnen können

In Zukunft soll Google Nutzer*innen die Wahl ermöglichen, dass ihre Daten nur für den jeweils genutzten Dienst verarbeitet werden. Eine dienstübergreifende Datenverarbeitung abzulehnen, darf dabei nicht schwieriger sein, als ihr zuzustimmen. Auch müssen Nutzer*innen entscheiden können, zu welchen Zwecken ihre Daten genutzt werden dürfen. Eine „anlasslos und präventiv erfolgende flächendeckende dienstübergreifende Vorratsdatenverarbeitung“, bei der es keine Wahlmöglichkeiten gibt, sei generell unzulässig.

Die Abmahnung ist nur ein Zwischenschritt, das Verfahren läuft noch weiter. Wenn Google nicht nachbessert, kann das Bundeskartellamt unzulässiges Verhalten des Konzerns verpflichtend verbieten. Eine endgültige Entscheidung erwartet die Behörde im Laufe des Jahres.

Google hat überragende marktübergreifende Bedeutung

Das Bundeskartellamt stützt sich bei seinem Verfahren auf das deutsche Wettbewerbsrecht. Bereits im Dezember 2021 hat die Behörde festgestellt, dass Google eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ hat. Das ermöglicht es, verstärkt gegen Wettbewerbsverzerrungen durch den Konzern vorzugehen.

Einige Dienste Googles dürften in Zukunft auch unter den Digital Markets Act (DMA) der EU fallen, der bis zum März 2024 schrittweise in Kraft treten wird. Auch der DMA reguliert dienstübergreifende Datenverarbeitung. Das Bundeskartellamt stehe mit der Europäischen Kommission im Austausch darüber, wer in Zukunft zuständig sei, heißt es in der Pressemitteilung der Behörde.


Update vom 11.01.2023 um 17:26

Google hat zur Entscheidung des Bundeskartellamts folgendes Statement abgegeben:

Unser Ziel ist es stets, Produkte anzubieten, bei denen die Nutzer:innen an erster Stelle stehen und die die Anforderungen der Aufsichtsbehörden erfüllen. Unserer Verantwortung kommen wir unter anderem dadurch nach, dass wir unsere Dienste kontinuierlich anpassen. Wir werden uns weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt austauschen und versuchen, die Bedenken auszuräumen.

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10 Ergänzungen

  1. Auch, wenn das Bundeskartellamt nicht unbedingt zuständig ist:
    Es tut sich langsam etwas in Sachen „Daten-Kapitalismus“.

    Ich hoffe doch, das irgendwann die „GAFAM“ an (Digitaler) Markt-Macht verlieren.

  2. Was ist das denn für eine Aussage: „Nutzende müssen Verknüpfung von Daten ablehnen können“?

    Ich bin kein „Nutzender“ und musste trotzdem Google-Analytics im Homenetz sperren. Ich kann kein Android (oder auch Apple-) Smartphone betreiben, Javascript nicht aktivieren, muss Cookies deaktivieren, Werbeblocker zum Selbstschutz verwenden und kann mich trotzdem nicht dauerhaft gegen Bowser-Fingerprinting schützen. Selbst mit Tor ist zwar die Verbindung relativ sicher, doch der Endpunkt liefert freiwillig Daten an Google und Co. Mails an Dritte mit einem Google-Account werden von Google automatisch ohne meine Einwilligung gescannt. Selbst youtube ist für mich absolut tabu geworden.

    Und da kommt das Kartellamt und meint, ich müsste Google die Erlaubnis verweigern? Ich will nichts mit diesen Stalkern zu tun haben und dann soll ich der offensichtlich rechtswidrigen Praxis widersprechen?

    Liebe Kartellwächter, wo lebt ihr eigentlich? Bei Google ist der „Kunde“ das Produkt. Dabei ist vollkommen egal, ob sich der vermeintliche Kunde freiwillig oder unfreiwillig einen Google eingefangen hat.

    Unter euerer verlinkten Meldung finden sich die üblichen Google-, Twitter, Facebook und Xing Icons. Man könnte das als Werbung ohne die notwendige Bezeichnung „Anzeige“ verstehen. Fehlt nur noch, dass der Text mit MS-Office verfasst wurde und dieses kleine Symbol unten links mit „Offene Märkte | freier Wettbewerb“ bekommt gleich eine Bedeutung für mich. Seit ihr wirklich so befangen? Oder nur wirklichkeitsfremd? Offensichtlich seht ihr den von Google erschlichenen Wettbewerbsvorteil, der sie zur reichsten Firma der Welt machte, gar nicht.


    Meine Frau meint nun, ich sei spitzfindig und übertreibe, rede an der Wirklichkeit vorbei. Nein, Google agiert illegal, wettbewerbsfeindlich, monopolistisch (wie etwa das Scheitern aller youtube- und Suchmaschinenalternativen zeigt), scheffelt mehr Reichtum als das Brutsozialprodukt so mancher Staaten auf Kosten der Privatsphäre von ihnen persönlich vollkommen unbekannten Menschen in der ganzen Welt. Die einseitig als Kunden zu deklarieren ist weit mehr als Unverschämt.

    Man stelle sich eine 12-Jährige vor, die ein Video auf youtube schaut:

    Die ist nicht einmal vollständig geschäftsfähig, doch schon bis an ihr Lebensende und darüber hinaus auf einen Avatar reduziert in Googles Datenbanken. Sie ist vollständig verbunden mit allen Kontakten, definiert über ihre Vorlieben jeglicher Art, man weiß wen sie einmal wählen wird, kennt ihre Gesundheitsdaten, weiß wie ihr Brautkleid aussieht, was sie verdienen wird, wann sie schwanger ist bevor sie es selbst weiß und … und bekommt an jeder Ecke auf youtube-Level eingetrichtert „Konsumiere, konsumiere“.

    „Offene Märkte | freier Wettbewerb“? Ein sehr schönes Motto habt ihr (das Kartellamt) euch da ausgesucht. Und ich dachte, es gehe gegen Kartelle, Monopole, illegale Wettbewerbsvorteile und vielleicht ein wenig um Datenschutz. IMHO tut ihr eueren Job nicht und verlangt von mir, dass ich Google widerspreche?

    Nice try.

  3. Ich stimme Ihnen voll und ganz zu.

    Ich gehe gar noch weiter:
    Ich behaupte (ganz einfach, weil ich es weiß), das eine ganze Reihe von Berufsgeheimnissträgern (Ärzte, Psychologen, Seelsorger (Priester, Pfarrer, Pastoren einschl. freikirchl.), Beamte etc.), aber auch Handwerker und andere Dienstleister ihre privaten Smartphones (mit Google-Android/ Apple-iOs) als DIENSTGERÄTE nutzen.

    Und das, m.W. – ohne das ich es hier direkt öffentlich(!) nachweisen könnte/ werde, teilweise mit Wissen/ Duldung der Dienstvorgesetzen und entgegen dem jeweiligen Dienstrecht und OHNE Wissen der eigentlich betroffenen Dritten („Kunden“) , dessen Daten (z.B. via WhatsApp-Telefonbuchabgriffe) ausserhalb des Geltungsbereiches der DSGVO weiterverarbeitet werden.

    Eine dienstliche Nutzung von privaten Smartphones ist NICHT vertrauensbildend bzw. vertrauensfördend.

    Gegen eine derartige Nutzung sprechen, m.E., vier Studien, auf die ich auch hier schon (teilw.) mehrfach aufmerksam machte:

    Drei Studien von Prof. D. Leith.
    Sein Profil:
    https://www.tcd.ie/research/profiles/?profile=leithdo

    1.
    „Mobile Handset Privacy: Measuring The Data iOS and Android Send to Apple And Google“

    https://www.scss.tcd.ie/doug.leith/apple_google.pdf

    2.
    „Android Mobile OS Snooping By Samsung, Xiaomi, Huawei and Realme Handsets“
    https://www.scss.tcd.ie/Doug.Leith/Android_privacy_report.pdf

    3.
    „What Data Do The Google Dialer and Messages Apps On Android Send to Google?“

    https://www.scss.tcd.ie/doug.leith/
    privacyofdialerandsmsapps.pd

    Sowie

    4.
    „Informed Consent? A Study of “Consent Dialogs” on Android and iOS“
    Von B. Altpeter

    netzpolitik.org berichtete darüber im Artikel

    https://netzpolitik.org/2022/datenanfragen-de-rechtlich-gegen-sammelwut-vorgehen/

    bzw. hier der Link zur Studie:

    https://benjamin-altpeter.de/doc/thesis-consent-dialogs.pdf

  4. Das Problem wird noch weit größer werden.

    Immer mehr Autohersteller werden bald auf Android Automotive mit Google-Apps setzen. Da jetzt auch Porsche und somit der VW-Konzern umgefallen sind, bleiben von den europäischen Herstellern nur noch BMW/Mercedes, die auf Android Automotive ohne Google setzen wollen.

    Hört sich erst harmlos an, aber wenn man Android Automotive mit Google verwenden möchte, muss man alle und zwar absolut alle Daten, die ein Fahrzeug sammelt, an Google weitergeben.
    Dies können z.B. dann auch die Daten der Mikrofone im Innenraum oder der 360-Grad-Kamera sein oder Fahrdaten.
    Heißt Google kann über die Kameras in Zukunft alle Straßen überwachen. Hier wird ein Überwachungsstaat durch Google erschaffen.

    Was glaubt man was eine Macht ein Unternehmen hat, dass alles über jeden weiß, ich will nicht verschwörerisch klingen, aber jeder Politiker ist erpressbar mit irgendetwas.

    Warum tut niemand etwas dagegen?
    Habe ich kein Recht auch ein Google-freies Leben?
    Warum stoppt niemand den größten und schlimmsten Monopolisten, Lobbyisten, Datensammler, Medienbeinflusser (siehe Abhängigkeit der Medien wie hier schon berichtet) also Google?

  5. Joachim und Green: Volle Zustimmung zu den sehr durchdachten und den Kern treffenden Beschreibungen!

    Entscheidend ist vor allem der ZWANG, den Google und Co. – UNTERSTÜTZT DURCH DIE POLITIK – dem Bürger auferlegen und damit dies alles durchsetzen. Zwei andere, in dieselbe Richtung gehende Beispiele:

    1. In Berlin ist es seit einiger Zeit nicht mehr möglich, beim Betreten eines Busses eine Fahrkarte bargeldlos zu erwerben – man MUSS mit Karte bezahlen (es sei denn, man hat eine Dauerkarte usw.). Bei jeder Busfahrt ist also der Fahrtantrittsort mit den Personendaten des Kartenkäufers verknüpfbar, vom Speichern und vom möglichen Abgleich mit im Bus installierten Kameras gar nicht zu reden.

    2. Der Bundestag hat gestern beschlossen, bis Anfang 2030 alle Stromzähler verpflichtend zu digitalisieren – trotz großer und berechtigter Einwände verschiedener Datenschützer. Angebliches Argument: Der Kunde soll „smart“ und damit schneller seinen Stromverbrauch mitbekommen. Abgesehen davon, dass die meisten noch nicht mal die Symbole auf dem Zähler verstehen: Wer garantiert, dass die Daten nicht an irgendwelche anderen Konzerne weitergegeben werden, die aus ihnen irgendeinen Nutzen ziehen?

    Dies alles sehe ich analog zur Praxis der Konzerne: Man übt eine Art unmittelbaren und auch psychischen Druck auf den Einzelnen aus, und versucht, diesen über die Politik und durch entsprechenden Lobbyismus als legitim zu zementieren.

    Gemessen an diesem unerträglichen Zustand muss das Kartellamt sowohl von der Zahl als auch der Härte der Maßnahmen viel stärker durchgreifen, will es seiner Funktion wirklich gerecht werden.

    1. Ich muss einen wichtigen Sinn-Verschreiber bei mir selbst korrigieren:

      Ich meinte natürlich: ….ist es nicht mehr (im Bus) möglich, eine Fahrkarte mit Bargeld zu erwerben.

  6. Ich will nur eine „Digitalisierung“, wenn ich diese als Laie(!) komplett verstehe und selbst steuern kann.

    Und schon gar nicht mit Google, Apple, facebook, Amazon, Microsoft & Co.

    Frage an die Politiker:
    Ist das möglich?

  7. Hätten wir alles in den 90ern schon haben können ;).
    Plötzlich Monopol – „politischer Wille“ ist keine gute Steuerung für Behörden, die Balance herstellen sollen…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.