Wer bislang in den Vereinigten Staaten an Geräten tüftelte, sie untersuchte oder veränderte, riskierte, vom Hersteller nach dem Digital Millenium Copyright Act verklagt zu werden. Das galt auch dann, wenn die Geräte der Person selbst gehörten. Diese Regelung stellte für Sicherheitsforscher, Hacker, Bastler und Tüftler ein erhebliches Rechtsrisiko dar.
Am vergangenen Freitag wurde das Gesetz nun nach langer Verzögerung verändert und um eine Art „Recht auf Tüfteln“ ergänzt. Dafür hatten die Electronic Frontier Foundation und weitere Organisationen geworben.
Die vorerst auf zwei Jahre begrenzte Ausnahmeregelung der Section 1201 des DMCA erlaubt:
- Die Nutzung von aufgenommenen Videos und Videosstreams für Bildungs- und Dokumentationszwecke,
- Jailbreaking von Smartphones und Tablets, um Interoperabilität zu ermöglichen oder unerwünschte Software zu entfernen,
- Bemühungen, auf Software von Automobilen zuzugreifen,
- Bemühungen, nicht funktionierende Computerspiele zugänglich zu machen,
- Bemühungen, Druckmaterialkontrollen von 3D-Druckern zu umgehen,
- Bemühungen von Patienten, auf Daten in eigenen medizinischen Geräten zuzugreifen,
- Versuche, Software und Herstellermethoden im Rahmen von Sicherheitsforschung zu rekonstruieren (Reverse engineering).
Die Ausnahmen im DMCA sind natürlich kein Freifahrschein, des Nachbars Herzschrittmacher zu hacken und zu verändern. Welche Bedingungen die Tüftler erfüllen müssen, erklärt Aaron Alva von der Federal Trade Commission in einem Blogbeitrag: Änderungen sind nur bei eigenen Geräten erlaubt, die rechtmäßig erworben wurden. Die Regelung fordert zudem eine kontrollierte Umgebung und Maßnahmen, die Schaden von anderen und der Öffentlichkeit abwenden. Zudem verbietet sie, dass Server, die mit einem Gerät verbunden sind, verändert werden. Für die Veränderungen werden zudem gute Absichten („good-faith security researching“) vorausgesetzt.
Digital-Rights-Organisationen fordern Recht auf Tüfteln in Europa
Dass die Endgeräte wirklich denen gehören, die sie gekauft haben, will ein breites Bündnis von Organisationen unter Federführung der Free Software Foundation Europe (FSFE) durchsetzen. Es fordert ein „Recht auf Tüfteln“. Umsetzbar wäre dies zum Beispiel in der europäischen Urheberrechtsreform.
Matthias Kirschner von der FSFE hält nichts davon, dass „um Ausnahmen gebettelt“ werden solle. Er sagt gegenüber netzpolitik.org:
Wir sollten in Europa ein positives Recht auf Tüfteln verankern! Technologische Einschränkungen dieses Rechts müssen gesetzlich eingeschränkt werden. Das ist für eine freie Gesellschaft genauso unabdingbar wie langfristig für eine innovative Wirtschaft.
Die Ausnahmeregelungen in den USA sind vor diesem Hintergrund ein kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
