In Niedersachen haben SPD und Grüne ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Darin finden sich auch viele netzpolitisch relevante Stellen. Insgesamt ist der Koalitionsvertrag recht solide, aber besser geht auch noch.
Man möchte „den weitgehenden Einsatz von Freier Software und Open Source in allen Behörden und Bildungseinrichtungen fördern“ und „darüber hinaus prüfen, wie dort der Einsatz von Tablets und Laptops zu verstärken ist“.
Die zuvor ausgeweitete Videoüberwachung soll eingeschränkt werden und „für die verbleibenden Überwachungsanlagen wird ein öffentlich einsehbares „Anlagenkataster“ geschaffen“.“ Anlasslose Überwachungen von Großveranstaltungen“ sollen eingeschränkt werden, der „Einsatz von Drohnen als technisches Mittel zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen bei Veranstaltungen oder Ansammlungen im Rahmen von polizeilichen Maßnahmen“ wird generell abgelehnt. Drohnen sollen „lediglich bei der Verfolgung von schweren Straftaten wie Geiselnahmen, Entführung mit erpresserischem Menschenraub oder Verfolgung nach Bankraub kann im Einzelfall ein Einsatz von Drohnen in Betracht kommen“. „Personenbezogene Daten und Abbildungen einer Person dürfen vorerst nicht in sozialen Netzwerken eingestellt werden. Die polizeiliche Fahndung und Ermittlung mit und in sozialen Netzwerken werden datenschutzrechtlich überprüft und dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen.“
Man möchte „mit einem neuen Landesdatenschutzgesetz einen unabhängigen, bürgernahen und effizienten Datenschutz verwirklichen“ und „im Bundesrat einen weitergehenden Datenschutz für Beschäftigte einfordern.“ Man will „die Landesbehörde für den Datenschutz, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte durch geschultes Personal und technische Ausstattungen für diese Aufgaben wappnen“ und „sich im Bundesrat für hohen datenschutzrechtlichen Standard auch auf der EU-Ebene einsetzen“.
Man will „gemeinsam mit den Hochschulen und Universitätsbibliotheken eine Open-Access-Strategie entwickeln“ und „die Hochschulen auffordern, im Bereich von Risikotechnologien und Forschungsvorhaben mit militärischer Relevanz eigene Plattformen für einen ethischen Diskurs zu schaffen.“
Man setzt sich „für eine flächendeckende Grundversorgung mit schnellen breitbandigen Internetverbindungen ein und drängt darauf, diese durch Universalverpflichtung abzusichern“. Außerdem
sollen für den „Breitbandausbau gezielt EU-Mittel“ eingesetzt werden. Mein Lieblingssatz ist ja:
„So hat „IT made in Niedersachsen“ das Potenzial zum Exportschlager.“
Man verspricht, „gegen Straftaten im Internet den Ansatz „Löschen statt Sperren“ konsequent“ zu verfolgen. „Es sollen tragfähige Lösungen zur Rechtsdurchsetzung im Internet entstehen, die die Grundrechte wahren und Rechtsverletzung nach dem Verursacherprinzip behandeln. Warnhinweismodelle im Internet, flächendeckende Überwachung der Netzkommunikation, Netzsperren oder Internetzugangssperren werden als unwirksame und tief in die Grundrechte eingreifende Symbolpolitik abgelehnt. “
Man unterstützt „die Initiativen der Länder Hamburg, Berlin und des Bundestages, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber (Störerhaftung) zu beschränken“. Welche Initiative man auch immer im Bundestag verortet (Ich hoffe ja, sie meinen den Gesetzesentwurf der Linken).
Man wird „endlich auch in Niedersachsen eine umfassende Open-Data-Strategie mit einem modernen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz vorlegen. Es soll staatliche Stellen verpflichten, alle relevanten Informationen digital in einem Transparenzregister zu veröffentlichen. Nur in begründeten Ausnahmetatbeständen – so zum Schutz von personenbezogenen Daten oder zum Schutz öffentlicher Belange – soll der Informationszugang im Einzelfall verwehrt bleiben.“
Man will „die öffentliche Mitzeichnung von Petitionen auf einer Internetplattform ermöglichen“ und „sich auf Bundesebene für ein Exportverbot von Soft- und Hardware einsetzen, die zur Überwachung
und Vorbereitung von Repressionsmaßnahmen in Diktaturen genutzt werden kann und in Deutschland
nicht verwendet werden darf“. Dazu will man „sich auf Europa- und Bundesebene, im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz, gegen die derzeit diskutierten Varianten der Vorratsdatenspeicherung einsetzen“, da man „dieses Verfahren für einen hochproblematischen Eingriff in die Grundrechte“ hält. „Auch die heimliche Onlinedurchsuchung von Computern wird als massiver Eingriff in die Grundrechte abgelehnt.“
Nicht fehlen darf das Bekenntnis, sich für ein „faires und zeitgemäßes Urheberrecht“ einzusetzen. Das „soll einen gerechten Interessenausgleich für Urheberinnen und Urheber, Verwerterinnen und Verwerter sowie Nutzerinnen und Nutzer herstellen und das Recht mit neuen digitalen Nutzungspraktiken in Einklang bringen“. Dazu soll es „bildungs und wissenschaftsfreundlich sein“. „Ein eigenständiges Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das bereits kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich schützt, bezeichnet der Koalitionsvertrag als „überflüssig“.
Apropos Rot-Grün und Leustungsschutzrecht?
Wie ist das eigentlich, wenn Rot-Grün unerwartet die kommende Bundestagswahl gewinnen sollte. Versprechen SPD und Grüne bereits jetzt, dass sie dann das vermutlich bis dahin beschlossene Leistungsschutzrecht wieder zurücknehmen? Wenn nein, warum nicht?