EU-Digitalkommissar Günther Oettinger kämpft für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. In diesem Kampf fordert er zum Beispiel Verleger auf, kritische Journalisten auf Linie zu bringen. Und nicht nur das. Günther Oettinger kämpft auch auf Twitter selbst:
Immerhin stellt sich der Mann der öffentlichen Diskussion. Aber man muss sich angesichts des Dialogs fragen, ob Oettinger…
- das Thema wirklich nicht verstanden hat.
- einfach andere Lesegewohnheiten hat als der Rest der Welt.
- wider besseren Wissens einfach alles tut, um sein Leistungsschutzrecht zu verteidigen.
- falschen Zahlen aufgesessen ist oder solche Zahlen wissentlich falsch nutzt.
Oettingers Fakten: Eine Studie mit falscher Fragestellung
Internet und Medienkonsum sind ja eigentlich ganz simpel. Ich sehe irgendwo eine Überschrift und einen Teaser. Wenn mich die Sache interessiert, klicke ich auf den Link und gehe auf die Seite der Publikation. Dort generiere ich im Zweifelsfall Geld für den Verlag durch Werbeeinblendungen. Genau dieser Mechanismus ist ja der Grund, warum Publikationen mit knackigen Überschriften und Teasern – das Wort kommt ja nicht von ungefähr von reizen/stimulieren – versuchen, mich zum Klicken zu bewegen. So weit, so klar. Eigentlich.
Günther Oettinger sieht das natürlich anders und twittert allen Diskussionsteilnehmern eine EU-Studie und weist dort auf Seite 32 der Befragung hin.
Dort heißt die Frage: „Wenn Sie auf Nachrichten über News Aggregatoren, Social Media oder Suchmaschinen zugreifen, was machen Sie am Häufigsten?“
Als Antwort der Umfrage gibt es folgende Optionen (man darf nur eine auswählen):
- Ich browse und lese die Hauptnachrichten des Tages ohne auf die Links zu klicken, um auf den ganzen Artikel zuzugreifen. (47%)
- Ich klicke auf die verfügbaren Links, um die ganzen Artikel auf der Original-Webseite zu lesen. (45%)
- Ich greife nicht auf News-Aggregatoren oder Social Media zu. (6%)
Günther Oettinger verweist darauf, dass 47 Prozent der Befragten Antwort 1 gegeben hätten und nimmt dies als Beleg für die Notwendigkeit eines Leistungsschutzrechtes. Nun ist es aber so, dass Frage und Antworten missverständlich sind. Natürlich klicke ich am Häufigsten nicht auf alle verfügbaren Links um alle Artikel zu lesen. Nichts anderes sagt nämlich Antwort 2 aus. Sondern ich scanne nach dem, was mich interessiert und klicke ausgewählte Artikel an, die ich ganz lese.
Diese Option gibt die Fragestellung aber nicht her, denn ich kann nur alles überfliegen oder alles anklicken. Das ist so als würde man Zeitungsnutzer fragen, ob sie alle Artikel einer Print-Zeitung lesen würden – und das mehrheitliche „Nein“ der Befragten als Anlass dafür nimmt, in Zukunft nur noch Überschriften und Teaser in der Zeitung zu drucken. Mal ganz abgesehen davon, dass vermutlich ein Großteil der Befragten das Wort News-Aggregator zum ersten Mal in der Umfrage gehört hat.
In der Studie steht übrigens auch, dass knapp die Hälfte der Internetnutzer Nachrichten direkt auf den originalen Webseiten der Verlage konsumiert. Und was Oettinger auch nicht kommuniziert, sind Zahlen wieviel Prozent der Menschen über Aggregatoren und Social Media auf Verlagsseiten kommen und wieviele Milliarden Seitenaufrufe das eigentlich pro Monat sind.
Das digitale Gasthaus
Um sich zu erklären, versucht Günther Oettinger via Twitter ein neues Bild des digitalen Medienkonsums zu entwerfen. Er schreibt: „Ist wie wenn jemand kostenlos alle Vorspeisen anbietet + ins Gasthaus verweist: Hauptspeise zahlen“.
Günther Oettinger meint: Die Verlage sind Gasthäuser. Sie bieten eine Vorspeise (Überschrift und Teaser) und eine Hauptspeise (Artikel) an. Jetzt kommen Promoter (Aggregatoren), nehmen sich einfach so die Vorspeise und bieten diese an. Die potenziellen Kunden der Gasthäuser fressen sich den Bauch nur mit Vorspeisen (Überschriften und Teasern) voll und gehen nicht ins Gasthaus, wo die kostenpflichtige Hauptspeise (der Artikel) deswegen nicht verkauft wird.
Mal abgesehen davon, dass niemand immer nur Vorspeisen essen will, ist es doch eigentlich so:
Die Verlage sind Gasthäuser. Sie bieten eine Vorspeise (Überschrift und Teaser) und eine Hauptspeise (Artikel) an. Die Gasthäuser geben den Promotern (Aggregatoren) die Vorspeise, obwohl sie das nicht tun müssten (Robots.txt). Nun gehen die Promoter mit der Vorspeise in der Hand auf die Straße, bieten sie Passanten (Internetnutzern) an. Wenn dem Passanten die Vorspeise schmeckt, geht er ins Gasthaus – isst und bezahlt dort die Hauptspeise. Manche Promoter verdienen mit ihrer Tätigkeit Geld, das sie nicht vom Gasthaus bekommen. Andere Promoter (Facebook) geben die Vorspeise nur manchen Passanten und verlangen vom Gasthaus Geld, damit sie die lockenden Leckereien mehr Passanten anbieten. Das mag ein fieser Trick des Promoters sein, er zeigt aber: So wichtig sind die verteilten Vorspeisen für das Gasthaus.
Was Günther Oettinger nicht sagt: Eigentlich wollen die Promoter selbst ein Gasthaus mit Hauptspeisen haben (Instant Articles / AMP) und die Gasthausbesitzer zu unselbständigen Köchen mit Gewinnbeteiligung machen. Aber das ist eine andere Diskussion, die mit dem Leistungsschutzrecht nichts zu tun hat und ganz woanders geregelt werden muss.
