Die Gewerkschaft der Polizei hat heute die Bundesregierung aufgefordert, ein neues – „verfassungskonformes“ – Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Begründet wird das mit der kriminellen Bedrohung aus dem Internet:
[Es] sind im vergangenen Jahr 257.500 Fälle in der Rubrik Tatmittel Internet von der Polizei erfasst worden, und damit rund zwölf Prozent mehr als noch 2012, als 229.400 Fälle registriert wurden.
Die Bundesregierung solle, trotz politischem Gegenwind durch die NSA-Affäre, die Speicherung von Verkehrsdaten zuzulassen. Um die Forderung zu untermauern habe das BKA ein umfangreiches Archiv der mangels Vorratsdatenspeicherung unaufgeklärten Fälle angelegt, ein Fall der sexuellen Nötigung einer 13-Jährigen wird zitiert. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow fordert, „[e]s müsse möglich sein, in Fällen schwerer Kriminalität, insbesondere auch zum Schutz der Menschen, die bei privaten Dienstleistern vorliegenden Daten auch der Polizei zugänglich zu machen.“
Das Max-Planck-Institut kam in einer Studie zu anderen Ergebnissen, derzufolge Vorratsdaten kein wirksames Ermittlugsinstrument seien. Und die Erfahrung zeigt, dass es im Falle einer Einführung, ähnlich der Funkzellenabfrage, kaum bei „schwerer Kriminalität“ bleiben wird.