Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem #Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Wenn es im ZDF Fernsehrat um Internet geht, dann ist erstmal der Ausschuss „Telemedien“ zuständig. Deshalb wurde auch vor allem in diesem Ausschuss die Frage diskutiert, ob und wie das ZDF vermehrt auf offene Urheberrechtslizenzen wie Creative Commons für seine Inhalte setzen sollte. Im Februar 2016 wurde dem Ausschuss Telemedien eine Vorlage „‘Creative-Commons‘-Lizenzierung im ZDF“ zur Kenntnis gebracht. Dieser Umstand ist der „Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse“ (PDF) zu entnehmen, die auf der Fernsehrats-Homepage öffentlich einsehbar sind. Diskussionsverlauf und Vorlage selbst sind, wie in der ersten Folge dieser Serie berichtet, vertraulich.
Ohne auf Details einzugehen lässt sich zumindest festhalten, dass vorerst keine über Einzelinitiativen von Leuten wie Mario Sixtus (vgl. z.B. seinen CC-lizenzierter Film „Operation Naked“) hinausgehenden Aktivitäten in Sachen Creative Commons geplant sind. In der Tat wäre ein kurzfristiger Einsatz von freien Lizenzen wie Creative Commons auf breiter Front wegen der damit verbundenen hohen Rechteklärungskosten unrealistisch, unwirtschaftlich und unklug. Deshalb aber das Creative-Commons-Kind mit dem Rechteklärungsbade auszuschütten, ist dennoch gleich aus mehreren Gründen nicht empfehlenswert:
1. First things first
In einem ersten Schritt geht es darum, Creative Commons dort einzusetzen, wo es vergleichsweise einfach möglich ist: Eigenproduktionen sowie bestimmte Nachrichten- und Dokumentationsformate und ‑sequenzen. In diesen Bereichen sind die Rechteklärungsfragen überschaubar und kommerzielle Zweit- und Drittverwertungsmöglichkeiten spielen keine große Rolle. Deshalb wäre es empfehlenswert, zunächst systematisch zu erheben, in welchen Bereichen Creative Commons relativ einfach umzusetzen wäre. Darüberhinaus sind gerade solche Inhalte oft von zeithistorischem Interesse und könnten unter Creative Commons lizenziert in Kontexten Verwendung finden, die für öffentlich-rechtliche Sender besonders attraktiv sind, wie zum Beispiel die Wikipedia.
2. It’s the Wikipedia, stupid
Wikipedia ist nicht irgendeine Plattform, sondern die einzige nicht-kommerzielle unter den 50 meistbesuchten Webseiten der Welt. Mehr noch, nach der ARD-ZDF-Onlinestudie nutzen über 93 Prozent der 14–29jährigen zumindest gelegentlich Wikipedia. Wenn also mehr ZDF-Inhalte offen lizenziert und so via Wikipedia verfügbar wären, würde das nicht nur einen völlig neuen Verbreitungskanal öffnen, dieser Kanal würde vor allem auch jüngere Zielgruppen erschließen helfen.
Jenseits der Wikipedia hat auch in Deutschland in den letzten Jahren die Diskussion zu offenen, d.h. CC-lizienzierten, Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER) stark an Dynamik gewonnen, sind CC-Lizenzen im angelsächsischen Raum im Bildungsbereich bereits Mainstream (vgl. z.B. das Amazon-Portal für Lernunterlagen mit CC-BY als Default-Lizenzoption). Auch hier könnte der ZDF gerade bei jüngeren Zielgruppen sichtbarer werden.
Beides zusammengenommen zeigt, dass durchaus großes und potentiell stark wachsendes Verbreitungs- und Reichweitenpotential in CC-Lizenzen steckt, das bislang jedoch kaum angetastet wird. Aber auch jenseits von Verbreitungsfragen gibt es noch einen prinzipiellen Grund, der für ein verstärktes Engagement im Bereich CC-Lizenzierung spricht.
3. The Mission

Creative Commons folgt aus dem spezifischen, öffentlich-rechtliche Auftrag des ZDF, der über unmittelbare Verbreitung („Quote“) hinausreicht. In der ARD hat eine Arbeitsgruppe die Beschäftigung mit und Sinnhaftigkeit von Creative Commons unmittelbar aus dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag abgeleitet. Gerade weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk beitragsfinanziert und zwar der Wirtschaftlichkeit, aber nicht der Profitmaximierung verpflichtet ist, sind offene und freie Lizenzen wie Creative Commons nicht nur ein Thema, sondern Auftrag.
Zumindest in Bereichen wie Eigenproduktionen ohne komplizierte Rechtearrangements könnten offene Lizenzen und Formate eben genau den Unterschied zu profitorientierten „All-Rights-Reserved“-Angeboten markieren. Creative Commons geht mit seinem ermächtigenden Ansatz über herkömmliche Formen der Interaktion und Einbindung von Zuschauern und Beitragszahlenden hinaus.
Ausblick
Bei all diesen Vorzügen ist dennoch klar, dass Creative-Commons-Lizenzen – wie Urheberrechts- und Lizenzierungsfragen ganz allgemein – natürlich nie die breite Masse der BeitragszahlerInnen interessieren oder gar begeistern werden. Aber von der einfacheren Nutz- und Verbreitbarkeit auf Plattformen wie Wikipedia oder im Kontext von Lehr- und Lernmaterial würden eben auch solche Beitragszahlenden profitieren, denen der Lizenzhintergrund gar nicht bewusst ist.
Ebenfalls muss klar sein, dass Redakteurinnen und Redakteure durch Creative Commons keine Einbußen bei Vergütungen erleiden dürfen. In Fällen, wo ohne Creative Commons Wiederholungshonorare fällig wären, müsste das deshalb bei der Vergütung berücksichtigt werden.
Weitere Details zu Fragen rund um Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk liefert ein White Paper zum Thema, das ich bereits 2014 für D64 verfasst habe.
