Österreichs Presse erhält künftig etwas mehr Zugang zu Behördeninformation

Österreichische Ministerien und Ämter schützen heikle Dokumente gerne vor dem Licht der Öffentlichkeit. Doch neue Entscheidungen stärken die Informationsfreiheit. Journalisten erhalten in Zukunft ein wenig einfacher Auskunft vom Staat.

Belvedere Wien
Herrschaftlicher Ausblick: Die Stadt Wien lässt Journalisten bei Auskunftsersuchen gerne abblitzen – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com daniel plan

Das österreichische Parlament scheiterte vor einem Jahr daran, dem Land endlich ein ordentliches Gesetz zur Informationsfreiheit zu verpassen. Welche Partei eine Einigung blockierte, ist bis heute nicht öffentlich bekannt, denn verhandelt wurde hinter verschlossenen Türen. Österreich ist und bleibt ein Modell an Intransparenz: Ein internationaler Vergleich über den Zugang zu Behördeninformation in hundert Staaten sieht Österreich auf dem letzten Platz. Das Recht auf Auskunft vom Staat wird durch ein striktes Amtsgeheimnis ausgehebelt. Doch nun gab es zwei Teilerfolge im Kampf um Informationsrechte.

Ministerien und Behörden in Österreich geben sich generell gerne geheimniskrämerisch. Der Journalist Markus Hametner wollte das vor zwei Jahren nicht mehr hinnehmen und klagte. Hametner und das von ihm mitorganisierte Forum Informationsfreiheit nahmen zwei Fälle aufs Korn: Die Stadt Wien prahlte damit, unter ihren Mitarbeitern Vorschläge für Effizienzmaßnahmen zu sammeln – sie verweigerte Hametner aber, diese herauszugeben. Das Land Niederösterreich hingegen wollte Regierungsbeschlüsse zu einer umstrittenen Stiftung geheim halten, die Landesgelder erhielt.

Nach langem juristischen Ringen siegte Hametner zuletzt vor der obersten Instanz, dem österreichische Verwaltungsgerichtshof. Die Behörden müssen nun die angeforderten Dokumente herausrücken.

Keine pauschale Verschwiegenheitspflicht

Das Urteil der österreichischen Höchstrichter räumt speziell der Presse größere Auskunftsrechte ein. Wenn die Anfrage darauf abziele, Informationen für ein „Forum öffentlicher Debatte“ zu beschaffen, dürften sich Behörden nicht mehr einfach auf Ausnahmen berufen. Eine Auskunft könne etwa nicht pauschal mit der Begründung verweigert werden, dass diese mit vertraulichen Angelegenheiten in Zusammenhang stehe. Die Behörde müsse alle Informationen herausgeben, für die keine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht bestehe, erläuterte das Gericht in einer Pressemitteilung.

Hametners Arbeitgeber meldete diese Woche einen weiteren Erfolg. Das von Red-Bull-Gründer Dietrich Mateschitz finanzierte Investigativmedium Addendum hatte bei rund 2.000 Gemeinden in Österreich gefragt, welche Sport- und Kulturförderungen sie in vergangenen Jahren vergeben hatten. Daraufhin waren den Journalisten Gebührenbescheide in der Höhe von tausenden Euro ins Haus geflattert. Das Finanzamt beschied Addendum nun, dass dies nicht zulässig sei. Das Medium schreibt dazu:

Die nunmehrige Erledigung des Finanzamts ist tatsächlich ein Erfolg für die journalistische Arbeit in Österreich. In ihr wird festgestellt, dass, sofern aus der Anfrage klar ersichtlich ist, dass ein öffentliches Interesse auf Berichterstattung, Information, Kenntnis der Faktenlage, Recherche und Datenanalyse oder dergleichen vorliegt, und diesem durch Publikation in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Medium nachgekommen werden soll, keine Gebühr anfällt.

Weitere Klagen laufen

Die beiden Weichenstellungen erleichtern die investigative Arbeit von Journalisten. Allerdings hält Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit die Arbeit für noch lange nicht getan. „Wir haben zahlreiche Beschwerden und Klagen am Laufen, um vor Gericht mehr Transparenz durchzusetzen – davon alleine vier Verfahren zur Gebührenfrage“, schrieb Huter an netzpolitik.org. Er führte aus:

Es ist wichtig, dass Journalisten Klarheit haben, dass ihre Anfragen keinen Gebühren unterliegen. Diese Klarheit fehlt aber weiterhin für alle anderen Akteure, die Anfragen im öffentlichen Interesse stellen und damit zu öffentlichen Diskussionen beitragen wollen. […] Die aktuelle Regelung in Österreich birgt weiterhin das Risiko, dass einer NGO existenzbedrohende Gebührenforderungen drohen können – etwa, wenn wie in unserem Fall, statistische Angaben zu Wahldaten nur bei den Gemeinden liegen und deshalb für eine Recherche mehrere Hundert Anfragen notwendig sind.

Als weiteres Problem benennt Huter die Ansicht des Finanzamtes, dass die Darstellung des „öffentlichen Interesses“ eine Bringschuld des Anfragestellers sei. „Anfragen seien nur gebührenfrei, wenn aus ihnen eindeutig hervorgeht, dass sie im öffentlichen Interesse seien.“ Die aktuellen Fälle hätten aufgezeigt, wie willkürlich einzelne Behörden Gebühren in unterschiedlicher Höhe verteilten. Die Kommunen könnten durch Gebühren weiter öffentliche Diskussionen und Kontrolle verhindern. Bis zu echter Informationsfreiheit in Österreich ist noch einiges zu tun.

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2 Ergänzungen

  1. Gibt es eigentlich auf EU-Ebene Vorgaben für Transparenzpflichten der Mitgledsstaaten? Wenn ja, wie effektiv werden speziell diese von Österreich umgesetzt?

  2. Also ich habe mich leider nicht näher damit beschäftigt bisher, aber ohne weitere Anmerkungenauf das rti-rating zu verweisen – ein System in dem Schweden und Russland ähnlich informationsfreundlich erscheinen – scheint mir doch ein bisschen dünn. Auch wenn es die These toll stützt und der mangelhafte Zugang in Deutschland und Österreich nicht von der Hand zu weisen ist.

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