Das Videoportal Youtube hat die Verbreitung eines Videos eingeschränkt, das Gewalthandlungen gegen das Künstlerkollektiv Zentrum für politische Schönheit (ZPS) zeigt. Das Video ist in Deutschland, weiten Teilen von Europa und in französischen Überseeterritorien nicht mehr verfügbar. Für Nutzer aus anderen Ländern wird ein Warnhinweis gezeigt, gleichzeitig sind Kommentare, Teilen und das „Mag ich“-Symbol deaktiviert. (Update: Das Video ist jetzt wieder normal verfügbar.)
Die Künstler hatten vor knapp zwei Wochen dem rechtsradikalen AfD-Politiker Björn Höcke ein kleines Holocaust-Mahnmal neben sein Wohnhaus gestellt und behauptet, dass sie ihn zehn Monate überwacht hätten. Neben einer kontroversen medialen Debatte, kam es vor Ort zu Angriffen auf Journalisten und Künstler, Drohanrufen sowie Vandalismus am Kunstwerk selbst. Am vergangenen Wochenende zerstachen Unbekannte die Autoreifen von Mitgliedern des Kollektivs. Diese Gewalt zeigt das Video in einem Zusammenschnitt.
Die Begründung für die jetzige Einschränkung bleibt sehr vage. In der Nachricht von Youtube an das ZPS, die netzpolitik.org vorliegt, heißt es: „Strikt verboten sind auf YouTube jedoch Hassreden oder Inhalte, die zu Gewalt auffordern oder diese verherrlichen. Gemeldete Videos, die nicht eindeutig gegen die Community-Richtlinien verstoßen, aber potenziell kontroverse oder beleidigende Inhalte zeigen, bleiben in einigen Fällen verfügbar, einige Funktionen werden jedoch deaktiviert.“
Das Video ist lediglich ein Zusammenschnitt von Aufnahmen des MDR, von Spiegel TV, einem Livestream der rechtsradikalen Compact-Konferenz und von den Webcams, die am Mahnmal in Bornhagen installiert sind. Letztere Aufnahmen zeigen Versuche der Zerstörung eben dieser Kamera und einer der aufgestellten Stelen. Kritisch am Video des Zentrums könnte Youtube einzig die namentliche Nennung von Björn Höckes Webmaster bewertet haben. Dieser ist als Teil eines rechten Mobs auf dem Video zu sehen, der die anwesenden Journalisten bedrängt und beschimpft. Doch die Begründungen des Unternehmens sind so allgemein, dass die Urheber gar nicht wissen können, was sie denn falsch gemacht haben und wie sie die Einschränkung wieder loswerden können.
Maßnahmen gegen Künstler von Youtube, Facebook und Vimeo

Die jetzige Einschränkung ist nicht das erste Vorgehen von sozialen Netzwerken gegen die Aktionskünstler. Zuletzt sperrte Youtube vorübergehend deren gesamten Account, hob aber die Sperre nach Berichterstattung kurzfristig wieder auf. Dann belegte Facebook nach Angaben des Zentrums für politische Schönheit dessen künstlerischen Leiter Philipp Ruch kurzfristig mit einer Sperre. Auch diese wurde nach kurzer Zeit wieder aufgehoben. Facebook entschuldigte sich später gegenüber Ruch für die „versehentliche Löschung“ eines Posts.
Auch die Videoplattform Vimeo hat ein Video zur Aktion gelöscht. Auf diese Plattform waren die Künstler ausgewichen, als Youtube ihren Kanal zeitweilig dichtmachte. Vimeo begründete das Herunternehmen damit, dass das Video die Privatsphäre eines Dritten verletze.
Wenn Konzerne anfangen, Kunst zu drosseln
Bei allen Interpretationsmöglichkeiten wirft das Vorgehen der sozialen Netzwerke zum wiederholten Male die Frage auf: Wer darf kontrollieren, was in der Öffentlichkeit sichtbar sein soll? Welche Mechanismen bestimmen die Moderationsentscheidungen marktdominanter Datenkonzerne? Können gut organisierte Netzwerke durch massenhaftes Melden den Lösch- oder Sperrprozess beschleunigen? Ist es legitim, dass Youtube & Co die Verbreitung von umstrittener Kunst drosseln? Und was heißt das für die Zukunft der Kunst?
Bei politischen Videos hingegen, etwa wenn der Präsident der Vereinigten Staaten brachiale Gewaltvideos herumreicht, dann hat das Neuigkeitswert, dann bleibt auch stehen, was glasklar gegen die Community-Richtlinien verstößt. Die fehlende Transparenz der Plattformen wird hier mit doppelten Standards fortgeführt.
Für Aktionskünstler und Aktivisten zeigt das Beispiel der inhaltlichen Eingriffe, dass die sozialen Netzwerke mittlerweile Inhalte sehr schnell herunternehmen, auch wenn diese nicht zweifelsfrei als strafrechtlich relevant einzuschätzen sind. Nur wer sich wie das ZPS lautstark und medienwirksam wehrt, kann auf die Wiederherstellung seiner Inhalte drängen.
Update, 5.12.
Youtube hat das Video in der Nacht auf den 5.12. wieder auf normal verfügbar geschaltet.
