CCC-Stellungnahme: Geschönte Angaben bei Datenübertragungsraten unterbinden

Der CCC veröffentlichte eine Stellungnahme zur Transparenzverordnung für den Telekommunikationsmarkt, die heute im Wirtschaftsausschuss des Bundestags diskutiert wurde. Der CCC fordert verbindliche Regeln für Telekommunikationsanbieter. Durch Sanktionen, wenn Kunden mit geschönten Angaben zu Datenübertragungsraten hinters Licht geführt werden, könne es mehr „wehrhafte Verbraucher“ geben.

Der EU-Kommission ist bewusst, dass Europa eine bessere Breitbandinfrastruktur benötigt. CC BY 2.0, via flickr/Alan Levine
breitband in festnetzen
Durchschnittlich verbrauchtes Datenvolumen, Breitband in Festnetzen
(Graphik: Bundesnetzagentur, Tätigkeitsbericht (pdf)).

Der Chaos Computer Club hat heute eine Stellungnahme veröffentlicht und Kritik an der Transparenzverordnung für den Telekommunikationsmarkt geübt. Über die Verordnung wurde heute im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages beraten.

Die Verordnung soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, sich besser auf dem Telekommunikationsmarkt zu orientieren. So wird beispielsweise ein neues Produktinformationsblatt angehenden Kunden vor einem Vertragsschluss alle wesentlichen Vertragsmerkmale zusammenfassen: Vertragslaufzeiten, Datenübertragungsraten, Drosselungen. Die Bundesnetzagentur hat die Verordnung zur Diskussion gestellt, um mehr Transparenz für Endkunden herzustellen.

Der CCC ist von dem Verordnungsentwurf nicht gänzlich begeistert, in seiner Pressemitteilung fordert er:

Der Verordnung sollen Vorschriften hinzugefügt werden, um die Qualität der erbrachten Dienste eines Anbieter sinnvoll, ohne technische Vorkenntnisse und ganz praktisch vergleichen zu können.

Der CCC fordert in seiner Stellungnahme (pdf) sinnvoll definierte und verbindliche Regeln sowie Sanktionen für Anbieter, um Verbraucher im Streitfall den Rücken zu stärken. Das soll auch für das neue Produktinformationsblatt gelten, wo für den Verbraucher eine minimale, die normale und eine maximale Datenübertragungsrate für Up- und Download vermerkt werden sollen:

Um jedoch eine Vergleichbarkeit der Anbieter und somit für die Verbraucher eine transparente Entscheidungsgrundlage auf dem Telekommunikationsmarkt zu erreichen, sollte die Ermittlung dieser Werte anbieterübergreifend einheitlich definiert werden. Zu den einheitlich zu bestimmenden Parametern gehören Messendpunkte, erfasste Messeinheiten sowie zur Messung verwendete Paketgrößen. Andernfalls wird es Anbietern ermöglicht, die Bedingung zur Ermittlung der notwendigen Angaben jeweils zu ihren Gunsten zu optimieren.

Bei den auf dem Produktinformationsblatt angegebenen Messeinheiten soll außerdem zugunsten einer guten Vergleichbarkeit eine einheitliche Angabe, etwa in Mbit/s, vorgeschrieben werden, damit die Verbraucher nicht bei der Umrechnung von Kbit/s in Mbit/s ins Schwitzen kommen. Zusätzlich sollen auch die Datenpaketgrößen und andere Parameter bei der Breitbandmessung normiert werden:

Ein entsprechendes Regelwerk zur Ermittlung der Datenübertragungsraten muss darüberhinaus Parameter wie die zur Messung verwendeten Paketgrößen beinhalten.

Wehrhafte Verbraucher

Wir haben Alexander Leefmann, der für den CCC in der heutigen Sitzung des Ausschusses auch mündlich Stellung genommen hat, gefragt, welches Ergebnis er sich idealerweise für die Verordnung vorstellen könnte:

Der Verordnungsentwurf zielt in die richtige Richtung, um aber Wirkung zu zeigen, muss die Verordnung an einigen Stellen deutlich weiter gehen, um den Verbrauchern wirklich zu helfen. Meine Hoffnung ist, dass auch die Telekommunikationsanbieter in dieser Verordnung eine Chance sehen, Verbraucher durch Qualität und nicht durch Verträge an sich zu binden.

Wenn aber Anbieter falsche Angaben machen, soll es ein Sonderkündigungsrecht geben. Der CCC erhofft sich dadurch mehr „wehrhafte Verbraucher“.

Update 30.09.2016:
Einen Bericht über die Anhörung hat heise.de veröffentlicht. Dort heißt es:

Verbraucherschützer und Digitalaktivisten stellten sich in einer Anhörung im Bundestag prinzipiell hinter das Vorhaben, forderten aber, es noch zu verschärfen. Vertreter der Telekommunikationsbranche halten die Verordnung dagegen für überflüssig, verneinen in weiten Teilen einen „sektorspezifischen Regelungsbedarf“.

In der Anhörung war auch der Digitale Gesellschaft e.V. geladen, der auch eine Stellungnahme abgab. Heise.de fasst diese folgendermaßen zusammen:

Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft forderte den Gesetzgeber auf, den Begriff der „normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit“ zu konkretisieren. Die Bundesnetzagentur müsse auch ein klares Messverfahren vorschreiben. Die laut EU-Recht eingeschränkt möglichen neuen „Spezialdienste“ dürften aus der Verordnung nicht ausgeklammert werden, da sonst darunter die Qualität der Internetzugangsdienste leiden könnte.

Das Video der gesamten Anhörung steht auch im Netz, die Transparenzverordnung selbst gibt es hier.

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5 Ergänzungen

  1. Was soll diese Regelung denn bitte bringen? Nach Vertragsabschluss kann ich meine Bandbreite messen. Na super! Und wenn ich feststelle, dass sie nicht der beworbenen „maximalen“ Bandbreite entspricht, ergeben sich daraus folgenden Konsequenzen: KEINE.

    Das ist doch bereits heute genau so.

    Was fuer ein Unsinn.

  2. Sonderkündigungsrecht ist Grütze. Der nächste Anbieter betrügt mich ebenso. Der Rechnungsbetrag müsste bei regelmäßiger Minderleistung entsprechend der Unterschreitung der ursprünglich versprochenen Transferraten gemindert werden können. Halbe Leistung, halbes Geld, ohne dass der Anbieter einfach mich als Kunden und somit seine Verpflichtung zu liefern los wird. Erst dann wird sich was ändern.

  3. Was ich präferieren würde ist, das dem Anbieter eingeräumt wird, den Anschluss „Nachzubessern“ … Oppi hat schon recht, wenn die Leitungen keinen Speed hergeben, dann ist der Anbieter egal!
    Im Fall der Großen Netzanbieter kann es z.B. so aussehen … 16000 versprochen, aber nur 1024 gibt die Leitung her, nicht?
    Gleich Nebenan steht sein Funkmast, dessen UMTS/LTE System hingegen die 16000 locker bedienen kann …
    Was spricht dagegen, das der Kunde einen passenden Accesspoint/Router zur Verfügung gestellt bekommt?
    Ich gehe jetzt vom Normalkunden aus, der via IP Surfen/Video sehen möchte und Port Forwarding keinen blassen Dunst hat!

    1. > … Port Forwarding keinen blassen Dunst hat!

      Das wäre dann auch noch mal ein Punkt, wenn Internet suggeriert wird sollte Internet drin sein müssen. Kein bei Mobilfunk übliches Filternet, bei dem die fehlende Netzneutralität schon mitgedacht wurde und man am Ende auch noch hinter einem Carrier-Grade-NAT sitzt …

      1. Das Problem der Mobilfunkanbieter ist ja die schiere Menge der Endgeräte!
        Die Systeme laufen ja noch auf IPV4 … da werden die Adressen knapp!
        … also alles ins 10’ner (10.0.0.0/8) Netzwerk … genügend Platz für viele viele Endgeräte ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Private_IP-Adresse ) und man braucht nur ein paar Gateways ins Internet …
        Wir haben mal für einen Kunden etwas zusammengetackert … Mobilfunknetz VPN Firma … die Endgeräte mussten über eine Fixe IP Adresse vom Internet aus erreichbar sein, Internet -> Firma -> VPN -> Endgerät … geht, ist schon recht aufwändig … natürlich sollten die Systeme nicht permanent am Mobilen Internet hängen, sondern sich nur bei Bedarf einwählen!
        Also, selbst hierfür gibt es Lösungen!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.