Verwaltungsgericht: Ministerien müssen Protokolle von Beiräten herausgeben

Sich selbst für geheim zu erklären, reicht nicht aus: Das Verwaltungsgericht Berlin hat nach einer Klage entschieden, dass das Bundesfinanzministerium die Protokolle seines Beirats herausgeben muss. Die Beamten sehen die öffentliche Sicherheit gefährdet.

Frankfurter Bankenviertel: Wie will der Beirat des Finanzministeriums Banken regulieren? CC-BY-NC-ND 2.0 Andreas Wecker

Das Verwaltungsgericht Berlin hat nach einer Klage von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte entschieden, dass Beiräte von Bundesministerien transparenter werden müssen. Das Finanzministerium ist laut Gericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet, die Protokolle seines wissenschaftlichen Beirats zwischen 1998 und 2018 herauszugeben. Zuvor hatten ausgerechnet die für Transparenz zuständigen Beamten im Ministerium mit einer Satzungsänderung des Beirats versucht, die Geheimhaltung der Protokolle sicherzustellen.

Der wissenschaftliche Beirat wird durch Steuergelder finanziert und berät das Finanzministerium regelmäßig zu Themen wie der Einkommens- oder Unternehmensbesteuerung. Das Ministerium bezeichnet den Beirat als sein „wissenschaftliches Gewissen“. Wie groß der Einfluss des Gremiums auf politische Entscheidungen tatsächlich ist, wird dank der Klage bald offengelegt werden müssen. Allerdings hat die Behörde bereits in der Verhandlung durchblicken lassen, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen könnte.

Wer berät das Finanzministerium?

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist das Ministerium außerdem dazu verpflichtet, per Drittbeteiligungsverfahren zu klären, welche Namen in den Teilnehmerlisten der Beiratssitzungen geschwärzt werden müssen. Teilnehmerinnen werden also gefragt, ob ihre Daten herausgegeben werden dürfen. Namen in den Protokollen selbst werden geschwärzt.

Das Finanzministerium argumentierte vor dem Verwaltungsgericht, dass der Schutz behördlicher Beratungen und die öffentliche Sicherheit gegen die Herausgabe der Protokolle sprechen würden. Die Behördenvertreter argumentierten, es reiche zur Geheimhaltung aus, wenn Beiratsmitglieder per Handschlag auf ihre Verschwiegenheit hingewiesen werden. In diesem Fälle könne das Informationsfreiheitsgesetz nicht gelten. Zudem würden die Persönlichkeitsrechte der Beiratsmitglieder durch eine Veröffentlichung beschnitten.

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts dürften nicht nur die Protokolle des Beirats beim Finanzministerium, sondern auch die Sitzungsprotokolle aus den über 100 weiteren Beiräten der Bundesregierung ab sofort anfragbar sein.

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