Zu dem Durchwinken der Vorratsdatenspeicherung heute im Rechtsausschuss verweist Kai Biermann auf neues Futter für unsere beliebte Reihe „Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“. Er bezieht sich auf ein uns gegenüber vom Unionsabgeordneten Alexander Hoffmann abgegebenes Statement zur Vorratsdatenspeicherung. Hoffmann gibt zu Protokoll:
Sebastian Edathy, CC BY-SA 2.0, metropolico.org
Es ist erschreckend, wenn sich Polizei und Staatsanwälte nicht mehr in der Lage sehen, den sexuellen Missbrauch von Kindern wirkungsvoll bekämpfen zu können. Wir dürfen angesichts der Datenflut und der Überlastung der ermittelnden Behörden nicht kapitulieren, im Gegenteil. Wir müssen ihnen alle Möglichkeiten geben, diese widerlichen Verbrechen auch bekämpfen zu können.
Die Einstellung des Verfahrens im Fall Edathy hat deutlich gezeigt, wie Fälle dieser Art aufgrund des hohen Ermittlungsaufwands und der schweren Beweislage oftmals in der Praxis enden. Es kann nicht sein, dass Ermittlungserfolge gerade im Bereich der Kinderpornographie davon abhängig sind, welcher Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten überhaupt und, wenn Ja, wie lange speichert.
Biermann kommentiert dazu in aller Deutlichkeit:
Wie bitte? Edathy musste laufen gelassen werden, weil die Ermittler nicht genug Daten hatten? Nein. Erstens wurde Edathy verurteilt. Zweitens war die Beweislage nicht schwer. Es war nicht klar […], ob Edathy wirklich Kinderpornografie gekauft hatte oder nicht vielleicht doch Jugendpornografie. Daher wurde das entsprechende Gesetz anschließend verschärft. Beweise für wie auch immer geartete Käufe via Internet gab es genug. Ermittlungserfolg und Daten hatten keinen Zusammenhang. Drittens war Edathy selbst immer Befürworter der #vds – was das Ganze ziemlich zynisch macht. WTF!
Hinzuzufügen wäre noch, dass es im Fall von Edathy und seinen Mitwissern um digitale Bilder ging und eine anlasslose bundesweite Metadatensammlung der Kommunikationsdaten natürlich den sexuellen Missbrauch von Kindern in keiner Weise bekämpft.