Schnell soll es gehen mit dem Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler, das hat die Bundesnetzagentur im Laufe des letzten Jahres wiederholt klargemacht. Nun haben die Regulierer die Bedingungen für den Layer-2-Bitstromzugang vorläufig in Kraft gesetzt, der Wettbewerbern der Telekom Deutschland immerhin indirekten Zugang zu potenziellen Kunden ermöglicht. Der Entscheidungsentwurf muss noch von der EU-Kommission genehmigt und soll ihr in den kommenden Tagen zur Notifizierung vorgelegt werden.
Mit Vectoring ausgestattete Hauptverteiler (oder Kabelverzweiger) schließen ein direktes Nebeneinander mehrerer Netzbetreiber aus, sodass immer nur einer davon Zugang zur „letzten Meile“, der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), erhalten kann. Alle anderen Betreiber müssen sich mit einem darüber laufenden Zugangsprodukt begnügen, etwa mit besagtem Bitstromzugang. Um mehr Flexibilität bei der Produktgestaltung zu haben, drängen Wettbewerber sowie EU-Kommission auf ein noch weitergehendes „lokales virtuell entbündeltes Zugangsprodukt“ (VULA). Das ist bislang aber noch nicht spezifiziert, somit bleibt Wettbewerbern bis auf Weiteres nur der Bitstromzugang als einzige Variante übrig.
Eine alternative Zugangsmöglichkeit zur TAL war Voraussetzung für den Start des Einsatzes von Vectoring mit dem 1. November als Stichtag. Kurzfristig soll der Fokus auf die auf Kupfer aufsetzende Technik dabei helfen, das von der Bundesregierung ausgerufene Breitbandziel „50 MBit/s für alle bis 2018“ zu erreichen. Aktuelle Ausbauzahlen sowie Marktstudien lassen jedoch bezweifeln, dass dieses Versprechen rechtzeitig eingelöst werden kann.
