Urheberrecht: USA erlauben Tüfteln an eigenen Geräten

Ausnahmen im Digital Millenium Copyright Act erlauben seit Neuestem Eingriffe in die Software von Geräten. Bislang waren Bastler von Urheberrechtsklagen bedroht.

Autobastler und Techniktüftler dürfen in den USA jetzt basteln, ohne Gefahr zu laufen, wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt zu werden. Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 Neil. Moralee

Wer bislang in den Vereinigten Staaten an Geräten tüftelte, sie untersuchte oder veränderte, riskierte, vom Hersteller nach dem Digital Millenium Copyright Act verklagt zu werden. Das galt auch dann, wenn die Geräte der Person selbst gehörten. Diese Regelung stellte für Sicherheitsforscher, Hacker, Bastler und Tüftler ein erhebliches Rechtsrisiko dar.

Am vergangenen Freitag wurde das Gesetz nun nach langer Verzögerung verändert und um eine Art „Recht auf Tüfteln“ ergänzt. Dafür hatten die Electronic Frontier Foundation und weitere Organisationen geworben.

Die vorerst auf zwei Jahre begrenzte Ausnahmeregelung der Section 1201 des DMCA erlaubt:

  • Die Nutzung von aufgenommenen Videos und Videosstreams für Bildungs- und Dokumentationszwecke,
  • Jailbreaking von Smartphones und Tablets, um Interoperabilität zu ermöglichen oder unerwünschte Software zu entfernen,
  • Bemühungen, auf Software von Automobilen zuzugreifen,
  • Bemühungen, nicht funktionierende Computerspiele zugänglich zu machen,
  • Bemühungen, Druckmaterialkontrollen von 3D-Druckern zu umgehen,
  • Bemühungen von Patienten, auf Daten in eigenen medizinischen Geräten zuzugreifen,
  • Versuche, Software und Herstellermethoden im Rahmen von Sicherheitsforschung zu rekonstruieren (Reverse engineering).

Die Ausnahmen im DMCA sind natürlich kein Freifahrschein, des Nachbars Herzschrittmacher zu hacken und zu verändern. Welche Bedingungen die Tüftler erfüllen müssen, erklärt Aaron Alva von der Federal Trade Commission in einem Blogbeitrag: Änderungen sind nur bei eigenen Geräten erlaubt, die rechtmäßig erworben wurden. Die Regelung fordert zudem eine kontrollierte Umgebung und Maßnahmen, die Schaden von anderen und der Öffentlichkeit abwenden. Zudem verbietet sie, dass Server, die mit einem Gerät verbunden sind, verändert werden. Für die Veränderungen werden zudem gute Absichten („good-faith security researching“) vorausgesetzt.

Digital-Rights-Organisationen fordern Recht auf Tüfteln in Europa

Dass die Endgeräte wirklich denen gehören, die sie gekauft haben, will ein breites Bündnis von Organisationen unter Federführung der Free Software Foundation Europe (FSFE) durchsetzen. Es fordert ein „Recht auf Tüfteln“. Umsetzbar wäre dies zum Beispiel in der europäischen Urheberrechtsreform.

Matthias Kirschner von der FSFE hält nichts davon, dass „um Ausnahmen gebettelt“ werden solle. Er sagt gegenüber netzpolitik.org:

Wir sollten in Europa ein positives Recht auf Tüfteln verankern! Technologische Einschränkungen dieses Rechts müssen gesetzlich eingeschränkt werden. Das ist für eine freie Gesellschaft genauso unabdingbar wie langfristig für eine innovative Wirtschaft.

Die Ausnahmeregelungen in den USA sind vor diesem Hintergrund ein kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

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4 Ergänzungen

  1. Das is jetzt interessant. Es wird ein Recht auf “Tüfteln“ gefordert, für eine “innovative Wirtschaft“ gefordert, dabei ist genau dieser Ansatz eine Essenz unseres Patentrechts.
    Im Urheberrecht ist das natürlich nicht möglich, da es für “Innovationen“ eigentlich nicht gedacht ist, aber die Legalität für das private Basteln folgt der selben Logik. Solange man das für sich im stillen Kämmerlein macht, kann einem da auch niemand was.
    Nur das veröffentlichen ist ein Problem, aber soweit ich den Artikel verstanden habe, geht es darum ja auch gar nicht.

    Denn das was der Mensch hier fordert, “Technologische Einschränkungen dieses Rechts müssen gesetzlich eingeschränkt werden.“, ist in der amerikanischen Vorlage ja auch nicht enthalten, dem Privatanwender werden Rechte zu gestanden und nicht dem Hersteller Rechte genommen. Also meiner Meinung nach, würde sich zumindest in Deutschland nichts am Status Quo verändern, aber für die USA wohl ein richtiger Schritt.

  2. Das überrascht mich nun wirklich. Sollten all die Autobastler und Tuning Sendungen aus Amerkia alle vor diesem DMCA entstanden sein. Nach meine Erinnerung war Amerika früher zumindest das Land der Unbegrenzten Möglichkeiten was Basteln an Autos und anderen Geräten angeht. Hier wird im Artikel nicht klar ob der DMCA das unterband, es dafür vorher schon sonderregeln gab (liest sich aber anders) und vior allem Irritiert mich der Satz

    > „dass Server, die mit einem Gerät verbunden sind, verändert werden“

    Soll das bedeuteten ein Privatmann darf in den USA einen Privaten Server Überhaupt nicht verändern wenn daran geräte (PCs, Tablets u,a,) angeschlossen sind? Schliesst das etwa konfigurations-anpassungen mit ein, oder Updates (damit die NSA weiter schnüffellücken hat? SCNR :-)

    Und zuletzt wäre eine Einordnung/Vegleich zu Deutschen Verhältnissen sinnvoll. Ich hätte jedenfalls keine Skrupel einen Eigenen Server zu verändern an dem meine eigenen Geräte hängen. Handelte ich damit in DE etwa schon gegen das Gesetz, und wenn ja gegen welches bitte?

    Zuletzt: Diesen DMCA habe ich eigentlich in eher negativer Erinnerung. Ist der nicht letzten Endes ein Sicherungsinstrument für die Pfründe der Amerikanischen Medienindustrie?

  3. „USA erlaubt Tüfteln an eigenen Geräten“

    Danke Bwuana Massa, Thank you, für eure Gnade……………. .
    Auf diese ……..Stinkwürmer zu hören und ihr seid verloren.
    Wir würden alle noch auf den Bäumen kauern, wenn die Evolution auf jeden Anpassungs- und Verbesserungsschritt ein Copyright gehabt hätte.

  4. Oder sollte verhindert werden das im Land der Unbegrenzten Überwachung immer mehr Leute die Änderungen an ihren eigenen Geräten vorgenommen haben, verklagt werden ?
    Das hätte dann zum Flächenbrand von unzufriedenen Leuten führen können.
    Die Hersteller dürften schon ausspioniert haben wer die Software geändert hat.
    Wer zum Spass mal das Handy rooted und ein Loggprogramm mitlaufen lässt wird sich Wundern wie kommunikativ dieses ist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.