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Vectoring: Regulierer setzen Bedingungen vorläufig in Kraft

Schnell soll es gehen mit dem Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler, das hat die Bundesnetzagentur im Laufe des letzten Jahres wiederholt klargemacht. Nun haben die Regulierer die Bedingungen für den Layer-2-Bitstromzugang vorläufig in Kraft gesetzt, der Wettbewerbern der Telekom Deutschland immerhin indirekten Zugang zu potenziellen Kunden ermöglicht. Der Entscheidungsentwurf muss noch von der EU-Kommission genehmigt…

  • Tomas Rudl
Die Bundesnetzagentur hat den Layer-2-Bitstromzugang durchgewunken, ohne das OK der EU-Kommission zu haben. CC BY 2.0, via flickr/dierk schaefer

Schnell soll es gehen mit dem Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler, das hat die Bundesnetzagentur im Laufe des letzten Jahres wiederholt klargemacht. Nun haben die Regulierer die Bedingungen für den Layer-2-Bitstromzugang vorläufig in Kraft gesetzt, der Wettbewerbern der Telekom Deutschland immerhin indirekten Zugang zu potenziellen Kunden ermöglicht. Der Entscheidungsentwurf muss noch von der EU-Kommission genehmigt und soll ihr in den kommenden Tagen zur Notifizierung vorgelegt werden.

Mit Vectoring ausgestattete Hauptverteiler (oder Kabelverzweiger) schließen ein direktes Nebeneinander mehrerer Netzbetreiber aus, sodass immer nur einer davon Zugang zur „letzten Meile“, der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), erhalten kann. Alle anderen Betreiber müssen sich mit einem darüber laufenden Zugangsprodukt begnügen, etwa mit besagtem Bitstromzugang. Um mehr Flexibilität bei der Produktgestaltung zu haben, drängen Wettbewerber sowie EU-Kommission auf ein noch weitergehendes „lokales virtuell entbündeltes Zugangsprodukt“ (VULA). Das ist bislang aber noch nicht spezifiziert, somit bleibt Wettbewerbern bis auf Weiteres nur der Bitstromzugang als einzige Variante übrig.

Eine alternative Zugangsmöglichkeit zur TAL war Voraussetzung für den Start des Einsatzes von Vectoring mit dem 1. November als Stichtag. Kurzfristig soll der Fokus auf die auf Kupfer aufsetzende Technik dabei helfen, das von der Bundesregierung ausgerufene Breitbandziel „50 MBit/s für alle bis 2018“ zu erreichen. Aktuelle Ausbauzahlen sowie Marktstudien lassen jedoch bezweifeln, dass dieses Versprechen rechtzeitig eingelöst werden kann.

Über die Autor:innen

  • Tomas Rudl
    Darja Preuss

    Tomas ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c't und Heise Online schrieb.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Bluesky


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4 Kommentare zu „Vectoring: Regulierer setzen Bedingungen vorläufig in Kraft“


  1. framlin

    ,

    Und was bedeutet das? WAs hat das für Konsequenzen?


    1. Tomas Rudl

      ,

      Dass es mit Vectoring (II) in Deutschland losgeht, obwohl die Kommission den Entscheidungsentwurf noch nicht genehmigt hat. Und es immer noch kein VULA gibt, wie von der Kommission gefordert. Also alles nach dem Motto „schnell schnell“, nur um das (jetzt schon kurzsichtige) Ausbauziel der Bundesregierung zu erreichen.


      1. Philipp

        ,

        Stimmt nicht, Layer 2 BSA ist noch eine Hausaufgabe aus dem Vectoring I Verfahren, das hat nicht wirklich etwas mit Vectoring II zu tun. Beim Nahbereichsvectoring soll es natürlich auch ein L2-BSA geben. Zusätzlich natürlich auch ein VULA. Meines Wissens wird ein VULA Produkt ein KVz Alternativprodukt werden, also Übergabe des Verkehrs am entsprechenden Zugangsknoten (MSAN/DSLAM).

        VULA-Produkte hat das BMVI bei der EU-Komission vorgelegt: http://www.bmvi.de/DE/DigitalesUndRaumentwicklung/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/Vectoring/VULAAnhoerung/vula-anhoerung_node.html


  2. […] das Land auf absehbare Zeit nicht aus der Umklammerung des Ex-Monopolisten Telekom Deutschland und der auf Kupfer aufsetzenden Vectoring-Technologie wird lösen können. [von Rückständigen auch hier in unserem Städtchen installiert und […]

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