EU-Empfehlung an Griechenland Frontex-Drohne darf erstmals im zivilen Luftraum fliegen

Zwei israelische Rüstungskonzerne bieten ihre Langstreckendrohnen in Europa zur Grenzüberwachung an. Neben dem Militär in der Schweiz führt auch die griechische Küstenwache entsprechende Einsätze durch.

Eine Drohne vor blauem Himmel in der Luft.
Eine Heron 1 im Einsatz in Griechenland. – IAI (Pressemitteilung)

Seit über einem Jahr hat die EU-Grenzagentur Frontex eine große Drohne auf dem Flughafen Valletta in Malta stationiert, um damit das zentrale Mittelmeer zu überwachen. Das unbemannte Luftfahrzeug vom Typ Heron 1 mit einer Spannweite von fast 17 Metern stammt vom Hersteller Israel Aerospace Industries. Im Sommer folgte eine weitere Drohne für Flüge von der Insel Kreta. Die griechische Küstenwache beobachtet damit im Rahmen von Frontex-Missionen das Ionische Meer, das sich zwischen den Peloponnes und Italien erstreckt.

Bislang durften die Frontex-Drohnen aus Israel nur in reservierten oder gesperrten Lufträumen starten und landen. Nun hat die griechische Luftfahrtbehörde eine Genehmigung für den Einsatz der Heron 1 im allgemeinen Luftraum erteilt. Es ist vermutlich die erste Erlaubnis dieser Art für eine Langstreckendrohne in Europa. Damit kommt eine rund zehnjährige Testphase für die Drohnenindustrie zu einem positiven Ende: Entsprechende Tests mit einer Heron 1 erfolgten in einem EU-Projekt bereits 2012 im spanischen zivilen Luftraum.

Vertrag mit Airbus in Bremen

Die Heron-1-Drohnen sind mit elektrooptischen Tag- und Nachtsichtgeräten sowie mit Radargeräten zur Meeresüberwachung ausgestattet. Darüber erhält Frontex ein Aufklärungsbild in Echtzeit. Diese Videobilder werden ohne Zeitverzug in das Frontex-Hauptquartier in Warschau gestreamt. Von dort erfolgt die Weiterleitung an die Lagezentren der Gaststaaten, wo die Drohnen stationiert sind. Auch Italien, das selbst keine Frontex-Drohnen beherbergt, erhält die Informationen aus Warschau.

Den Rahmenvertrag für den Betrieb der in Israel hergestellten Heron 1 hat Frontex mit der deutschen Sektion des Rüstungskonzerns Airbus in Bremen abgeschlossen. Airbus beschafft und wartet die Drohne, Techniker:innen der Firma führen außerdem alle Flüge durch. Die Steuerung der Heron 1 erfolgt aus einem Container nahe dem Rollfeld der beiden Flughäfen auf Malta und Kreta. Von Valletta und Tympaki aus operieren sie anschließend über dem Mittelmeer, wo für Drohnenflüge weniger Einschränkungen gelten als über bewohntem Gebiet.

Dort übernehmen die Pilot:innen auch die Verantwortung für Seenotfälle, die im Frontex-Auftrag entdeckt werden. Airbus macht dann Meldung an die maritimen Leitstellen der zuständigen Mittelmeeranrainer. Auch die Küstenwachen in Libyen und Tunesien werden derart informiert. Menschenrechtsorganisationen kritisieren dies als Beihilfe zu völkerrechtswidrigen „Pullbacks“ in ein Land, wo Geflüchteten Folter und Misshandlung drohen.

Israelischer Konkurrent fliegt bald in der Schweiz

Mit der nun erteilten Genehmigung hat Israel Aerospace Industries (IAI) gegenüber seinem Konkurrenten Elbit die Nase vorn. Anfang dieses Jahres hatte die Zivilluftfahrtbehörde in Israel der Firma erstmals eine dauerhafte Erlaubnis zum Flug einer Drohne vom Typ Hermes 900 im dortigen zivilen Luftraum erteilt.

In Europa erhielt Elbit eine solche Erlaubnis noch nicht. Das könnte daran liegen, dass eine Hermes 900 vor zwei Jahren im Frontex-Auftrag auf Kreta eine Landung mit Totalschaden absolvierte. Jedoch sollen an das Militär in der Schweiz gelieferte Hermes 900 bald auch im dortigen zivilen Luftraum fliegen und die Grenzen überwachen.

Elbit bewirbt seine Drohne für „Grenzsicherungs- und Anti-Terror-Operationen“ oder die Sicherung von Großveranstaltungen. Für Küstenwachen bietet der Hersteller die Ausrüstung mit einer Rettungsinsel an, die von der Drohne über einem Seenotfall abgeworfen werden kann. Zwar hat Elbit dies bereits in Großbritannien getestet, entsprechende Einsätze sind aber noch nicht bekannt geworden.

Schiebel-Drohne stürzt ins Meer

Am Genehmigungsverfahren der griechischen Behörden für die Heron 1 hat sich auch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit einer positiven Stellungnahme beteiligt. Regulatorische Kompetenzen hat die EU hier jedoch nicht, da es sich um eine schwergewichtige Drohne mit einem Gewicht deutlich über 150 Kilogramm handelt. In solchen Fällen liegt die Gesetzgebung allein bei den einzelnen Mitgliedstaaten.

Unterhalb der Grenze von 150 Kilogramm hat die EASA Zertifikate zum Betrieb in zivilen Lufträumen standardisiert. Von einer entsprechenden EU-Drohnen-Verordnung aus dem Jahr 2020 profitierte zuerst die Schiebel GmbH aus Österreich. Für Flüge ihrer rund 110 Kilogramm schweren Helikopterdrohne mit dem Namen Camcopter erhielt die Firma das EU-weit erste „Light UAS Operator Certificate“ (LUC). Damit erspart sich Schiebel, die hierfür nötige Erlaubnis täglich bei der Flugsicherung beantragen.

Auch Schiebel hofft, dass sich die Anwendungsmöglichkeiten seiner Drohne mit der Erlaubnis für Flüge in zivilen Lufträumen „vervielfachen“. In mehreren europäischen Ländern fliegt die Firma seit 2017 Einsätze für verschiedene Küstenwachen, verantwortlich ist dafür die EU-Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA). Anfang Mai stürzte ein Camcopter, der vom Bundeswehrstandort Staberhuk an der Ostküste Fehmarns aus gestartet war, vor Fehmarn ins Meer. Die Drohne sollte mit speziellen Sensoren den Schwefelgehalt der Abgasfahnen großer Schiffe messen. Warum das Fluggerät gecrasht ist, will die EMSA aber geheim halten.

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