Schleichwerbung und virtuelle GeschenkeVerbraucherschützer erhöhen den Druck auf TikTok

Schleichwerbung, schwankende Wechselkurse und unfaire Bedingungen: Auf TikTok lässt sich für junge Nutzer:innen nicht immer klar erkennen, worauf sie sich einlassen. Nun schaltet sich der EU-Verbraucherverband BEUC ein.

TikTok in Europa
Die chinesische App ist besonders bei Kindern und Jugendlichen beliebt – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Kon Karampelas, Bearbeitung netzpolitik.org

Der europäische Verbraucherverband BEUC hat am Dienstag bei der EU-Kommission und dem Netzwerk nationaler Verbraucherschutzbehörden Beschwerde gegen TikTok eingereicht. Die Kurzvideo-Plattform, die bei jungen Nutzer:innen sehr beliebt ist, verstoße gleich in mehreren Punkten gegen Verbraucherrechte in der Europäischen Union. „Kinder lieben TikTok, aber die Firma schafft es nicht, sie zu schützen“, sagt Generaldirektorin Monique Goyens. Deswegen habe man beschlossen, aktiv zu werden.

Im Zentrum der Beschwerde steht TikToks Umgang mit minderjährigen Nutzer:innen. Die Plattform mache ihnen gegenüber nicht deutlich genug, wie viele Rechte sie an TikTok abtreten, inklusive dem Recht, alle ihre Inhalte kostenlos zu verwenden ohne dafür zu bezahlen.

Auch sei Werbung für die vielen jungen Nutzer:innen auf TikTok nicht klar als solche zu erkennen. TikToks Marketing biete werbewilligen Firmen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Kampagnen versteckt zu lancieren. So fordert TikTok seine Nutzer:innen häufig in so genannten Challenges dazu auf, für ihre Videos bestimmte Hashtags zu verwenden. Dass diese von Firmen bezahlt werden, und somit Werbung sind, sei für die Nutzer:innen nicht erkennbar, vor allem, wenn Influencer:innen die Aktionen mit ankurbelten. Zuletzt hat etwa die Marke Chio zum Super Bowl mit dem Hashstag #unleashthebeast und einem Football-Filter für seine Tortillachips geworben. Die Videos mit dem Hashtag wurden milliardenfach angesehen.

Echtes Geld für virtuelle Geschenke

Ein weiterer Kritikpunkt der Beschwerde bezieht sich auf das System der virtuellen Geschenke, ein Schema, mit dem TikTok Nutzer:innen motiviert, Geld auf der eigentlich kostenlosen App auszugeben. Diese können so genannte „Münzen“, kaufen und mit diesem virtuellen Geld ihre liebsten TikTok-Creator beschenken, während diese livestreamen. Der Wert der Geschenke wechselt ständig und reicht derzeit vom Lebkuchenherz für 5 Münzen bis zum Sportwagen für 1.000 Münzen. Die Beschenkten erhalten das Geld in Form von „Diamanten“, die sie dann via Paypal ich echtes Geld umtauschen können.

Alternatives Geldsystem bei TikTok

BEUC kritisiert, die den Transaktionen zugrundeliegende „Virtuelle Gegenstände Policy“ sei in mehreren Punkten unfair und irreführend. So behalte sich TikTok das Recht vor, den Wechselkurs zwischen Münzen und Geschenken jederzeit anzupassen. Auch weise TikTok beim Kauf der Geschenke nur deren Wert in „Münzen“ aus und nicht den umgerechneten Wert in Euro laut aktuellem Wechselkurs. Derzeit steht der Kurs bei rund 65 Münzen für einen Euro. Das größte Paket, das Nutzer:innen zum Kauf angeboten wird, sind 6.607 Münzen für 109,00 Euro.

TikTok steht für diese Form des spielerischen Geldausgebens schon länger in der Kritik. Expert:innen für Glücksspiel weisen darauf hin, dass es weniger echt wirkt, Geld in einem solchen virtuellen Setting auszugeben. Auf den öffentlichen Druck hin hat TikTok die Funktion für Nutzer:inne unter 18 bereits Ende 2019 gesperrt. Diese können seitdem weder virtuelle Geschenke kaufen, noch empfangen. Allerdings verlässt sich TikTok bei der Anmeldung eines Kontos auf die Angaben der Nutzer:innen, so dass Alterskontrollen leicht umgangen werden können.

Auch das Thema Datenschutz im Zusammenhang mit Kindern spielt eine Rolle. TikTok informiere seine Nutzer:innen nicht ausreichend darüber, welche persönlichen Daten gesammelt werden und für welchen Zweck, schreibt BEUC. Der Verband geht deswegen von einem Verstoß gegen die Datenschutzregeln der EU aus. TikTok steht schon länger in der Kritik, die Daten seiner minderjährigen Nutzer:innen nicht ausreichend zu schützen. Mehrere Datenschutzbehörden in der EU, darunter Dänemark, Niederlande und Frankreich, hatten deswegen bereits Verfahren gegen TikTok eingeleitet. Anfang des Jahres hat die irische Datenschutzbehörde alle Verfahren innerhalb der EU an sich genommen, nachdem TikTok seinen Hauptsitz in der EU nach Dublin verlegte.

Laut TikTok-Nutzungsbedingungen muss man mindestens 13 Jahre alt sein, um Tiktok nutzen zu dürfen. Personen unter 18 Jahren benötigen offiziell die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, diese wird jedoch von den Betreibern nicht tatsächlich eingeholt.

Weitere Kritikpunkte und ausgemachte Verstöße listet BEUC in einer 40-Seiten langen Analyse der Nutzungsbedingungen von TikTok.

Eine Sprecherin von TikTok sagte, man habe „eine Reihe von wichtigen Schritten unternommen, darunter auch, dass alle Konten von Nutzer*innen unter 16 Jahren standardmäßig auf ‚privat‘ gesetzt sind. Wir haben außerdem eine In-App-Zusammenfassung unserer Datenschutzrichtlinien mit einem Vokabular entwickelt, das es Teenager*innen leichter macht, unseren Datenschutz-Ansatz zu verstehen. Wir haben immer ein offenes Ohr um zu erfahren, wie wir uns verbessern können. Wir haben den Europäischen Verbraucherverband (BEUC) kontaktiert und würden ein Treffen begrüßen, um ihre Bedenken anzuhören.“

Praktiken sollen untersucht werden

Verbraucher:innenbehörden arbeiten seit rund 15 Jahren europaweit in einem gemeinsamen Netzwerk bei der Durchsetzung von Konsument:innenrecht zusammen. Das Netzwerk, dem in Deutschland das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz angehört, wird von der EU-Kommission koordiniert. Es muss jetzt gemeinsam mit der EU-Kommission darüber entscheiden, ob es die Beschwerde der Verbände aufnimmt und ein Verfahren startet. In vergangenen Jahren ordnete das Netzwerk bereits an, dass Booking.com und Airbnb transparenter über Preise informieren müssen. Auch Facebook und Twitter passten ihre Nutzungsbedingungen nach Beschwerden der Behörden an.

Ein Update der EU-Regeln soll den Behörden künftig die Möglichkeit zu Strafen von bis zu vier Prozent des Umsatzes des Unternehmens in den betreffenden Staaten erlauben, allerdings ist die entsprechende Richtlinie bislang in Deutschland noch nicht umgesetzt.

Der Verband erwarte, dass die Behörden die Tiktok-Praktiken umfassend untersuchten und dagegen vorgingen, teilte BEUC mit. Zudem würden die nationalen Behörden dazu gedrängt, etwas zu unternehmen.

Update 16.02.: Wir haben den Beitrag um ein Statement von TikTok ergänzt.

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