
(Graphik: Bundesnetzagentur, Tätigkeitsbericht (pdf)).
Der Chaos Computer Club hat heute eine Stellungnahme veröffentlicht und Kritik an der Transparenzverordnung für den Telekommunikationsmarkt geübt. Über die Verordnung wurde heute im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages beraten.
Die Verordnung soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, sich besser auf dem Telekommunikationsmarkt zu orientieren. So wird beispielsweise ein neues Produktinformationsblatt angehenden Kunden vor einem Vertragsschluss alle wesentlichen Vertragsmerkmale zusammenfassen: Vertragslaufzeiten, Datenübertragungsraten, Drosselungen. Die Bundesnetzagentur hat die Verordnung zur Diskussion gestellt, um mehr Transparenz für Endkunden herzustellen.
Der CCC ist von dem Verordnungsentwurf nicht gänzlich begeistert, in seiner Pressemitteilung fordert er:
Der Verordnung sollen Vorschriften hinzugefügt werden, um die Qualität der erbrachten Dienste eines Anbieter sinnvoll, ohne technische Vorkenntnisse und ganz praktisch vergleichen zu können.
Der CCC fordert in seiner Stellungnahme (pdf) sinnvoll definierte und verbindliche Regeln sowie Sanktionen für Anbieter, um Verbraucher im Streitfall den Rücken zu stärken. Das soll auch für das neue Produktinformationsblatt gelten, wo für den Verbraucher eine minimale, die normale und eine maximale Datenübertragungsrate für Up- und Download vermerkt werden sollen:
Um jedoch eine Vergleichbarkeit der Anbieter und somit für die Verbraucher eine transparente Entscheidungsgrundlage auf dem Telekommunikationsmarkt zu erreichen, sollte die Ermittlung dieser Werte anbieterübergreifend einheitlich definiert werden. Zu den einheitlich zu bestimmenden Parametern gehören Messendpunkte, erfasste Messeinheiten sowie zur Messung verwendete Paketgrößen. Andernfalls wird es Anbietern ermöglicht, die Bedingung zur Ermittlung der notwendigen Angaben jeweils zu ihren Gunsten zu optimieren.
Bei den auf dem Produktinformationsblatt angegebenen Messeinheiten soll außerdem zugunsten einer guten Vergleichbarkeit eine einheitliche Angabe, etwa in Mbit/s, vorgeschrieben werden, damit die Verbraucher nicht bei der Umrechnung von Kbit/s in Mbit/s ins Schwitzen kommen. Zusätzlich sollen auch die Datenpaketgrößen und andere Parameter bei der Breitbandmessung normiert werden:
Ein entsprechendes Regelwerk zur Ermittlung der Datenübertragungsraten muss darüberhinaus Parameter wie die zur Messung verwendeten Paketgrößen beinhalten.
Wehrhafte Verbraucher
Wir haben Alexander Leefmann, der für den CCC in der heutigen Sitzung des Ausschusses auch mündlich Stellung genommen hat, gefragt, welches Ergebnis er sich idealerweise für die Verordnung vorstellen könnte:
Der Verordnungsentwurf zielt in die richtige Richtung, um aber Wirkung zu zeigen, muss die Verordnung an einigen Stellen deutlich weiter gehen, um den Verbrauchern wirklich zu helfen. Meine Hoffnung ist, dass auch die Telekommunikationsanbieter in dieser Verordnung eine Chance sehen, Verbraucher durch Qualität und nicht durch Verträge an sich zu binden.
Wenn aber Anbieter falsche Angaben machen, soll es ein Sonderkündigungsrecht geben. Der CCC erhofft sich dadurch mehr „wehrhafte Verbraucher“.
Update 30.09.2016:
Einen Bericht über die Anhörung hat heise.de veröffentlicht. Dort heißt es:
Verbraucherschützer und Digitalaktivisten stellten sich in einer Anhörung im Bundestag prinzipiell hinter das Vorhaben, forderten aber, es noch zu verschärfen. Vertreter der Telekommunikationsbranche halten die Verordnung dagegen für überflüssig, verneinen in weiten Teilen einen „sektorspezifischen Regelungsbedarf“.
In der Anhörung war auch der Digitale Gesellschaft e.V. geladen, der auch eine Stellungnahme abgab. Heise.de fasst diese folgendermaßen zusammen:
Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft forderte den Gesetzgeber auf, den Begriff der „normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit“ zu konkretisieren. Die Bundesnetzagentur müsse auch ein klares Messverfahren vorschreiben. Die laut EU-Recht eingeschränkt möglichen neuen „Spezialdienste“ dürften aus der Verordnung nicht ausgeklammert werden, da sonst darunter die Qualität der Internetzugangsdienste leiden könnte.
Das Video der gesamten Anhörung steht auch im Netz, die Transparenzverordnung selbst gibt es hier.
