Mit Ablauf der verlängerten Testphase zur Gesichtserkennung startet am Berliner Bahnhof Südkreuz ein weiteres Pilotprojekt zur Überwachung. Zusammen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei testet die Deutsche Bahn den Einsatz von Technik zur Erkennung und Intervention bei auffälligem Verhalten. Hierfür werden „Gefahrensituationen“ definiert, die dann mithilfe „intelligenter Videoanalysesysteme“ automatisiert aufgespürt werden sollen.
Auf eine schriftliche Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Alexander Ulrich macht das Ministerium jetzt Angaben zu sechs Szenarien, die von der Technik erkannt werden sollen. Dabei handelt es sich sämtlich um Funktionen in Echtzeit. Als siebte Funktion soll die Überwachung von Personen und Menschenansammlungen auch nachträglich möglich sein. Hierfür wird archiviertes Videomaterial genutzt, indem etwa Personen anhand ihrer Gesichter, Kleidung oder mitgeführten Sachen markiert und in den Videodaten gesucht werden.
Die Szenarien im Einzelnen:
Das Innenministerium listet in seiner Antwort folgende Szenarien auf:
- „Abgestellte Gegenstände“: Durch die Systeme sollen Gegenstände erkannt werden, die im Bahnhof für einen bestimmten Zeitraum allein stehengelassen wurden. Dabei geht es sowohl um verdächtige Gegenstände als auch um nur vergessene Taschen oder Koffer. Die Videobilder der Gegenstände sollen dann den Beobachtern automatisiert angezeigt werden.
- „Betreten festgelegter Bereiche“: Bestimmte Bahnhofsbereiche, etwa Gleise oder der Eingang zu einem Tunnel, werden vordefiniert. Betritt ein Mensch diesen Gefahrenbereich, soll dies automatisiert erkannt und durch die Systeme gemeldet werden.
- Liegende (hilfsbedürftige) Person: Liegt ein Mensch auf dem Bahnsteig oder einer Treppe, soll dies ebenfalls automatisiert erkannt und durch die Systeme gemeldet und die Videobilder dem Beobachter aufgeschaltet werden. Damit sollen Gefahrensituationen schnell erkannt werden, bei denen eine Person z.B. gestürzt oder zusammengebrochen ist.
- „Personenströme/Ansammlungen“: Läuft eine größere Menschenmasse schnell auseinander oder strömen Menschen schnell zu einer bestimmten Stelle, kann das Anzeichen für eine Gefahrensituation sein. Die Systeme sollen dies erkennen und die Videobilder den Beobachtern automatisiert anzeigen.
- „Nachvollziehen der Position von einzelnen Personen/Gegenständen in Bahnhöfen“: Die Systeme sollen nach Markierung einer bestimmten Person oder eines bestimmten Gegenstandes nachvollziehen können, ob und wo sich diese Person/dieser Gegenstand im Bahnhof befindet bzw. befand. Dies soll dabei helfen, z. B. einen abgestellten Gegenstand einer Person zuordnen zu können und zu erkennen, ob diese Person sich noch und gegebenenfalls wo im Bahnhof aufhält.
- „Personenzählung (insb. Bahnsteigüberfüllung)“: Die ungefähre Anzahl der sich im Bahnhof und insbesondere auch auf einem Bahnsteig befindlichen Personen soll durch die Systeme erkannt werden. So soll z. B. die Gefahr einer Bahnsteigüberfüllung schnell und automatisiert erkannt werden, so dass diesbezügliche Maßnahmen frühzeitig eingeleitet werden können.
- „Retrograde Auswertung von Videodaten“: Es sollen die gleichen, unter 1. bis 6. genannten Funktionalitäten der Liveanalyse anhand der am Bahnhof aufgezeichneten Videodaten retrograd erkannt und ausgewertet werden.
Auswahl aufgrund vorangegangenen Erprobungen an Flughäfen
Seit Beginn des Projekts hatte das Innenministerium nur zögerlich Angaben zu den beteiligten Firmen gemacht. Für die Beschaffung ist grundsätzlich die Deutsche Bahn AG zuständig, die das Projekt als Hausherrin offiziell verantwortet. Eine Ausschreibung erfolgt nicht. Stattdessen werden in einer Marktabfrage verschiedene Hersteller zu den Funktionalitäten ihrer Soft- und Hardware befragt, anschließend wird der Auftrag „freihändig“ vergeben. Aus diesem Grund wurden die Produkte der ersten Projektphase angeblich erst kurz vor Beginn ausgewählt. Getestet wurden demnach ein Gesichtserkennungssystem der Firma Idemia (früher Morpho), außerdem die Software Bio Surveillance Next von Herta Security und EXAV-FRS 2.0 von AnyVision.
Mit der Auswahl der drei Systeme zur Gesichtserkennung sei nach Angaben des Bundesinnenministeriums „ein repräsentativer Ausschnitt der am Markt befindlichen besonders leistungsfähigen Algorithmen“ getroffen worden. Die Entscheidung erfolgte aufgrund internationaler Studien oder vorangegangenen Erprobungen an Flughäfen. Entscheidend sei zudem gewesen, dass die Produkte nicht nur auf die zusätzlich am Südkreuz montierten Kameras zugreifen, sondern auch die Videobilder der bereits bestehenden Anlagen der Deutschen Bahn AG nutzen können. Dies dürfte auch für die zweite Projektphase maßgeblich sein.
Systeme zur Erkennung von abweichendem Verhalten
In der jüngsten Antwort auf die schriftliche Frage nennt das Ministerium erstmals die infrage kommenden Hersteller und Produkte für die Fortsetzung des Pilotprojekts. Aufgelistet werden jene Firmen, bei denen die Deutsche Bahn AG für die Bundespolizei und das BKA eine Marktanfrage gestellt haben:
- Briefcam Insight and Protect (Briefcam)
- GREENAGES Citywide Surveillance (Fujitsu)
- Hitachi Video Analytics (HVA) (Hitachi)
- IBM Intelligent Video Analytics (IVA) (IBM)
- IDOL (MicroFocus)
- IPS Public Transport Protection (Securiton)
- Situational Awareness Builder (Get2Know)
Alle Produkte können abweichendes Verhalten erkennen, in den Funktionalitäten existieren jedoch einige Unterschiede. Während die Software der deutschen Firma IPS lediglich die Bewegung von Personen überwacht, können die anderen Anwendungen auch Gesichter und bestimmte Gegenstände erkennen und verfolgen, Personen zählen, andere Sensoren wie die Nummernschilderkennung einbinden oder Trends ermitteln. Einige Hersteller werben außerdem damit, dass ihre Technik auf künstlicher Intelligenz basiert.
Womöglich kein „Nichterkennungsbereich“ in der zweiten Projektphase
Die Marktanfrage der Deutschen Bahn AG für eine „Software zur Videoanalyse“ endete am 18. Mai. Welche Software schließlich für die Tests ausgewählt wird, ist noch nicht bekannt. Die Firmen sind dann für die Lieferung, Einrichtung sowie die regelmäßige Wartung der Systeme zuständig. Eine weitere Kleine Anfrage soll jetzt die Kosten für die Technik in Erfahrung bringen.
Für den ersten Projektabschnitt hatten die Beteiligten die überwachten Bahnhofsbereiche kenntlich gemacht. Wollten die Reisenden nicht von den eigens aufgehängten Kameras aufgenommen werden, konnten sie andere Zugänge oder Rolltreppen („Nichterkennungsbereich“) nutzen. Weder die Deutsche Bahn AG noch das Bundesinnenministerium haben bislang erklärt, wie dies im zweiten Projektabschnitt gehandhabt werden soll. Wenn auch auf die anderen Kameraanlagen im Bahnhof zugegriffen wird, ist es vermutlich unmöglich, sich der Überwachung zu entziehen.
