Justizminister Heiko Maas kündigte an, die Pläne des Finanzministeriums einer Bargeld-Obergrenze verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Vergangene Woche hatte bereits der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts die Pläne einer Bargeld-Obergrenze als verfassungswidrig kritisiert.
Heiko Maas startet nun offenbar einen weiteren Versuch, sich gegen Überwachung einzusetzen. Sein voriger Versuch, sich als Überwachungsgegner zu profilieren, ging bekanntlich ziemlich schief. Es wird interessant zu sehen wie gut Heiko Maas sich dieses Mal schlägt und wie lange er seine Position beibehält.
Das Finanzministerium scheint zu glauben, mit einer Obergrenze für erlaubte Bargeldzahlungen von 5.000 Euro Terrorismus und Geldwäsche bekämpfen zu können. Dass zumindest der Terrorismus damit nicht angegangen werden kann, zeigen die Pariser Anschläge im November letzten Jahres: In Frankreich gab es bereits eine Bargeld-Obergrenze, ebenso in Belgien, wo die Anschläge vorbereitet wurden. Die dortigen Bargeld-Obergrenzen waren nicht in der Lage, die Anschläge zu verhindern. Zudem wird befürchtet, dass eine Obergrenze weitere Einschränkungen nach sich ziehen könnte, bis hin zur kompletten Abschaffung des Bargelds und der damit einhergehenden Speicherung selbst kleinster Transaktionen. Der Bundesbank-Vorstand, Carl-Ludwig Thiele sagte in der FAZ zu den geplanten Einschränkungen: „Freiheit stirbt scheibchenweise.“
Schäuble versucht indes klar zustellen, dass es gar nicht um ein Bargeldverbot gehe, sondern eben nur um eine Obergrenze erlaubter Bargeld-Transaktionen:
Die Debatte sei in Deutschland „völlig falsch verstanden“ worden. Es sei „überhaupt nicht die Rede“ davon, den Besitz von Bargeld beschränken oder verbieten zu wollen.
Wovon die Rede ist, kann sich Schäuble jedoch nicht aussuchen und es ist fraglich, ob die Debatte falsch verstanden wurde. Das Finanzministerium scheint nur nicht in der Lage, die Befürchtungen eines Bargeldverbots aus der Debatte herauszuhalten, wie es das vielleicht gerne hätte.
