Die mehrfach verschobene Abstimmung über die Anti-Terror-Richtlinie im Innenausschuss des EU-Parlaments soll heute über die Bühne gehen, berichtet tagesschau.de. In der Richtlinie sind die umstrittenen Netzsperren enthalten, die Monika Hohlmeier (CSU) als federführende Berichterstatterin ins Spiel gebracht hatte. Laut Hohlmeier soll das dazu führen, dass Terrorpropaganda aus „unserem Internet“ verschwindet:
Für CSU-Europapolitikerin Monika Hohlmeier steht deswegen fest: „Enthauptungsvideos oder die Verunglimpfung der Opfer des Anschlags auf das Bataclan sind Dinge, die wohl jeder mit Menschenverstand nicht in seinem Internet sehen möchte.“
Deswegen will Hohlmeier, dass die EU-Staaten in Zukunft verstärkt dafür sorgen, dass solche Inhalte aus dem Netz verschwinden. Also gelöscht werden. „Außer es ist technisch überhaupt nicht möglich. Dann versucht man, sie so lange zu blockieren, bis man sie löschen kann.“
Die diskutierten Netzsperren sind unter anderem deswegen problematisch, weil sie ohne Richtervorbehalt verhängt werden können und sich zudem leicht umgehen lassen. Motivierte Fanatiker könnten dann immer noch praktisch ungehindert auf die Inhalte zugreifen, während aufgrund unpräziser Formulierungen im Gesetzentwurf die Gefahr besteht, dass legitime Inhalte gesperrt werden und dadurch die Meinungsfreiheit für andere eingeschränkt wird. Der Grünen-Europaabgeordnete Jan-Philipp Albrecht sagte dazu:
„Weil sie diese Sperren umgehen können. Die Inhalte sind weiter da. Man darf sich da nicht zurücklehnen und sagen: ‚Aus den Augen, aus dem Sinn’, sondern muss auf die Löschung hinwirken. Auf Sperren zurückzugreifen, wäre völlig ineffektiv.“ Für Albrecht ebenfalls problematisch: Im bisherigen Entwurf der Anti-Terrorrichtlinie fehle der Zusatz, dass Netzsperren von einem Gericht genehmigt werden müssen.
Sollte der Richtlinien-Entwurf heute den Ausschuss passieren, folgen Trilog-Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union. Kommt es zu einem Verhandlungsergebnis, müsste erstmals in diesem Verfahren das Plenum des EU-Parlaments befragt werden. Stimmen eine Mehrheit der Parliamentarier und der Rat zu – wie nach erfolgreich abgeschlossenen Trilog-Verhandlungen üblich –, geht die Richtlinie in EU-Recht über und müsste dann von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Der letzte Absatz des Artikels wurde überarbeitet, um klarer zu machen, wie es weitergeht.
