Neues DossierZu Überwachung auf dem Laufenden bleiben

Staatstrojaner, Stille SMS, Videoaufzeichnungen, verknüpfte Datenbestände: Mit zunehmender digitaler Kommunikation und zusätzlichen staatlichen Befugnissen eröffnen sich stetig neue Überwachungsmöglichkeiten. Doch was sieht der Staat, wenn er will? Unser neues Dossier hilft, den Überblick zu behalten.

Glasfaserkabel mit Überwachungskamera
Kabel (Lars Kienle), Kamera (Arno Senoner)

In jeder Legislaturperiode kommen neue, weitreichende Überwachungsgesetze dazu. Sie sind vielfach dokumentiert, manche von ihnen werden nachträglich von Gerichten gekippt. Doch Überwachung ist mehr als die Summe einzelner Gesetze. Nicht alles, was staatliche Stellen tun, lässt sich im Bundesgesetzblatt nachlesen.

Das Gesamtausmaß von Überwachung lässt sich also nicht einfach mit der Anzahl der Überwachungsgesetze hochzählen. Es wächst auch mit der zunehmenden digitalen Kommunikation, die überwacht werden kann, den technischen Möglichkeiten der Behörden und den staatlichen Stellen, deren Aufgaben nicht in Gesetzen festgeschrieben sind.

So entstehen beispielsweise Agenturen wie die ZITiS, die sich um die Entwicklung von Trojanern kümmern. Im Gesetz steht auch nicht, wie viele Personen Geheimdienste mit IMSI-Catchern orten. Oder wie viele verdeckte Ermittler:innen für die Polizei arbeiten.


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Transparenz suchen staatliche Stellen selten von sich heraus. Manches geben sie durch in Pressemitteilungen bekannt, andere Informationen und Statistiken müssen erst via Informationsfreiheitsgesetz befreit werden, einiges bleibt geheim.

Um wen geht es?

In Deutschland gibt es 19 Nachrichtendienste, 16 Landespolizeien und privatwirtschaftliche Unternehmen, die ihnen zuarbeiten und Werkzeuge sowie Fahrzeuge herstellen. Die drei großen Geheimdienste sind bekannt: Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst und Bundesamt für Verfassungssschutz. Dazu kommen 16 Verfassungsschutzbehörden auf Landesebene.

Die Polizeien organisieren sich auf Länderebene eigenständig: So hat jede Landespolizei ihre eigene Struktur. Dazu gehören beispielsweise Akademien, Bereitschaftspolizeien, Kriminalämter, Präsidien und weiteres. Auf Bundesebene gibt es Bundeskriminalamt, Bundespolizei und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Und dann gibt es noch das Zollkriminalamt mit seinen Fahndungsämtern und Außenstellen.

An anderer Stellen kommen einzelne Organisationen wieder zusammen, um sich zu koordinieren: etwa im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) oder dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ). Dazu kommen Institutionen mit speziellen Aufgaben wie die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), die dem Bundesinnenministerium (BMI) unterstellt und mit der Entwicklung von Überwachungswerkzeugen beauftragt ist.

Wen betrifft es?

Überwachung betrifft nicht nur die Überwachten, sie führt auch zu sogenannten Chilling Effects. Diese Einschüchterungseffekte halten Aktivist:innen davon ab, auf Demonstrationen zu gehen, weil sie fürchten, dort mit Kameras erfasst und gerastert zu werden. Sie verunsichern Whistleblower:innen, weil die fürchten müssen, dass Behörden Sicherheitslücken ausnutzen, um mit Trojanern selbst verschlüsselte Kommunikation abzugreifen. Es geht nicht nur darum, dass diese Methoden angewandt werden, sondern auch, welche Probleme sie dabei bereiten.

Daher ist es wichtig, zu wissen, was staatliche Akteure dürfen und können – und was (noch) nicht.

Im Jahr 2017 veröffentlichten wir die „Chronik des Überwachungsstaates“, in der wir Gesetze dokumentieren, die neue Überwachungsmaßnahmen ermöglichen oder bestehende ausweiten. Doch Gesetze bilden nur einen Teil der staatlichen Überwachungsmaßnahmen ab, weil dort meist nur der grobe Rahmen bestimmt wird. Daher haben wir ein Dossier zu staatlicher Überwachung erstellt, in dem wir unsere Veröffentlichungen zu dem Thema sammeln.

Grundrechte gelten für jede:n, jederzeit und überall, sonst wären sie wertlos und hinfällig. Was fehlt ist eine Evaluierung, ob einzelne Überwachungsbefugnisse überhaupt notwendig und verhältnismäßig sind. Und ob diese Verhältnismäßigkeit auch noch gilt, wenn man alle Maßnahmen zusammen betrachtet. Daher erklären wir im ersten Artikel für das neue Dossier, wie eine Überwachungsgesamtrechnung aussehen und was sie bewirken könnte.

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Eine Ergänzung

  1. „stille SMS“ klingt zwar geheimnisvoll und so passend in diesem zusammenhang, klingt für mich aber immer wie „schlafende energie“. verwendet wird allerdings meist paging und nicht SMS.

    das ganze ist allerdings heute im grunde irrelevant, weil die handies sowieso stetig aktiv sind und so ihre zelle stetig aktuell halten.

    und die zelle wird meist mit einem ATI oder ähnlichen funktionen abgefragt, was im netz stattfindet und für das handy garnicht sichtbar ist.

    ich fände es besser, wenn man statt „stille SMS“ den begriff „lokalisierung“ nutzt, denn darum geht es ja letztendlich.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.