Ab nächsten Montag sollen die Obleute des NSA-Untersuchungsausschuss im Kanzleramt Einsicht in die Liste der BND-eigenen Selektoren erhalten. Dies war seit Bekanntwerden der Selektoren von den Obleuten der Parteien im Ausschuss gefordert worden.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat das Kanzleramt den Ausschussmitgliedern am Montag mitgeteilt, dass die Obleute ab der nächsten Woche Einblick in die Liste der BND-Selektoren bekommen. Bislang war dies nur einer „Task-Force“ des Parlamentarischen Kontrollgremiums gestattet worden, die in ihrem Zwischenbericht festgestellt hat, dass mehrere europäische Innenministerien, ein deutscher Diplomat und internationale Organisationen ausspioniert worden sind.
Es handelt sich hierbei, entgegen der ersten Medienberichte, nicht um die Selektoren, die der US-amerikanische Geheimdienst NSA an den BND geschickt hat und die nur vom Sonderbeauftragten Kurt Graulich eingesehen werden durften. Über Graulichs Abschlussbericht und die Befragung im Untersuchungsausschuss am 5. November hatten wir bereits berichtet.
Die BND-Selektoren sind nicht deckungsgleich mit den NSA-Selektoren, aber es gibt Hinweise aus dem Untersuchungsausschuss, dass der BND teilweise Selektoren von der NSA übernommen hat, die zuvor durch die Filter aussortiert worden waren. So sagte Unterabteilungsleiter D.B. in der #NSAUA-Sitzung vom 24. September (Liveblog), dass abgelehnte NSA-Selektoren in die BND-eigene Selektorenliste aufgenommen wurden. Die erzielten Treffer seien jedoch nicht mit der NSA oder anderen ausländischen Nachrichtendiensten geteilt worden.
Zur Erinnerung: Selektoren sind Telekommunikationsmerkmale, die Menschen identifizieren, also etwa Telefonnummern, E‑Mail- oder IP-Adressen, aber auch beliebige Suchbegriffe, die zur Filterung in vom BND mitgeschnittenen Kommunikationsströmen verwendet werden.
Die nächsten Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschuss finden am 25. und 26. November statt. Wir werden wieder livebloggen, es ist aber auch möglich selber vorbeizukommen.
Update: In einer vorherigen Version des Artikels hieß es, dass alle Ausschussmitglieder Einsicht bekommen würde. Dies ist aber nur den Obleuten der Parteien erlaubt und nun korrigiert.
