VerbraucherschutzGegen Googles Überwachung seiner Nutzer:innen

Europäische Verbraucherorganisationen holen zu einem gemeinsamen Schlag gegen Google aus. In mehreren Ländern wird sich Google für seine Datensammelwut rechtfertigen müssen.

Schriftzug "Google" in Leuchtbuchstaben
Europäische Verbraucherorganisationen wollen Datenschutz gegen Google durchsetzen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Future Image

Google soll seine Nutzer:innen mit irreführenden Methoden daran hindern, ihre Daten vor dem Zugriff des Unternehmens zu schützen. Das werfen der Europäische Verbraucherverband (BEUC) und mehrere europäische Verbraucherorganisationen in einer Beschwerde dem Tech-Konzern vor. Die europäischen Datenschutz- und Aufsichtsbehörden sollen sicherstellen, dass sich der Tech-Konzern an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hält.

Wollen sich Nutzer:innen einen Google-Account einrichten, haben sie es schwer Kontoeinstellungen zu wählen, mit denen sie ihre Daten privat halten. Im Anmeldeprozess sind die Einstellungen zu den Web- und App-Aktivitäten, zum YouTube-Verlauf und zu personalisierter Werbung entscheidend – und zu Gunsten von Google voreingestellt. Über diese Dienste verfolgt Google das Nutzer:innen-Verhalten, um gezielt Werbung zu schalten.

Überwachung als Standard

Europäische Verbraucherorganisationen, darunter der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen (vzbv), kritisieren, dass die Standardeinstellungen Google automatisch möglichst breiten Zugriff auf private Daten der Nutzer:innen gewähren. Das liege daran, wie der Anmeldeprozess aufgebaut ist. Das Unternehmen würde Nutzer:innen bewusst erschweren, Einstellungen zu wählen, die es daran hindern deren private Daten zu sammeln.

Das erreiche der Konzern, indem er irreführende Auswahlmöglichkeiten und Design sowie missverständliche Sprache verwende. Wie Ursula Pachtl, stellvertretende Direktorin des BEUC in einer Pressemitteilung erklärt, seien datenschutzfreundliche Einstellungen nur über einen längeren Anmeldeprozess zu erreichen. Die Navigation sei umständlich und unklar. Wolle man ein Google-Konto eröffnen, werde man „von vornherein und standardmäßig der Überwachung unterworfen,“ so Pachtl.

Datenschutz durchsetzen

Darin sehen die Verbände einen Verstoß gegen die DSGVO. Ein halbes Dutzend davon hat daher Beschwerde bei ihren nationalen Datenschutzbehörden eingelegt. Sie fordern, dass die Standardeinstellungen dem Schutz der Privatsphäre entsprechen sollten, wonach Nutzer:innen klar entscheiden könnten, welche Daten sie Google zur Verfügung stellen und welche nicht.

Auch der vzbv beteiligt sich an der europaweiten Aktion, verschickte bislang aber nur eine Abmahnung an Google. Wie Rosemarie Rodden vom vzbv gegenüber netzpolitik angibt, habe der Verband die Möglichkeit eigene Unterlassungsverfahren zu führen. „In unserem Verfahren hat Google nun zunächst die Gelegenheit, auf unsere Abmahnung zu reagieren.“

Google sei ein Wiederholungstäter, so Pachtl. „Es ist mehr als drei Jahre her, dass wir Beschwerden gegen Googles Standort-Tracking-Praktiken eingereicht haben, und der zuständige irische Datenschutzbeauftragte hat noch immer keine Entscheidung in dieser Sache getroffen.“ Sie sieht die Größe des Unternehmens als Problem. Laut Prognosen wird das Unternehmen im Jahr 2022 mit Werbung rund 221 Milliarden Euro verdienen, fast das Doppelte der Werbeeinnahmen von Facebook. Googles Vorgehen gebe den Ton für den Rest des Marktes an, so BEUC. Es sei unbedingt geboten, dass Datenschutzbehörden in der EU zusammenarbeiten und vom Europäischen Datenschutzausschuss darin unterstützt werden, das Recht auf Privatheit gegenüber Google durchzusetzen.

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Eine Ergänzung

  1. Stichwort „Datenschutz“:

    Zwei Studien von Prof. Leith (Trinity College Dublin) sind unter
    https://www.scss.tcd.ie/doug.leith/apple_google.pdf
    sowie
    https://www.scss.tcd.ie/doug.leith/privacyofdialerandsmsapps.pdf
    abrufbar.

    In letzterer heißt es sinngemäß:
    „[…]
    Wir stellen fest, dass diese Apps Google mitteilen, wenn Nachrichten/Telefonate
    Anrufe getätigt/empfangen werden.
    […]
    Die Daten, die von Google Dialer gesendeten Daten enthalten die Anrufzeit und -dauer, was wiederum eine Verknüpfung der beiden an einem Telefonat beteiligten Geräte [ermöglicht].
    Rufnummern werden ebenfalls an Google gesendet.
    Darüber hinaus werden der Zeitpunkt und die Dauer anderer Nutzerinteraktionen mit den Apps an Google gesendet.
    Es gibt keine Möglichkeit aus dieser Datenerfassung [herauszukommen].
    […]
    Die an Google gesendeten Daten werden mit der Android-ID des Mobiltelefons versehen, die mit dem Google-Benutzerkonto des Mobiltelefons verknüpft ist und [so auch] mit dem Google-Benutzerkonto des Mobiltelefons und damit oft mit der tatsächlichen Anrufs oder einer SMS-Nachricht verknüpft ist.
    […]“

    (Bitte die Übersetzung gegenprüfen…)

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