In der Schweiz berichtete die SonntagsZeitung von einem Dokument mit dem Titel „Welche Regeln gälte es zu beachten, wenn Edward Snowden in die Schweiz geholt und danach die USA ein Auslieferungsbegehren stellen würden“. Hintergrund der Untersuchung der Bundesanwaltschaft ist das Interesse der Schweiz an der Einreise des Whistleblowers. Man dürfe dieser aber nur zustimmen, wenn hinreichend Sorge für dessen Schutz getragen wäre.
Das Dokument kommt zu dem Schluss, dass freies Geleit für Snowden möglich sei, wenn nicht „höherrangige staatliche Verpflichtungen“ dazwischen kämen, deren Prüfung noch ausstehe. Politiker und Juristen zeigen sich von der Einschätzung der Bundesanwaltschaft erfreut, da man damit einer Befragung Snowden einen Schritt näher komme. Der Nationalrat der konservativen SVP Luzi Stamm sagt dazu:
Wir müssen jetzt vorwärtsmachen, sodass Snowden baldmöglichst als Zeuge in die Schweiz reisen kann.
Seine Aussagen sollen dann bei der Aufklärung der Spionageaffäre helfen und der geplanten „Snowden-Kommission“ Hinweise liefern, die mögliche Reaktionen der Schweiz auf die NSA-Affäre evaluieren soll. In Deutschland gibt es leider keinerlei Fortschritte in der Snowden-Asyl-Frage, zuletzt hatten die Grünen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt, wenn sich die Regierung weiterhin einer Aufnahme verweigert.
Update: Der Chaos Computer Club Schweiz begrüßt die Fortschritte, denn bereits im Juli 2013 hatte das netzpolitische Netzwerk der Digitalen Gesellschaft der Schweiz, dem der CCC Schweiz angehört, bei der Bundesanwaltschaft Anzeige aufgrund der Überwachung der gesamten Schweizer Bevölkerung eingereicht. Bei diesem und anderen Verfahren wäre Edward Snowden mit Sicherheit ein hilfreicher Zeuge.
