Prüm-II-Verordnung zu DatenaustauschEU-Ausschuss kritisiert geplante Verpflichtung zur Gesichtserkennung

Geht es nach dem Rat und der Kommission der EU, sollen künftig alle Mitgliedstaaten polizeiliche Lichtbilder und Ermittlungsakten austauschen. Doch die Verordnung setzt einige Staaten unter Druck, die heute noch gar keine Gesichtserkennungssysteme einsetzen.

Vor einem Monitor, auf dem ein Gesichtserkennungsprogramm geöffnet ist, liegen zwei Gesichtsmasken.
Im Projekt FeGeb förderte das BMBF die Entwicklung eines Gesichtserkennungssystems, das auch Fälschungen erkennt. Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) kritisiert den Plan der Europäischen Union, dass alle Mitgliedstaaten ein einheitliches System zur polizeilichen Abfrage von Gesichtsbildern einrichten müssen. Einen entsprechenden Vorschlag hatte die EU-Kommission im Dezember vorgelegt. Diese sogenannte „Prüm II“-Verordnung soll unter anderem den automatisierten Datenaustausch im Rahmen der 2008 gefassten Prüm-Beschlüsse um Gesichtserkennung erweitern.

In seiner Stellungnahme schreibt der EWSA, dass die Mitgliedstaaten besser selbst entscheiden sollten, ob sie den Ausbau des Prüm-Systems auf Gesichtserkennung befolgen. Bislang regeln die Beschlüsse lediglich den automatisierten Abgleich von Fingerabdrücken und nicht codierenden DNA-Daten zwischen EU-Staaten.

Rat hat Vorschlag sogar noch erweitert

Mit ihrem Vorschlag für ein Prüm II will die Kommission „die Interoperabilität mit anderen EU‑Informationssystemen“ verbessern. Vorgesehen ist eine neue technische Infrastruktur mit einem zentralen Router, über den eine Polizeibehörde ihre biometrischen Erkenntnisanfragen an alle angeschlossenen Staaten richten kann.

Der EWSA, ein wichtiges Beratungsgremium der EU, wendet sich nicht grundsätzlich gegen diese Pläne. Jedoch sollten die Mitgliedstaaten dabei nicht unter Druck gesetzt werden. Der EWSA kritisiert insbesondere, dass auch jene Länder die technischen Einrichtungen für die Gesichtserkennung schaffen müssten, die darüber gar nicht verfügen. Einem Forschungsbericht zufolge verfügen derzeit elf EU-Staaten über ein polizeiliches Abgleichsystem für Lichtbilder, das an das neue Prüm-System angeschlossen werden könnte. Sieben weitere Staaten waren in den letzten Jahren damit befasst.

Neun Länder sind derzeit noch nicht fit für Prüm II: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Irland, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Slowakei. Unter anderem Irland bereitet jedoch inzwischen entsprechende Gesetze vor.

Derzeit diskutieren die Mitgliedstaaten im Rat über ihre Position zu der Verordnung. Für die Verhandlungen mit dem Parlament wurde die ursprüngliche Version noch erweitert, nun sollen sogar Lichtbilder in Führerscheindatenbanken abgefragt werden können.

Daten „mit größter Sorgfalt“ behandeln

Auch das in der geplanten Verordnung verankerte Ziel, einen „Beitrag zur inneren Sicherheit in der EU“ zu leisten, erkennt der EWSA „voll und ganz“ an. Würde die unionsweite Einrichtung von Datenbanken für die Gesichtserkennung und der Austausch dieser Daten allerdings wirklich verpflichtend, sollten diese „mit größter Sorgfalt behandelt werden“. Das gelte auch, wenn diese Daten verschlüsselt vorliegen.

Den Plänen zufolge soll die Abfrage von Gesichtsbildern im „Treffer/ Kein Treffer-Prinzip“ erfolgen, wonach die anfragende Behörde zunächst keinen Zugriff auf die dahinter liegenden Personendaten hat. Dieses System geht auf eine Entwicklung des deutschen Bundeskriminalamtes zurück.

Der Vorschlag für ein Prüm II regelt außerdem die Einrichtung eines Europäischen Kriminalaktennachweissystems (EPRIS). Ähnlich wie die biometrischen Daten würden damit Ermittlungsakten der Polizeien in allen EU-Mitgliedstaaten angefragt. Dabei handelt es sich in vielen Fällen um Personen, die für keine Straftat angeklagt oder verurteilt wurden.

Kritik an geplanter Vernetzung von Ermittlungsakten

Das EPRIS sieht der EWSA ebenfalls kritisch, da Strafverfolgungsbehörden in den einzelnen Mitgliedstaaten „offensichtlich unterschiedliche Standards bei der Definition und Registrierung von Verdächtigen und Straftätern“ anwenden. So könnte es zu Situationen kommen, „dass Verdächtige in einem Mitgliedstaat, wie z. B. im Zusammenhang mit Aktivitäten für die Rechte von Flüchtlingen, in das Strafregister eines anderen Mitgliedstaats aufgenommen werden“. Insbesondere Regierungen von Ländern wie Griechenland, Ungarn oder auch Italien sind für die Kriminalisierung von Fluchthilfe bekannt.

Der EWSA schlägt deshalb vor, für einen Austausch im Rahmen des EPRIS „feste und gemeinsame Kriterien“ für die dort behandelten Straftaten festzulegen. Einen derartigen Katalog von Straftaten, bei denen eine Zusammenarbeit überhaupt möglich ist, enthält etwa der Beschluss zum Europäischen Haftbefehl.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist ein Zusammenschluss von Verbänden aus allen EU-Mitgliedstaaten und soll die „organisierte Zivilgesellschaft“ repräsentieren. Derzeit gehören dem EWSA 329 Mitglieder an. Sie stammen aus Gewerkschaften oder von sozialen, beruflichen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessengruppen, aber auch aus Arbeitgeberverbänden. Der Ausschuss kann keine verbindlichen Beschlüsse fassen, seine Stellungnahmen werden aber von der Kommission häufig berücksichtigt.

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