Am vergangenen Freitag hat es große Aufregung um die angeblich geplanten Hintertüren für Polizei und Geheimdienste in allen digitalen Geräten gegeben. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte einen Entwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) in diese Richtung interpretiert, weil im – noch nicht öffentlichen – Text von Unionsinnenministern offenbar die Rede von einer „technikoffenen“ Formulierung des Gesetzes ist.
Das Bundesinnenministerium dementiert nun diese Darstellung. Allerdings können Teile des Dementis als überspezifisch gewertet werden. So heißt es in einem Tweet des Ministeriums „Nein, das #BMI plant NICHT, #Alexa & Co. als Überwachungsinstrumente zu missbrauchen.“ Ein vollständiger Widerruf hätte das Wort „einzusetzen“ genutzt und damit für mehr Klarheit gesorgt.
Im getwitterten Video sagt der Sprecher des Ministeriums, es gehe „nicht um Totalüberwachung“. Auch nicht um den Zugriff auf Smart-TVs, Laptops und Computer. Es ginge darum, dass die Polizeien heute Überwachung nach richterlichem Beschluss nicht umsetzen könnten, weil sie an der technischen Weiterentwicklung von Alarm- und Sicherheitssystemen scheitern würden. Es gehe bei den geplanten Maßnahmen nicht um informationstechnische Systeme, sondern vor allem darum, in Wohnungen und Autos Überwachungsmaßnahmen zu ermöglichen. Hier möchte das BMI, dass in Zukunft „die Hersteller den Polizeien helfen bei der Ausübung der Befugnisse“. Bei „Schwerstkriminalität“, wie BMI-Sprecher Dimroth betont.
Nicht eindeutig: Was ist ein technisches Mittel?
Christian Rath, der rechtspolitische Korrespondent der taz, sieht die Abgrenzung angesichts der Paragraphen nicht so eindeutig wie das BMI:
De Maizière wolle der Polizei nicht den Zugriff auf Mikrofone von Laptops, Tablets und Smart-TVs erleichtern. Die Nutzung der Mikrofone in „informationstechnischen Systemen“ sei der Polizei zum Abhören von Wohnungen und Autos gar nicht erlaubt. Eindeutig ist das aber nicht. Die entsprechenden Paragraphen der Strafprozessordnung (100c und 100f) sprechen ganz neutral von „technischen Mitteln“.
Am Ende des Videos fasst der Sprecher des BMI im Video noch einmal zusammen:
Es geht nicht um Totalüberwachung, es geht nicht um die Ausweitung von Befugnissen, es geht nicht um den Zugriff auf Endgeräte wie Smartphones und Laptops und ähnliches. Es geht schlicht darum, die bestehenden Befugnisse bei der Wohnraumüberwachung und der Überwachung außerhalb von Räumen auch umsetzen zu können.
Was genau geplant ist, geht aus dem Statement nicht hervor. Doch selbst wenn es lediglich darum ginge, Hintertüren bei Alarmanlagen von Autos und häuslicher Sicherheitstechnik zu schaffen, wäre das eine Schwächung dieser Systeme. Denn solche extra geschaffenen Schwachpunkte dürften unter professionellen Autoknackern und anderen Kriminellen schnell die Runde machen. Missbrauch ist dann vorprogrammiert, was wiederum die Sicherheit aller Bürger verschlechtern würde.
Eine wirkliche Klärung über die geplante Maßnahme kann nur der Text bringen, der nach der Innenministerkonferenz am 7. und 8. Dezember veröffentlicht wird.
