Dual-Use-VerordnungEU verwässert neue Regeln für Überwachungsexporte

Eine neues EU-Gesetz schafft erstmals europaweite Regeln für Exporte von Überwachungstechnologie. NGOs kritisieren das Verhandlungsergebnis aber als „frustrierenden Kompromiss“.

Spionagetechnologie
Historische Dual-Use-Technologie: Diese Verschlüsselungsmaschine steht heute im Museum in Bletchley Park. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Alex Motoc

Die Europäische Union hat sich auf Exportkontrollen für Überwachungstechnologie geeinigt. Erstmals sollen europaweit Staatstrojaner und andere Spionagetechnik unter Ausfuhrbeschränkungen für militärisch verwendbare Technologie fallen. Doch NGOs wie Reporter ohne Grenzen und Amnesty International Deutschland kritisieren, das Endergebnis sei bei den Verhandlungen verwässert worden.

Immer wieder wird bekannt, dass Firmen aus Europa Überwachungstechnologie an autoritäre Regime verkaufen. In einigen Staaten wird europäische Technologie zur Überwachung von Oppositionellen und Journalist:innen eingesetzt. Deutsche Behörden ermitteln etwa wegen Vorwürfen gegen die Firmengruppe Finfisher in München, Überwachungstechnologie wie Staatstrojaner an autoritäre Regierungen wie jene in Äthiopien, Bahrain oder Ägypten verkauft zu haben.

Die EU arbeitet seit 2016 an einer Reform der Dual-Use-Verordnung. Diese beschränkt bisher den Export von militärisch nutzbaren Gütern wie Lasertechnik oder Nuklearmaterial, weist allerdings Schlupflöcher bei digitaler Technologie auf. Die nun diskutierte Reform soll verhindern, dass digitale Überwachungsmittel aus Europa für Menschenrechtsverletzungen genutzt werden.

Doch Wirtschaftsverbände und einige EU-Staaten drängten im Vorfeld auf eine Verwässerung der Verordnung. Ein Verbund von NGOs warnte hingegen vor faulen Kompromissen. In einem Positionspapier forderte eine Gruppe von Menschenrechtsorganisationen, einen Entwurf des deutschen Ratsvorsitzes deutlich nachzubessern.

Am Montagabend verkündeten Verhandler:innen von Parlament, Rat und Kommission eine Einigung über einen endgültigen Entwurf für die neue Verordnung. Der Text liegt bislang nicht vor, er dürfte aber weitgehend mit dem zuletzt bekannten Entwurf des Ratsvorsitzes übereinstimmen.

EU führt Liste mit kritischen Exporten

Der bislang bekannte Verordnungsentwurf schreibt vor, dass die EU-Kommission künftig eine Kontrollliste von Technologien und Zielländern führen soll, die vor einem möglichen Export einer Prüfpflicht unterliegen. Dazu könnte etwa Software zur Gesichtserkennung zählen. Diese Liste beruht auf Einstimmigkeit der EU-Staaten, verpflichtet die Staaten aber rechtlich nicht, Exporte tatsächlich zu untersagen. Explizit ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind darüber hinaus Verschlüsselungsprodukte und unter gewissen Umständen der unternehmensinterne Technologietransfer.

Überdies sollen Unternehmen unabhängig von der Liste verpflichtet sein, Exporte auf Risiken für den Menschenrechtsschutz zu prüfen und an die nationalen Behörden zu melden. Diese sollen ihrerseits eigenständig prüfen, ob die Technologie in den Händen des Empfängers zu menschenrechtswidriger Überwachung missbraucht werden könnte. Die Kontrolle liegt damit in der Hand der Mitgliedsstaaten, auch wenn es verstärkte Kooperation untereinander geben soll.

Es sei ein langer Weg zur Einigung gewesen, da „einige Mitgliedsländer, die sich der eigenen Industrie verpflichtet fühlten, sich gewehrt haben“, sagt der SPD-Abgeordnete Bernd Lange, der an der Verordnung mitverhandelt hat. Insbesondere Finnland, Schweden und Frankreich hätten gebremst. Allerdings soll auch Deutschland lange eine Einigung verhindert haben, um seine eigene Überwachungsindustrie zu schützen, wie die EU-Nachrichtenseite Euractiv damals berichtete.

Die EU-Abgeordnete Markéta Gregorová von der tschechischen Piratenpartei äußert Besorgnis, dass die Umsetzung der neuen Regeln in den Händen der Mitgliedsstaaten liege. Sie zeigte sich gegenüber Euractiv dennoch vorsichtig optimistisch. „Unsere Hauptanliegen […] wurden berücksichtigt. Auch wenn ich der Umsetzung weiterhin etwas skeptisch gegenüberstehe, stellt dies ein Vertrauensvorschuss des Europäischen Parlaments dar sowie einen Kompromiss für die Mitgliedstaaten.“

„Frustrierender Kompromiss“

NGOs äußern sich hingegen kritischer. „Nach vier Jahren stockender Verhandlungen ist dies aus zivilgesellschaftlicher Perspektive ein frustrierendes Ergebnis“, sagt Lisa Dittmer von Reporter ohne Grenzen. „Dem ehemals ambitionierten Vorhaben, Medienschaffende und Menschenrechtsverteidiger wirksam vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, wird der uns bekannte Kompromiss nicht gerecht.“

„Ohne umfassendere Sorgfaltspflichten der Firmen und verbindliche und einheitliche Kontrollvorgaben der EU-Staaten werden Unternehmen auch weiterhin Wege finden, ihre Produkte an autoritäre Regime zu verkaufen. Die EU müsste deutlich schneller und proaktiver ihre Werte durchsetzen, statt dem Handel um Jahre oder gar Jahrzehnte hinterher zu hecheln.“

Ähnlich fällt das Urteil von Lena Rohrbach von Amnesty International Deutschland aus. „Die Zwischenbilanz der Dual-Use-Reform nach dem letzten Trilog ist durchwachsen.“ Zwar gebe es Fortschritte bei der Transparenz, die EU-Staaten müssten künftig etwa über erfolgte Exportgenehmigungen berichten.

Doch die NGO-Expertin kritisiert, dass die Kontrollliste der EU rechtlich unverbindlich sei und durch einzelne Mitgliedsstaaten blockiert werden könne. „Technologieexporte mit hohen Menschenrechtsrisiken bleiben offenbar unreguliert, wenn sie nicht heimlich erfolgen, etwa öffentliche Videoüberwachung mit Gesichtserkennung. Insgesamt bleibt die Reform hinter ihrem Anspruch zurück, Menschenrechte künftig umfassend zu schützen.“

Mit der Einigung auf einen Kompromisstext geht das Gesetz zur endgültigen Zustimmung zurück an das EU-Parlament und den Rat der Mitgliedsstaaten. Die Verordnung soll nach Erwartungen im Frühling 2021 in Kraft treten.

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