Kooperationen von Privatunternehmen mit BND, Verfassungsschutz und BSI – Informationen gefährden das Staatwohl

CC BY-SA 2.0 via flickr/uberoff202 ff

Welche Kooperationen gibt es von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit Privatfirmen? Das wollten Petra Pau und andere Fragesteller der Linken in Bundestag von der Regierung wissen. Die Antworten, wir ahnen es schon, fielen spärlich aus, beziehungsweise:

Teile der Antwort der Kleinen Anfrage sind VS-GEHEIM bzw. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft.

Heißt, die potentiell interessanten und brisanten Antwortteile sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Den Rest veröffentlichen wir hier, bis er auch im Bundestagsdokumenten-System angekommen ist.

Der Grundtenor in dem, was beantwortet wurde, heißt: Das BSI und das BfV beschäftigen keine Unternehmen „im Sinne der Fragestellung“. Bezüglich des BND darf man nichts sagen – weil Staatswohl und Co. Genauso sieht es bei der der Auftragsvergabe an „staatliche oder private Universitäten im In- oder Ausland, an Institute oder an sogenannte Denkfabriken“ sowie an „private ausländische Militärdienstleister“ aus. In welchem Umfang der BND Aufträge und Kooperationen einging – „geheimhaltungsbedürftig.“

Aber dass BfV und BSI nicht mit privaten Firmen zusammenarbeiten, die mit „geheim- bzw. nachrichtendienstlichen Techniken und Methoden Informationsgewinnung“ betreiben, glauben wir nicht. Wie sieht es beispielsweise mit den BSI-VUPEN-Verträgen aus? Vermutlich liegt das Problem darin, dass sich die Bundesregierung den Terminus „nachrichtendienstliche“ Techniken so weit dehnt bzw. verengt, dass keine der Kooperationen mehr darunter fällt.

Ein interessanter Punkt kommt auf, wenn es um die Exportkontrolle von Überwachungstechnik aus Deutschland geht. Es wird gefragt, welches parlamentarische Gremium über Firmen und Aufträge informiert wurde, bei denen der Export betrachtet werden muss. Die Frage wird nicht öffentlich beantwortet, aber dann doch ein bisschen, denn: Die nächste Frage und Antwort lauten:

6. Wie viele Aufträge an welche Firmen wurden aufgrund einer Ablehnung durch ein parlamentarisches Gremium mit welcher Begründung im Zeitraum von 1998 bis heute
a) nicht erteilt oder
b) trotzdem vergeben?

Keine.

Das heißt, entweder es gibt kein parlamentarisches Gremium oder: das Gremium hat niemals einen Auftrag abgelehnt – im Endeffekt das gleiche: Parlamentarische Kontrolle ist effektiv nicht vorhanden.

Auch im weiteren Verlauf wird das deutlich. Die Bundesregierung postuliert, dass Abgeordnete kein Recht hätten, in Verträge der Ämter mit Privatfirmen Einblick zu nehmen. Die Systematik, den BND und andere Behörden jenseits von jeder demokratischen Kontrolle agieren zu lassen, setzt sich fort.

Aus dem PDF befreite Antwort

BETREFF Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau u. a. und der Fraktion DIE LINKE.

Der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie und die Kooperation mit der Privatwirtschaft

BT-Drucksache 18/4926

Auf die Kleine Anfrage übersende ich namens der Bundesregierung die beigefügte
Antwort in 4-facher Ausfertigung.

Hinweis:
Teile der Antwort der Kleinen Anfrage sind VS-GEHEIM bzw. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft.

Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung

Dr. Günter Krings

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Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau u. a. und der Fraktion der DIE LINKE.

Der BND, das BfV, das BSI und die Kooperation mit der Privatwirtschaft

BT-Drucksache 18/4926

Vorbemerkung der Fragesteller:

Im Jahr 2006 beschäftigte die National Security Agency (NSA) über 5400 Privatfirmen. Diese Firmen führen Staatsaufträge durch, sind aber auch auf dem privaten Markt stark etabliert. Erwähnt werden international agierende Firmen, wie z.B. CACI International, Narus, Halliburton, Corporate Science Corporation (CSC), u.v.m. (vgl. Stephan Blancke, „Private Intelligence: Geheimdienstliche Aktivitäten nicht-staatlicher Akteure“, Wiesbaden, 2011)

Am 31. 0ktober 2013 berichtete der „Stern“ unter dem Titel „Das unterwanderte Land“, dass die Vereinigten Staaten von Amerika auch in Deutschland ein Netz von mindestens 90 US-Firmen, welche die USA mit Dienstleistungen unterstützen, unterhalten. Jene Dienstleistungen sind teilweise nur den staatlichen Geheim-bzw. Nachrichtendiensten bekannt. Deren Mitarbeiter müssen sich zwar mit dem sogenannten Tesa-Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland anmelden, eine ausreichende Übersicht bzw. Kontrolle der Aufgaben und Tätigkeiten dieser Privatunternehmen ist allerdings weder bekannt noch nachvollziehbar angestrebt.

Des Weiteren sind „solche Tarnstrukturen im Zusammenhang mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz bekannt geworden“ (s. Blancke, 8.: Private Intelligence: Geheimdienstliche Aktivitäten nicht-staatlicher Akteure, S. 11). Genannt werden in diesem Zusammenhang das Saarbrücker Institut für Wirtschaftsrecherchen (IWR), die Consultingfirma Padec GmbH und die Firma Team Base Research.

Dem Fernsehbericht „US-Geheimdienste sind gute Kunden von SAP”, ausgestrahlt am 10.03.2015 in dem MDR-Magazin „Fakt“, ist Folgendes zu entnehmen:

„Sehr viel, was wir anhand der Datenbanken machen, ist die Zielauswahl. Dank Gott, dass sie uns dazu in die Lage versetzen, trug der frühere NSA- und CIA-Chef Michael Hayden auf einer Tagung der amerikanischen SAP-Tochterfirma vor. Mit der Zielauswahl bezog er sich auf die gezielte Tötung von Menschen, die aufgrund von Metadaten möglich sei. Seit einigen Jahren kauft die deutsche Firma SAP SE Firmen auf, z.B. den amerikanischen Suchtechnikentwickler Inxight und den amerikanischen Datenbankhersteller Sybase.

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Einer der besten Regierungskunden von Sybase ist die NSA. Kurzum: Durch die Ankäufe besagter Firmen, ist es SAP möglich, seinen Kunden eine Komplettlösung anzubieten: das schnellste Datenbank-System, das Massendaten schnell verarbeiten kann, und eine gleichfalls schnell arbeitende Durchsuchungstechnik. “

Vor kurzem enthüllten Nachforschungen von „ZEIT ONLINE“, dass auch der deutsche Auslandsnachrichtendienst BND die Software HANA von SAP erwerben soll, um eine größtmögliche Speicherung und schnellstmögliche Durchsuchung von eben diesen Datenmengen zu gewährleisten (www.zeit.de vom 15. März 2015 „SAP arbeitet für die NSA“).

Die Vergabe und der Umfang staatlicher Aufträge im Bereich geheimdienstlicher Tätigkeiten an privatwirtschaftliche Unternehmen und deren Kooperationen, sind ein bisher kaum thematisiertes Phänomen. Die Auslagerung von Forschungsaufträgen und Arbeitstechniken zur Analyse von Informationen an private Firmen entwickelt sich in einem dramatischen Maße in einer Grauzone. Dadurch wird ein Verlust von staatlichen Hoheitsrechten vorangetrieben, ohne dass hierüber eine politische und transparente Debatte erfolgt. Eine rechtliche Grundlage für diesen Prozess ist nicht erkennbar, eine parlamentarische Kontrolle findet faktisch nicht statt.

1. Wie viele deutsche und ausländische Privatfirmen (einschließlich möglicher Tochterunternehmen und Ausgründungen), welche mit geheim- bzw. nachrichtendienstlichen Techniken und Methoden Informationsgewinnung betreiben und betrieben haben, wurden seit dem Jahr 2000 von dem und für den BND, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) mit Staatsaufträgen beschäftigt (bitte um genaue Angabe der Anzahl der Firmen pro Jahr und die Nennung der jeweiligen Auftrag gebenden Behörde bzw. Regierungsstelle)?

2. Welche Privatfirmen, die mit geheim- bzw. nachrichtendienstlichen Techniken und Methoden Informationsgewinnung betreiben oder betrieben haben, wurden seit dem Jahr 2005 BND, BfV oder BSI beschäftigt (bitte um Angabe der Firmen und Jahr, in denen die Staatsaufträge vergeben wurden)?

3. Welche dieser Unternehmen und Unternehmenseinheiten exportierten ihre hier angesprochenen Produkte nach Kenntnis der Bundesregierung in Länder außerhalb der Europäischen Union?

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Zu 1. bis 3.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben keine Unternehmen im Sinne der Fragestellung beschäftigt.

Die Bundesregierung ist hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BND und insbesondere seinen Aufklärungsaktivitäten stehen. Der Schutz von Einzelheiten betreffend die Arbeitsweise und Aufklärungsaktivitäten des BND stellt für die Aufgabenerfüllung des BND einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Folge einer offenen Bekanntgabe solcher Informationen wäre eine wesentliche Schwächung des dem BND zur Verfügung stehenden Aktionsradius. Dies kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insbesondere könnte die Offenlegung solcher Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung — VSA) mit dem Grad „GEHEIM“ eingestuft.

4. Welche dieser Unternehmen und Unternehmenseinheiten mit welchen aktuellen Produkten hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie aus welchen konkreten Anlässen seit dem Jahr 2005 im Auge, wenn er die Exportrichtlinien und die Exportpraxis im Bereich der Sicherheitstechnologien strenger regeln bzw. solche Verschärfungen begründen will (www.ndr.de vom 19. Mai 2014 „Gabriel will Stopp für Spähtechnologie-Export“)?

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Zu 4.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie setzt sich aktiv für eine kontinuierliche Weiterentwicklung bestehender Exportkontrollen von Überwachungstechnik ein. Bei der Weiterentwicklung der Kontrolllisten misst er dem Umstand besondere Bedeutung bei, ob eine Technologie für Missbrauch geeignet ist. Ist dies der Fall, setzt er sich durch Vorschläge für die Listung besonders menschenrechtsverachtender Technologien aktiv ein. Dabei wird insbesondere die in der Bundesregierung oder ihrer nachgeordneten Behörden vorhandene technische Expertise eingebracht.

Ziel einer systematischen Weiterentwicklung von Exportkontrollen sind abstrakt-generelle Regelungen, die unabhängig von bestimmten Unternehmen oder Unternehmenseinheiten, deren aktuellen Produkten oder von Einzelanlässen gelten. Auf Basis solcher abstrakt-genereller Regelungen erfolgt eine Prüfung in jedem Einzelfall, bezogen auf die konkret zur Ausfuhr beantragte Ware sowie ihren Empfänger und Endverwender; dabei wird unter Einbeziehung der Gesamtumstände das kritische Potential der Endverwendung bewertet. Das gilt auch für Überwachungs- und Sicherheitstechnik.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Haltung der Bundesregierung bezüglich der Effektivierung von Exportkontrollen für doppelverwendungsfähige Überwachungstechnologie und Zensursoftware“, Bundestags-Drucksache 18/2374 (neu) vom 18. August 2014 verwiesen, insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 1 (Definition von Überwachungstechnik), 1a, 1e und 5c.

5. Welches parlamentarische Gremium wurde in diesem Zeitraum über die Firmen und die jeweiligen Aufträge informiert, und wurden dabei die jeweiligen nachrichtendienstlichen Hintergründe der Firmen und Aufträge konkret benannt?

Wenn nein, warum wurde auf diese Unterrichtung verzichtet?

Zu 5.

Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage in offener Form nicht erfolgen kann. Zur Begründung wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.

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6. Wie viele Aufträge an welche Firmen wurden aufgrund einer Ablehnung durch ein parlamentarisches Gremium mit welcher Begründung im Zeitraum von 1998 bis heute
a) nicht erteilt oder
b) trotzdem vergeben?

Zu 6.

Keine.

7. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die mit den Privatfirmen abgeschlossenen Verträge — gegebenenfalls in der Geheimschutzstelle — zugänglich zu machen?

8. Welche rechtlichen Regelungen sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine solche Unterrichtung des Parlaments?

Zu 7. und 8.

Das verfassungsrechtlich verankerte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages sowie seiner Abgeordneten und Fraktionen umfasst nicht das Recht, Einsichtnahmen in Unterlagen und damit auch in Verträge im Sinne der Fragestellung zu nehmen. Ein solches Recht besteht nur dort, wo es spezialgesetzlich geregelt ist.

9. Wurden seit dem Jahr 2005 vom BND, BfV oder BSI bzw. von den verantwortlichen Ministerien und dem Bundeskanzleramt Aufträge an staatliche oder private Universitäten im In- oder Ausland, an Institute oder an sogenannte Denkfabriken (think tanks) vergeben, mit dem Ziel der Entwicklung oder Verbesserung von Techniken, Methoden und/oder Programmen, mit der neu eine geheim- bzw. nachrichtendienstliche Informationsgewinnung – auch in Bezug auf Personendaten – möglich ist?

Zu 9.

Ja, für den BND.

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10. Wurden seit dem Jahr 2005 BND, BfV oder BSI bzw. den verantwortlichen Ministerien und dem Bundeskanzleramt Aufträge an die staatlichen oder staatlich finanzierten Forschungseinrichtungen Max-Planck—Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Leibnitz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und Bundesinstitute mit Forschungsaufgaben (Ressortforschung) vergeben, mit dem Ziel der Entwicklung oder Verbesserung von Techniken, Methoden und/oder Programmen, mit der neu eine geheim- bzw. nachrichtendienstliche Informationsgewinnung – auch in Bezug auf Personendaten – möglich ist?

Zu 10.

Nein.

11. Wenn die Fragen 9 oder 10 mit ja beantwortet werden, an welche, in welchem finanziellen Rahmen und in welchem Jahr (bitte tabellarisch angeben) wurden Aufträge vergeben, und welche parlamentarischen Gremien wurden über diese Aufträge konkret informiert?

Zu 11.

Die Beantwortung der Frage für den BND kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BND und insbesondere seinen technischen Aufklärungs- und Analysemethoden stehen. Bereits durch die Bekanntgabe von Verwaltungsvereinbarungen mit spezialisierten Universitäten und Instituten könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, Methodik und schutzwürdige Fähigkeiten des BND ziehen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten stellt für die Aufgabenerfüllung des BND i. S. v. § 1 Absatz 2 des Bundesnachrichtendienstgesetzes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sind.

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Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung — VSA) mit dem VS-Grad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.

12. Wurden dafür auch Fördergelder der Deutschen Forschungsgesellschaft verwendet (bitte tabellarisch angeben)?

Zu 12.

Hierfür wurden keine Fördergelder der Deutschen Forschungsgemeinschaft verwendet.

13. Wurden seit dem Jahr 2005 Aufträge von BND, BfV oder BSI bzw. den verantwortlichen Ministerien und dem Bundeskanzleramt an das Saarbrücker Institut für Wirtschaftsrecherchen (lWR), an die Consultingfirma Padec GmbH oder an die Firma Team Base Research vergeben?

Zu 13.

Nein.

14. Wenn ja, wie viele, in welchem finanziellen Umfang, welchem Inhalt und wann (bitte genaue Angaben pro Jahr)?

Zu 14.

Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.

15. Haben der BND, das BfV und das BSI bzw. die verantwortlichen Ministerien und das Bundeskanzleramt seit dem Jahr 2005 Aufträge an private ausländische Militärdienstleister vergeben und wenn ja, an welche, in welchem finanziellen Rahmen, mit welchem Inhalt und in welchem Jahr (bitte tabellarisch angeben)?

Zu 15.
Die Frage ist für das BfV und das BSI zu verneinen.

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Für den BND kann die Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme von Details der Auftragsvergabe des BND könnte sich nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf die Arbeits- und Vorgehensweise des BND gezogen werden. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit des BND beeinträchtigt, was wiederum die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung — VSA) mit dem VS-Grad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.

16. Wie schätzen der BND, das BfV und das BSI und die verantwortlichen Ministerien sowie das Bundeskanzleramt allgemein die Gefahr des Geheimnisverrates und der Datenverstöße durch die von ihnen beauftragten Privatfirmen ein, die Aufgaben in sicherheitssensitiven Bereichen übernommen haben?

Zu 16.

Es besteht keine Veranlassung, das erprobte Verfahren der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Frage zu stellen.

Die weitergehende Beantwortung kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme von Details der Gefahrenanalyse in Bezug auf beauftragte Privatfirmen könnte sich nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf die geheimdienstliche Arbeits- und Vorgehensweise hinsichtlich der Überprüfungs- und Eigensicherungsmechanismen gezogen werden. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, was wiederum die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung — VSA) mit dem VS-Grad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.

17. Wie und nach welchen Standards werden die Sicherheitsüberprüfungen der Be-
schäftigten in den beauftragten Firmen durchgeführt?

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Zu 17.

Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt nach dem Verfahren, das im Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zur Ausführung des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes sowie in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Ausführung des Fünften Abschnitts (§§ 24 bis 31) des SÜG und in dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft festgelegt ist unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.

18. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Geheimnisträger (Stand 2013) welcher Stufe es in den beauftragten Privatfirmen jeweils gibt (bitte nach Jahren, Firmen und Anzahl der Geheimnisträger auflisten)?

Zu 18.

Nein.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.

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