70. GeburtstagKarlsruhe wird’s richten

Das Bundesverfassungsgericht wird heute 70 Jahre alt. Wir geben einen kleinen Rückblick zur Geschichte der roten Roben und erklären, warum die Entscheidungen des Gerichtes für Bürgerrechtler:innen eine so große Bedeutung haben.

Verhandlung in Karlsruhe
Eine mündliche Verhandlung in Karlsruhe 2012. CC-BY-SA 2.0 Mehr Demokratie e.V.

Für Bürgerrechtler:innen ist Karlsruhe ganz oft die letzte Hoffnung. Und viele Menschen im Land vertrauen darauf, dass Karlsruhe die schlimmsten Schnitzer der Gesetzgebung schon wieder korrigieren wird. Karlsruhe genießt ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Gemeint ist natürlich nicht die Stadt, sondern das Bundesverfassungsgericht, das dort seinen Sitz hat. Heute wird es 70 Jahre alt.

Seit dem 28. September 1951 arbeitet Deutschlands höchstes Gericht in Karlsruhe. 16 Richter:innen entscheiden dort, ob die Gesetze dem Grundgesetz entsprechen. Gleichzeitig kann das Bundesverfassungsgericht als einzige Institution des Landes Parteien verbieten.

Beim Bundesverfassungsgericht kann jede:r Bürger:in eine Verfassungsbeschwerde einreichen, im letzten Jahr waren es 5.500. Seit 1951 sind fast eine Viertelmillion Verfassungsbeschwerden beim Gericht eingegangen. Ein großer Teil der Beschwerden wird allerdings abgelehnt, die meisten Verfahren werden schriftlich geführt. Maximal 20 Mal im Jahr gibt es mündliche Verhandlungen und Urteilsverkündungen.

Die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichtes bestimmen Bundestag und Bundesrat. Jeweils die Hälfte der Richter:innen in beiden Senaten wird vom Bundesrat gewählt, die andere Hälfte von einem aus zwölf Mitgliedern bestehenden Wahlausschuss des Bundestages. Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Amtszeit der Richter beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

Schaubild Bundesverfassungsgericht
Aufbau, Aufgaben und Wahl des Bundesverfassungsgerichtes. - CC-BY-NC-ND 3.0 Bundeszentrale für politische Bildung

Als das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit 1951 aufnahm, stand es vor der Herausforderung, dass große Teile der Gesetze noch aus der Kaiserzeit, der Weimarer Republik und der Nazi-Zeit stammten. Dem gegenüber stand mit dem Grundgesetz die freiheitlichste Verfassung, die Deutschland jemals hatte.

Die Rolle des Karlsruher Gerichts war dabei nicht unumstritten. Der damalige Bundesjustizministers Thomas Dehler warf dem Gericht 1952 vor, dass es sich zu „einer Überregierung mit gesetzgebender Gewalt“ ausgestalten wolle. Er wollte, dass das Gericht dem Justizministerium unterstellt ist wie jedes andere Gericht. Am Ende setzte sich das Bundesverfassungsgericht durch – und wurde zu einer unabhängigen Institution im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Deutschlands, das immer wieder mit wichtigen Entscheidungen in den politischen Prozess eingreift.

Grundrechte schaffen und hüten

Für Datenschützer:innen ist in Karlsruhe das Jahr 1983 von besonderer Bedeutung. Damals schuf das Bundesverfassungsgericht mit dem „Volkszählungsurteil“ ein neues Grundrecht, das nicht direkt im Grundgesetz steht: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen.

Karlsruhe sah darin einen „nachhaltigen Einschüchterungseffekt“, der dazu führt, dass Menschen ihre Freiheitsrechte nicht mehr wahrnehmen und damit ihre Persönlichkeit nicht mehr frei entfalten können. Deshalb müsse jedem ein Selbstbestimmungsrecht über seine Daten zustehen.

Für das Versammlungsrecht wichtig war der Brokdorf-Beschluss von 1985. Damals befasste sich das höchste Gericht erstmals mit dem Versammlungsrecht und legte es in einer Grundsatzentscheidung zu Gunsten von Demokratie und Demonstrierenden aus. Der Beschluss sieht hohe Hürden für Demonstrationsverbote vor und niedrige Hürden für Bürger:innen, um eine Demonstration durchzuführen.

Doch nicht immer sind Entscheidungen des Gerichtes für Datenschützer und Überwachungsgegner:innen zufriedenstellend. So hielt das Bundesverfassungsgericht das BND-Gesetz 2020 zwar für verfassungswidrig, segnete aber das Mittel der Massenüberwachung generell ab. Das Bundesverfassungsgericht ist durch die Wahl der Richter:innen durch Bundestag und Bundesrat immer auch ein Spiegel der Politik, selbst wenn es bei vielen Gesetzen Änderungen anmahnt.

Spannung mit dem EuGH

Mit der Europäischen Union hat der auch schon 1952 gegründete Europäische Gerichtshof immer mehr an Bedeutung gewonnen. Jurist:innen sind sich uneinig, ob der EuGH in der juristischen Praxis nicht über dem Bundesverfassungsgericht steht, auch wenn dies nirgendwo festgeschrieben ist. So herrscht ein Spannungsverhältnis zwischen den beiden höchsten Gerichtshöfen, weil mit der EU europäisches Recht über deutschem Recht steht, das Bundesverfassungsgericht aber der oberste Hüter des deutschen Rechtes ist.

Das Gericht selbst begeht seinen Geburtstag mit einem Ausstellungs-Cube in der Karlsruher Innenstadt und einem LED-Laufband auf dem Balkon des Sitzungssaalgebäudes des Bundesverfassungsgerichts. Darauf ziehen Tag und Nacht die wichtigsten Daten und Entscheidungen aus den vergangenen 70 Jahren vorbei.

Weitere Informationen zum 70. Geburtstag gibt es in der ARD-Reportage „Da geh‘ ich bis nach Karlsruhe“ und in einem Dossier der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Die scharlachroten Roben der Richter:innen wurden übrigens von der Kostümabteilung des Badischen Staatstheaters geschneidert. Sie werden heute immer weitergegeben und umgeschneidert. Die Geschichte der Roben erzählt ein Artikel in der Legal Tribune Online.

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