Das verheerende Unwetter in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hatte eine Expertin schon Tage vorher kommen sehen – doch die zuständigen Behörden haben die Gefahr offenbar nicht ernst genug genommen. Mit einem umfangreicheren Informationsfreiheitsgesetz hätten sich die Betroffenen besser auf die Katastrophe vorbereiten können, davon ist Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation (OKF) überzeugt. „Sie hätten Daten zu Warnmeldungen und Überschwemmungen anfordern können, außerdem zur Arbeit der Krisenstäbe“, sagte er bei der Vorstellung des neuen Transparenz-Rankings der OKF und des Vereins „Mehr Demokratie“.
Wie schon im ersten Ranking 2017 steht Hamburg mit 66 Prozent Transparenz ganz oben, dicht gefolgt von Schleswig-Holstein und Bremen. „Diese drei Bundesländer veröffentlichen viele Dokumente unaufgefordert, auch Verträge und Gutachten“, sagte Semsrott. Berlin folgt auf Platz vier (61 Prozent). Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes steht erst im unteren Teil der Tabelle und hat nur 37 Prozent erreicht. Schlechter wurden nur die Gesetze aus Baden-Württemberg und Hessen bewertet. In Hessen sind laut Semsrott viele Behörden von der Auskunftspflicht ausgenommen. Ganz am Ende stehen Bayern, Niedersachsen und Sachsen – sie haben überhaupt kein Informationsfreiheitsgesetz. Semsrott: „Das ist nicht angemessen für Verwaltungen des 21. Jahrhunderts.“
Kommt es zum Volksentscheid in Berlin?
Marie Jünemann bezeichnete die Informationsfreiheit gar als Grundrecht. „Alle Verträge, an denen öffentliche Stellen beteiligt sind, sollten ab einem bestimmten Schwellenwert veröffentlicht werden“, sagte die Landesvorständin von „Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg“. Sie ist auch Sprecherin der Initiative Volksentscheid Transparenz Berlin. Die Initiative fordert, dass in Berlin auch bisher geheime Verträge, Treffen mit Lobbyisten und interne Gutachten öffentlich und kostenfrei verfügbar sein sollen.
Doch der Berliner Senat wird den Vorschlag voraussichtlich nicht übernehmen und hat stattdessen einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Wird er umgesetzt, würde sich die Informationsfreiheit in Berlin deutlich verschlechtern, sagte Marie Jünemann. „Der Entwurf enthält mehr Ausnahmen, in denen keine Auskunft mehr gegeben werden müsste. Unter anderem im Bildungs- und Steuerbereich.“ Außerdem würde sich die Antwortfrist der Behörden auf drei Monate verlängern, das sei weltweit eine der längsten Fristen. Die Initiative Volksentscheid Transparenz fordert außerdem, Dokumente aus „korruptionsanfälligen Bereichen“ und zu ausgefallenen Schulstunden öffentlich zu machen. Lehnt das Abgeordnetenhaus ihren Vorschlag endgültig ab, haben die Aktivisten die Option, Unterschriften für einen Volksentscheid zu sammeln.
Auch in Baden-Württemberg gibt es viele Ausnahmen
In Baden-Württemberg hatte die neue grün-schwarze Koalition vereinbart, die Informationsfreiheit deutlich zu stärken. „Mehr Demokratie“ hat dagegen schon konkrete Forderungen gestellt: Unter anderem soll das angekündigte Transparenzgesetz auch für Kommunen gelten, forderte Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie Baden-Württemberg. „Denn dort hängt das Engagement vieler Bürgen direkt vom Zugang zu Informationen ab.“ Händel kritisierte, dass es bisher zu viele Ausnahmen gebe: „Es existiert zum Beispiel keine Abwägungsklausel, mit der geprüft wird, ob das öffentliche Interesse den Schutz von Geschäftsgeheimnissen überwiegt.“
Semsrott lobte, dass die Informationsfreiheit in Thüringen im Vergleich zu 2017 deutlich verbessert wurde. „Die Landesregierung hat viele Ausnahmen abgeschafft.“ Hamburg hat dagegen seinen Vorsprung fast eingebüßt. Seit einer Reform des einst fortschrittlichsten deutschen Transparenzgesetzes Ende 2019 sind anonyme Anfragen nicht mehr möglich. Außerdem können Dritte seitdem die Kontaktdaten der Antragssteller verlangen, wenn sie im Dokument erwähnt werden. Das kann für Journalisten gefährlich sein, außerdem dürfte es gegen EU-Recht verstoßen.
Transparenzhinweis: Arne Semsrott schreibt auch für netzpolitik.org.
