„Frontalangriff auf den Journalismus“ – Großbritannien will Geheimnisverrat härter bestrafen

In ungewohnter Schärfe kritisieren Medien- und Bürgerrechtsorganisationen die Pläne der britischen Regierung, die Berichterstattung über geheime Dokumente mit drakonischen Strafen zu belegen. Hinzu kommt, dass die Gesetzeskommission behauptet, zivilgesellschaftliche Organisationen konsultiert zu haben – diese das jedoch abstreiten.

MI6 Zentrale in London” von Mark Hillarylizensiert unter CC BY 2.0

Großbritannien plant, die Höchststrafe für Personen, die geheime Dokumente weitergeben, von zwei auf 14 Jahre Haft anzuheben. Zudem betreffen die Vorschläge einer Gesetzeskommission nicht nur die Whistleblower selbst, sondern auch Journalisten. Künftig soll neben dem „Teilen“ der Informationen bereits das „Erhalten und Sammeln“ strafbar werden. Außerdem sollen mit der Novelle auch „sensible Informationen“ über die Wirtschaft, welche die nationale Sicherheit gefährden, unter das Gesetz fallen.

Das Gesetz soll den Official Secrets Act von 1989 ablösen. Downing Street begründet die Notwendigkeit einer Novelle mit den Erfordernissen der Digitalisierung.

Scharfe Kritik an den Regierungsplänen

Bürgerrechtsgruppen und Medienorganisationen kritisieren das Vorhaben in ungewohnter, aber gebotener Schärfe. Jodie Ginsberg, Vorsitzende von Index on Censorship erklärt gegenüber dem Telegraph:

„Die vorgeschlagenen Änderungen sind erschreckend. Sie haben keinen Platz in einer Demokratie, die darauf aufbaut, dass es Mechanismen gibt, welche die Mächtigen zur Rechenschaft ziehen.“

Es sei undenkbar, dass Whistleblower und diejenigen, denen sie ihre Information anvertrauen, ins Gefängnis gesteckt werden können für das Leaken oder Erhalten von Informationen, an denen ein öffentliches Interesse besteht.

Jim Killock von der Open Rights Group sagt:

„Das ist ein Frontalangriff auf den Journalismus, der schon das Sichten von Geheimdienstmaterial unter Strafe stellt. Die Intention des Vorhabens ist, dass die Öffentlichkeit nie erfährt, dass ein Geheimdienst jemals Gesetze gebrochen hat“

Der investigative Journalist Duncan Campbell, der durch die Enthüllungen des Echolon-Programmes bekannt wurde, kommentiert:

Es scheint, dass die Kommission ihre Weisungen ausschließlich aus dem Cabinett Office übernommen und die Geschichte der Gesetze zum Thema nicht gründlich überprüft hat. Wenn sie es getan hätte, hätte sie gemerkt, daß sich alle Beteiligten – in und außerhalb der Regierung – einig waren, dass der bloße Erhalt von Informationen keine strafbare Handlung sein soll – und dies wurde auch vor knapp 30 Jahren in ein Gesetz gegossen.

Der Menschenrechtsanwalt John Cooper sagt gegenüber dem Telegraph: „Diese Reform könnte einige der wichtigsten Prinzipien der offenen Demokratie untergraben“.

Bürgerrechtsorganisationen und Medien als Feigenblatt genutzt?

Laut der Gesetzeskommission seien auch Medien wie der Guardian und Bürgerrechtsorganisationen am Konsultationsprozess beteiligt gewesen. Sie werden auch im 326 Seiten starken Dokument der Kommission gelistet. Allerdings widersprechen die genannten Organisationen vehement, dass sie konsultiert worden seien. So sagt die Organisation Liberty laut dem Guardian: „Wir sehen nicht, dass wir hier beraten hätten“. Ähnlich äußerte sich Cathy James von der Whistleblower-Organisation Public Concern at Work: „Wir wussten gar nicht, dass wir im Dokument gelistet sind, das ist eine große Überraschung. Ein Kollege hat sich einmal mit jemanden aus der Kommission getroffen, aber das war keine Konsultation im Sinne des Wortes Konsulation.“

Auch der Guardian selbst hatte nur ein Vorgespräch mit der Kommission und wurde nicht gefragt, bevor er im Dokument aufgeführt wurde. Ein Sprecher der Zeitung sagt: „Die Vorschläge bedrohen Journalisten und Whistleblower mit drakonischen Strafen. Kombiniert mit dem gerade eingeführten Investigatory Powers Act, der es erlaubt, Journalisten ohne deren Wissen zu überwachen, ist das eine weitere Attacke auf die Meinungsfreiheit.“

Der Investigatory Powers Act gilt als das härteste Überwachungsgesetz, das jemals in einer Demokratie verabschiedet wurde.

9 Ergänzungen

  1. Künftig soll neben dem „Teilen“ der Informationen bereits das „Erhalten und Sammeln“ strafbar werden.

    Sie wollen einen ungeliebten, weil z. B. investigativen Journalisten loswerden, weil er ihre Regierungsgeschäfte durchleuchtet?
    Schicken sie ihm einfach ein wenig Geheimdienstmaterial und schon können sie ihn strafrechtlich belangen.
    It’s easy. Just do it.

    1. Zusätzlich reicht heute bereits der Vorwand der Radikalisierungsprävention um überwachend tätig zu werden.

  2. Zitat George Orwell:

    „Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“

    Nicht aus „1984“, sondern aus dem Nachwort zu „Animal Farm: A Fairy Story“, 1945

  3. in den letzten Jahren sind wohl die Begriffe ein wenig durcheinander geraten. Es gibt gute Gründe für Geheimdienste genauso wie es gute Gründe für Privatheit gibt. Es gibt gute Gründe gegen Wirtschaftsspionage und es gibt gute Gründe gegen Schnüffelei.
    Schnüffelei ist kein Journalismus, sondern ein politisches Ziel
    Zitat s.o. „Die vorgeschlagenen Änderungen sind erschreckend. Sie haben keinen Platz in einer Demokratie, die darauf aufbaut, dass es Mechanismen gibt, welche die Mächtigen zur Rechenschaft ziehen.“
    Also Ziel von Demokratie soll es sein, „Mächtige“ zur Rechenschaft zu ziehen. Das ist eine andere Wortwahl als die des Grundgesetzes. Das ist die Wortwahl sog. Journalisten, die immer auf der „richtigen“ Seite stehen und immer genau wissen , wo die „Bösen“ sind. Diesen Journalismus kenne´n wir alle zu Genüge.
    Das funktioniert allerdings nur in den politischen Systemen, in denen der Verlust staatlicher Autorität seit 30-40 Jahren systematisch betrieben wird , wo Grenzenlosigkeit zum Prinzip erhoben wird.

    1. @Uli Gilles: Vermischen Sie da nicht etwas in unzulässiger Weise? Der Verlust staatlicher Autorität, z. B. in Gestalt mangelnden Respekts vor staatlichen Organen ist sicher Teil des von Ihnen zu Recht kritisierten Prinzips Grenzenlosigkeit – keine Frage!
      Damit staatliche Macht aber nicht zu interessegeleiteter Willkür werden kann, bedarf es der Kontrolle – Gewaltenteilung ist ja nicht umsonst das Prinzip demokratisch legitimierter Macht. Das macht aber nur dann Sinn und stellt die Prinzipien freiheitlicher Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht in Frage, wenn die Vertreter staatlicher Macht genauso an in einem transparenten demokratisch organisierten Gesetzgebungsverfahren gesetzte Regeln gebunden und Sanktionen bei Verstößen ausgesetzt sind, wie jeder andere auch. Dazu bedarf es der Transparenz rsp. der Möglichkeit der Kontrolle durch die Gerichtsbarkeit und die Öffentlichkeit. Sonst können sich – auch demokratisch legitimierte! – „Mächtige“ ihr eigenes Recht schaffen – und die Gerichtsbarkeit als demokratische Kontrollinstanz kann daran nichts ändern, weil sie immer nur prüfen kann, ob geltende Gesetze eingehalten werden oder nicht. Denn vor dem Gesetz – so steht es auch in dem von Ihnen bemühten GG – sollen alle Menschen gleich sein.

      Einfache Prinzipien, die eigentlich bereits in der Schule vermittelt werden in Unterrichtsfächern wie Staatskunde, Politik oder bspw. auch Geschichte. In der Gewaltenteilung zur Sicherung freiheitlich-rechtsstaatlicher Demokratie vorgesehene Kontrollmöglichkeiten als „Schnüffelei“ zu diskreditieren, weil sie „politisches Ziel“ sei, kann man so ausdrücken. Dann sollte man das abstrakte „politische Ziel“ aber auch konkret benennen – in diesem Falle Schutz der Demokratie vor deren Aushöhlung von innen.
      Wenn Sie damit ein Problem haben, ist das Ihre Sache/politische Position – dann ist Ihnen das Maß an Freiheit, das das von Ihnen ins Feld geführte GG offenbar suspekt. Das ist das Eine.

      Die dem innewohnende Demokratiefeindlichkeit aber zu verschleiern, indem Sie diese Prinzipien mit Verlust an staatlicher Autorität und Grenzenlosigkeit verknüpfen bzw. insinuieren, ursächlich für fraglos abzulehnende Exzesse sind (schon vergessen, dass es zu unseren verfassungsmäßigen Prinzipien gehört, dass die Freiheit des Einen da endet, wo die des Anderen beginnt?), ist intellektuell hochgradig unredlich.

      1. Edit: „…dass das von Ihnen ins Feld geführte GG vorsieht, offenbar suspekt…“ &
        „…fraglos abzulehnende Exzesse zu sein…“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.