Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, kritisiert indirekt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Vier Tage, nachdem das Gesetz mit den Stimmen seiner Partei im Bundestag verabschiedet wurde. In einem Interview mit der taz fordert Fechner, dass betroffene Bürger einen Rechtsanspruch gegen soziale Netzwerke erhalten sollten. Sie könnten dann verlangen, dass ein zu Unrecht gelöschter Post wiederhergestellt werde.
Auf die Frage, warum dies denn nicht gleich im Gesetz verankert wurde, sagt er:
Das hätten wir gerne gemacht. Aber wenn wir in das Gesetz eine neue Pflicht für Unternehmen eingefügt hätten, dann hätten wir das Gesetz bei der EU neu notifizieren müssen. Wir hätten dann erneut drei Monate warten müssen, ob es Bedenken der EU-Kommission oder anderer EU-Staaten gibt. Das Gesetz hätte also nicht mehr in dieser Wahlperiode verabschiedet werden können.
Man darf gespannt sein, ob die Änderung kommt. Wenn denn die SPD in einer zukünftigen Bundesregierung vertreten ist.
